Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7685 16. 11. 2015 1Eingegangen: 16. 11. 2015 / Ausgegeben: 15. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat sie über den Fall des an Tuberkulose erkrankten Flüchtlings, der am 2. Oktober 2015 das Stauferklinikum in Mutlangen ver - lassen hat und seither verschwunden ist? 2. Welche Erkenntnisse hat sie insbesondere darüber, um welche Form von Tuberkulose es sich handelte und wie, wann und von wem das „Verschwinden“ bemerkt wurde und welche Behörden in der Folge wann informiert wurden? 3. Weshalb wurde die Öffentlichkeit erst neun Tage später, am 11. Oktober 2015, über die Tatsache informiert, dass der Tuberkulose-Patient das Stauferklinikum eigenmächtig verlassen hat? 4. Wie viele meldepflichtige Krankheitsfälle traten in der LEA Ellwangen seit deren Einrichtung auf (aufgegliedert nach Art der Krankheit und Anzahl)? 5. In welchen Krankenhäusern des Ostalbkreises fanden diese Behandlungen jeweils statt? 6. Welche besonderen Sicherheitsvorkehrungen hat sie für die Behandlung von Flüchtlingen getroffen, welche aufgrund einer meldepflichtigen Krankheit stationär behandelt werden? 7. Gibt es von ihrer Seite aus Konzepte, wie mit dem Auftreten einer großen Anzahl von Patienten mit Infektionskrankheiten in den LEAs umgegangen werden kann? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Stefan Scheffold und Winfried Mack CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Meldepflichtige Krankheitsfälle in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7685 2 8. Wie viele Kräfte arbeiten in Hilfsorganisationen in der LEA Ellwangen, um die Unterbringung und die medizinische Versorgung zu gewährleisten? 16. 11. 2015 Dr. Scheffold, Mack CDU B e g r ü n d u n g Am 2. Oktober 2015 entfernte sich ein an Tuberkulose erkrankter Flüchtling eigenmächtig aus dem Stauferklinikum in Mutlangen und ist seitdem verschwunden . Die Kleine Anfrage soll die Hintergründe dieses Falles aufklären und weitere Fragen zum Umgang mit meldepflichtigen Krankheiten in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen klären. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 Nr. 5-0141.5/22 beantwortet das Ministe - rium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Ministerium für Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat sie über den Fall des an Tuberkulose erkrankten Flüchtlings, der am 2. Oktober 2015 das Stauferklinikum in Mutlangen verlassen hat und seither verschwunden ist? Der Landesregierung liegt keine Information über das Ergebnis der Fahndung der Polizei und den Aufenthaltsort des Flüchtlings vor. 2. Welche Erkenntnisse hat sie insbesondere darüber, um welche Form von Tuberkulose es sich handelte und wie, wann und von wem das „Verschwinden“ bemerkt wurde und welche Behörden in der Folge wann informiert wurden? Der Patient wurde mit dem Verdacht auf Tuberkulose in das Stauferklinikum Mutlangen eingewiesen, wo sich der Verdacht auf offene Tuberkulose bestätigte. Eine entsprechende Therapie wurde eingeleitet und für ca. 11 Tage stationär durchgeführt. Dann ist der Patient entwichen. Das Krankenhaus hatte das „Verschwinden “ des Patienten am 2. Oktober 2015 bemerkt und das Polizeirevier Schwäbisch Gmünd informiert. Dieses leitete eine Fahndung nach dem Patienten ein. 3. Weshalb wurde die Öffentlichkeit erst neun Tage später, am 11. Oktober 2015, über die Tatsache informiert, dass der Tuberkulose-Patient das Stauferklinikum eigenmächtig verlassen hat? Nach Mitteilung des zuständigen Gesundheitsamtes war eine akute Ansteckungsfähigkeit der TBC nach der 11-tägigen Therapiedauer nicht mehr gegeben. Unabhängig davon ergibt sich aus fachlicher Sicht keine Notwendigkeit für eine Information der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit Tuberkulosepatienten. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7685 4. Wie viele meldepflichtige Krankheitsfälle traten in der LEA Ellwangen seit deren Einrichtung auf (aufgegliedert nach Art der Krankheit und Anzahl)? Im Zeitraum April 2015 bis Ende November 2015 wurden dem Gesundheitsamt zu den nachfolgend aufgeführten meldepflichtigen Krankheiten jeweils die aufgeführten Fallzahlen bei Bewohnern der LEA Ellwangen gemeldet: Tuberkulose 15 Fälle, Windpocken 15 Fälle, Norovirus-Infektion 10 Fälle, Rotavirus-Infektion 7 Fälle, Giardia lamblia-Infektion 2 Fälle. 5. In welchen Krankenhäusern des Ostalbkreises fanden diese Behandlungen jeweils statt? Bei den Erkrankungen an Windpocken war keine stationäre Behandlung erforderlich . Patienten mit Infektionen an Noroviren, Rotaviren oder Giardia lamblia wurden im Ostalb-Klinikum in Aalen behandelt. 136 Patienten mit Verdacht auf Tuberkulose wurden in den umliegenden Kliniken und in Lungenfachkliniken in Löwenstein oder Wangen im Rahmen der weiteren Abklärung untersucht. Darunter wurden insgesamt 15 Fälle von Tuberkulose diagnostiziert. Die Behandlung der TBC-Fälle erfolgte im Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd, in Mutlangen, in der Lungenfachklinik Löwenstein, im Ostalb-Klinikum in Aalen und im Klinikum Heidenheim. Zusätzlich wurde eine Weiterbehandlung in den Fachkliniken Wangen, Klinik für Pneumologie, durchgeführt . 6. Welche besonderen Sicherheitsvorkehrungen hat sie für die Behandlung von Flüchtlingen getroffen, welche aufgrund einer meldepflichtigen Krankheit stationär behandelt werden? Die Leitungen von Einrichtungen nach § 1 Abs. 2 der Verordnung des Sozial - ministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO), zu denen auch Krankenhäuser zählen, sind verpflichtet, die Einhaltung der Hygiene sicherzustellen, um somit einer Ausbreitung von Infektionskrankheiten gegenzusteuern. Die Krankenhäuser legen dabei die zu treffenden Vorkehrungen in ihren Hygieneplänen fest. Der Aufenthaltsstatus der Patienten ist dabei unerheblich. 7. Gibt es von ihrer Seite aus Konzepte, wie mit dem Auftreten einer großen Anzahl von Patienten mit Infektionskrankheiten in den LEAs umgegangen werden kann? Zur Prävention des Auftretens gehäufter Infektionen werden derzeit Impfkon zepte erarbeitet. An einigen Erstaufnahmeeinrichtungen besteht das Angebot einer Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Zukünftig soll ein flächendeckendes systematisches Impfangebot etabliert werden, das weitere Impfungen (u. a. Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Influenza) umfasst. Dieses ist teilweise bereits in Umsetzung. Nach § 36 Infektionsschutzgesetz haben Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Diese sollten auch das Auftreten von größeren Krankheitsausbrüchen umfassen. Des Weiteren sind die Schutzmaßnahmen und das Management beim Auftreten von übertragbaren Krankheiten im Seuchenalarmplan Baden -Württembergs festgelegt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7685 4 8. Wie viele Kräfte arbeiten in Hilfsorganisationen in der LEA Ellwangen, um die Unterbringung und die medizinische Versorgung zu gewährleisten? Die medizinische Versorgung der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen wird derzeit über angestelltes und Honorarpersonal eines privaten Dienstleisters sichergestellt. Hilfsorganisationen wie das DRK oder andere Organisationen werden für diese Aufgabe nicht in Anspruch genommen. Für unterschiedliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung bedient sich das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart ebenfalls eines Dienstleisters. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren