Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7664 16. 11. 2015 1Eingegangen: 16. 11. 2015 / Ausgegeben: 15. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die von ihr zugesagte Beteiligung an einer Überdeckelung bei der A 81 zwischen Böblingen und Sindelfingen in Höhe von 9,9 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung mittelfristig im Haushalt eingeplant? 2. Hält die Landesregierung an der Ansicht fest, dass – wie im Ergebnis des Gutachtens zur Mischfinanzierung bei Infrastrukturbaumaßnahmen zwischen Bund und Ländern, das in der letzten Legislaturperiode von der Landtagsfraktion GRÜNE bei Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Meyer in Auftrag gegeben worden war, festgestellt –, eine Bezuschussung von Projekten durch Land und Kommunen auch für Straßenbaumaßnahmen des Bundes verfassungswidrig sei? 16. 11. 2015 Nemeth CDU Kleine Anfrage des Abg. Paul Nemeth CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Deckelung der Autobahn (A) 81 zwischen Böblingen-Hulb und Sindelfingen Ost – finanzielle Beteiligung des Landes Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7664 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 9. Dezember 2015 Nr. 2-39.-A81S-HERR/52 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministe - rium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist die von ihr zugesagte Beteiligung an einer Überdeckelung bei der A 81 zwischen Böblingen und Sindelfingen in Höhe von 9,9 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung mittelfristig im Haushalt eingeplant? Der Bund, das Land, der Landkreis Böblingen sowie die Städte Sindelfingen und Böblingen haben sich im Juli 2009 auf einen 850 m langen Lärmschutztunnel im Zuge des geplanten Ausbaus der A 81 zwischen den Städten Böblingen und Sindelfingen geeinigt und zugesagt, anteilig die Kosten zu tragen. Der Bund trägt die Investitionskosten für einen 400 m langen Lärmschutztunnel sowie die Unterhaltungs - und Erhaltungskosten für das Gesamtbauwerk. Das Land, der Landkreis und die Städte Böblingen und Sindelfingen tragen die über den 400 m langen Lärmschutztunnel hinausgehenden Investitionskosten. Nach der derzeitigen Kostenfortschreibung betragen die Investitionskosten für die 450 m Mehrlänge 35 Mio. Euro. Davon entfallen auf das Land 14 Mio. Euro, und auf die beteiligten Kommunen 21 Mio. Euro. Die Zahlungen des Landes werden voraussichtlich 2017 und 2018 mit jeweils 7 Mio. Euro fällig. Veranschlagt waren die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen im Staatshaushaltsplan 2013/2014 bei Kapitel 1304, Titel 881 01. 2. Hält die Landesregierung an der Ansicht fest, dass – wie im Ergebnis des Gutachtens zur Mischfinanzierung bei Infrastrukturbaumaßnahmen zwischen Bund und Ländern, das in der letzten Legislaturperiode von der Landtagsfraktion GRÜNE bei Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Meyer in Auftrag gegeben worden war, festgestellt –, eine Bezuschussung von Projekten durch Land und Kommunen auch für Straßenbaumaßnahmen des Bundes verfassungswidrig sei? Diese Frage wurde bereits in der Landtagsanfrage Drucksache 15/525 aufgeworfen. Auf die dortige Antwort zu den Ziffern 1. und 2. sowie 4. bis 6. wird verwiesen. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen.