Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7699 13. 11. 2015 1Eingegangen: 13. 11. 2015 / Ausgegeben: 15. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Haben sich im Hinblick auf die rapide ansteigenden Flüchtlingszahlen Veränderungen bei den Zahlen im Vergleich zu Juni 2015 ergeben? 2. Wie viele Personen unter den derzeit im Landkreis Esslingen ‒ insbesondere auch im Wahlkreis Esslingen (Aichwald, Denkendorf, Esslingen, Neuhausen, Ostfildern, Wolfschlugen) ‒ untergebrachten Flüchtlingen und Asylbewerbern sind schulpflichtig? 3. Wie viele Personen werden derzeit in öffentlichen Schulen, auch an Berufsschulen , im Landkreis Esslingen ‒ insbesondere auch im Wahlkreis Esslingen ‒ unterrichtet? 4. Mit welchem Anteil schulpflichtiger Personen wird für das Jahr 2015 und für das kommende Jahr 2016 für den Landkreis Esslingen und für den Wahlkreis Esslingen gerechnet? 5. In welcher Form erhalten im Landkreis Esslingen ‒ insbesondere auch im Wahlkreis Esslingen ‒ Kinder und Jugendliche aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien derzeit zusätzlichen Deutschunterricht? 6. An welchen Schulen im Landkreis ‒ insbesondere auch im Wahlkreis Esslingen ‒ bestehen derzeit Vorbereitungsklassen (VKL)? 7. Wie bewertet sie die aktuelle personelle Situation bei den bestehenden VKL im Landkreis und im Wahlkreis Esslingen, aber auch im Hinblick auf die Zukunft? 8. Wie werden sich die zusätzlich geplanten Stellen auf die Versorgung im Landkreis und im Wahlkreis Esslingen auswirken? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Ergänzungsunterricht und Vorbereitungsklassen im Landkreis, insbesondere auch im Wahlkreis Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7699 2 9. Wie bewertet sie den Lernerfolg bei der für die Einrichtung einer VKL-Klasse an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen bisher geltenden Mindestschülerzahl von zehn und dem Klassen-/Gruppenteiler von 24, sowie die bei VABO- Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse) geltende Mindestschülerzahl von elf und einem Gruppenteiler von 18? 11. 11. 2015 Deuschle CDU B e g r ü n d u n g Das Beherrschen der deutschen Sprache ist der entscheidende Schlüssel für eine gelingende gesellschaftliche, aber auch die wirtschaftliche Integration. Der Erwerb der deutschen Sprache insbesondere im Kindes- und Jugendalter ermöglicht erst eine solide Berufsausbildung und einen erfolgreichen Eintritt in die Berufswelt . Wesentlicher Bestandteil einer erfolgversprechenden Integrationspolitik muss daher sein, den Flüchtlingen und Migranten im Kindes- und Jugendalter durch den Abbau von Sprachbarrieren mittels Sprachförderung eine echte Perspektive zu eröffnen. Dies setzt eine gesicherte Finanzierung sowie gut ausgebildete und qualifizierte Lehrkräfte voraus. Eine effiziente und gezielte Sprachförderung erfolgt am sinnvollsten und erfolgversprechendsten in Kleingruppen. Eine Klassengröße ab zehn Personen erscheint hier sehr groß. Auf der anderen Seite wird es vielerorts schwierig sein, die Klassenstärke für eine Klasse zu erreichen. Eine flexiblere Handhabung scheint daher sinnvoll. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Dezember 2015 Nr. 22-6640.0/906/2 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Integrations - ministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Haben sich im Hinblick auf die rapide ansteigenden Flüchtlingszahlen Veränderungen bei den Zahlen im Vergleich zu Juni 2015 ergeben? Schulstatistische Auswertungen liegen standardisiert auf Kreisebene vor. Die Zahlen der Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen bzw. im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt auf dem Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) an den öffentlichen Schulen im Landkreis Esslingen sind für das Schuljahr 2015/2016 in nachfolgender Tabelle dargestellt; angegeben sind die vorläufigen Ergebnisse der Prognose-Stichtage im April bzw. September. Statistische Ist-Werte zum Stichtag im Oktober 2015 liegen Anfang 2016 vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7699 Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen/VABO-Klassen an öffentlichen Schulen im Landkreis Esslingen im Schuljahr 2015/2016 (vorläufige, gerundete Werte zum Stand April bzw. September) 1) Datenquelle: Prognose ASD-BW bzw. LBBS/LAV (vorläufige, gerundete Werte). 2. Wie viele Personen unter den derzeit im Landkreis Esslingen ‒ insbesondere auch im Wahlkreis Esslingen (Aichwald, Denkendorf, Esslingen, Neuhausen, Ostfildern, Wolfschlugen) ‒ untergebrachten Flüchtlingen und Asylbewerbern sind schulpflichtig? Die Schulpflicht von Asylbewerbern bzw. deren Kindern beginnt sechs Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland (vgl. § 72 Absatz 1 Satz 3 Schulgesetz). Mit dieser Regelung wird unter anderem vermieden, schwer traumatisierte Kinder sofort nach ihrer Ankunft in Baden-Württemberg mit einer Pflicht zu überziehen. Eine Berechtigung zum Schulbesuch ergibt sich hingegen aus Art. 11 Absatz 1 der Landesverfassung. Sie besteht auch für solche Kinder und Jugendliche, die noch nicht der Schulpflicht unterliegen, weil der Zuzug aus dem Ausland noch keine sechs Monate zurückliegt. Flankiert werden diese Regelungen durch § 13 Flüchtlingsaufnahmegesetz. Danach ist im Rahmen der vorläufigen Unterbringung sicherzustellen, dass der Schulbesuch nach Maßgabe des Schulgesetzes für Baden-Württemberg erfolgen kann. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen die Schule besuchen. Nach einer aktuellen Abfrage des Landratsamtes Esslingen werden im Landkreis Esslingen jugendliche Flüchtlinge im Alter von 16 bis 21 Jahren in VABO-Klassen an allen Standorten beruflicher Bildung beschult. Nach § 78 Schulgesetz besteht bis zum 20. Lebensjahr eine Berufsschulberechtigung. Bislang wurden – sofern noch Plätze frei waren – auch ältere Jugendliche in VABO-Klassen aufgenommen . Aufgrund der hohen Zuwanderungszahlen kann zwischenzeitlich nur noch eine Aufnahme nach der gesetzlichen Regelung erfolgen. Zum Stichtag 15. November 2015 stellt sich nach Angaben des Landratsamts Esslingen die Situation wie folgt dar: • 222 Flüchtlinge in 13 VABO-Klassen (davon 1 Klasse Analphabeten), • 49 Flüchtlinge in drei Deutschkursen (15 Stunden pro Woche). Schulart Schuljahr 2015/2016 Prognose vom 13. April 20151) Schuljahr 2015/2016 Prognose vom 14. September 20151) bzw. 23. September 20151) Grundschule (einschl. GS im Verbund mit einer GMS) 650 640 Werkreal-/Hauptschule 310 370 Realschule 0 50 allg. bild. Gymnasium 0 10 Gemeinschaftsschule-Sek. I 10 10 Sonderschule 0 0 Berufliche KM-Schulen – 200 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7699 4 3. Wie viele Personen werden derzeit in öffentlichen Schulen, auch an Berufsschulen , im Landkreis Esslingen ‒ insbesondere auch im Wahlkreis Esslingen ‒ unterrichtet? Es wird auf die Beantwortung von Ziffer 1 bzw. Ziffer 2 verwiesen. 4. Mit welchem Anteil schulpflichtiger Personen wird für das Jahr 2015 und für das kommende Jahr 2016 für den Landkreis Esslingen und für den Wahlkreis Esslingen gerechnet? Bis Ende des Jahres 2015 rechnet das Landratsamt Esslingen mit der Aufnahme von bis zu 6.000 Flüchtlingen, für Ende des Jahres 2016 wurde als Planungsgrundlage die Aufnahme von 10.000 Flüchtlingen im Landkreis Esslingen zugrunde gelegt. Angesichts des ständig wachsenden Zustroms ist eine genaue Prognose der Zahl bzw. Altersstruktur der Flüchtlinge bzw. Zuwanderer für das Jahr 2016 jedoch derzeit nicht möglich. 5. In welcher Form erhalten im Landkreis Esslingen ‒ insbesondere auch im Wahlkreis Esslingen ‒ Kinder und Jugendliche aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien derzeit zusätzlichen Deutschunterricht? Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache besuchen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden allgemein bildenden Schularten. Dies umfasst alle Schularten und Klassenstufen. Sprachförderung findet dabei in eigens gebildeten Klassen (Vorbereitungsklassen), in einem Kurssystem oder durch sonstige organisatorische Maßnahmen (Teilungsstunden , Förderunterricht, usw.) der Schule statt. Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die in Vorbereitungsklassen der allgemein bildenden Schulen unterrichtet werden, nehmen vor allem in den Fächern und Fächerverbünden des musisch-technischen Bereichs am Unterricht zusammen mit den Schülerinnen und Schülern der Regelklasse teil. Das schulische Leben fördert dabei gezielt gegenseitige Kontakte. Die Unterrichtsorganisation erfolgt flexibel und nicht ausschließlich im Klassenverband, damit den asylsuchenden Schülerinnen und Schülern eine Teilnahme am Unterricht der Regelklasse möglich ist. Der Unterricht dient vorwiegend dem Erlernen der deutschen Sprache, des Fachwortschatzes, schulischer Techniken und Arbeitsweisen und bereitet damit auf den Unterricht und die langfristige Integration in die Regelklasse vor. Jugendliche Flüchtlinge ab dem 15. bzw. 16. Lebensjahr besuchen aufgrund der Berufsschulpflicht zum Spracherwerb in der Regel eine VABO-Klasse. In diesen Klassen wird der Spracherwerb mit der Vermittlung erster beruflicher Vorkenntnisse verbunden. Der Erwerb von Deutschkenntnissen ist generelles Unterrichts - prinzip in allen Fächern der VABO-Klassen. Im Anschluss an das VABO können die Flüchtlinge das reguläre VAB (Vorbereitungsjahr Ausbildung/Beruf) zur weiteren Ausbildungsvorbereitung und zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes besuchen. Anschließend können sie eine duale Ausbildung aufnehmen oder eine weitere berufliche Vollzeitschule besuchen. Je nach schulischer Vorbildung ist dies auch direkt im Anschluss an den Besuch einer VABO-Klasse möglich. Die beruflichen Schulen können durch zusätzliche Förderkurse den weiteren Spracherwerb der Flüchtlinge in der Berufsschule oder beruflichen Vollzeitschule unterstützen. 6. An welchen Schulen im Landkreis ‒ insbesondere auch im Wahlkreis Esslingen ‒ bestehen derzeit Vorbereitungsklassen (VKL)? In der Anlage 1 sind die öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Landkreis Esslingen mit Vorbereitungsklassen im Schuljahr 2015/2016 nach vorläufigen Daten der Kurzberichte zum Stichtag 14. September 2015 angegeben. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7699 7. Wie bewertet sie die aktuelle personelle Situation bei den bestehenden VKL im Landkreis und im Wahlkreis Esslingen, aber auch im Hinblick auf die Zukunft? 8. Wie werden sich die zusätzlich geplanten Stellen auf die Versorgung im Landkreis und im Wahlkreis Esslingen auswirken? Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart sind zum jetzigen Zeitpunkt die Vorbereitungsklassen im Landkreis Esslingen mit Lehrkräften versorgt. Es wurde seit längerer Zeit (mindestens drei Jahre) darauf geachtet, dass Lehrkräfte, die eine Vorbereitungsklasse führen, gut vorbereitet und fortgebildet sind. Seit dem Schuljahr 2014/2015 wurden landesweit insgesamt 562 Deputate (zzgl. drei Deputate für die Landeserstaufnahmestellen) zusätzlich für Sprachförderangebote an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen bereitgestellt . Angesichts weiter ansteigender Flüchtlingszahlen ist beabsichtigt, im zweiten Nachtragshaushalt – vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltgesetzgebers – weitere 600 Lehrerstellen zur Beschulung von Flüchtlingskindern und Jugendlichen zu schaffen. Diese zusätzlichen Lehrerstellen werden entsprechend der Bedarfslage vor Ort auch unterjährig die Einrichtung weiterer Vorbereitungsklassen und VABO-Klassen ermöglichen. Um für die zusätzlichen Vorbereitungsklassen und VABO-Klassen die benötigten Lehrkräfte zu gewinnen, wurden verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht , wie z. B. das gezielte Ansprechen von Lehrkräften im Ruhestand durch ein Schreiben des Herrn Ministers. Darüber hinaus sollen auch bei Bedarf die teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte sowie die beurlaubten Lehrkräfte gebeten werden, Deputate aufzustocken bzw. zumindest für eine bestimmte Zeit aus der Beurlaubung zurückzukehren. Im neuen LOBW-Portal „Vertretungspool-Online“ können sich an zentraler Stelle alle an der Unterrichtung von Flüchtlingskindern interessierten Personen registrieren lassen. Zudem kann hier angegeben werden, inwiefern für die Arbeit förderliche Zusatzqualifikationen vorliegen. Auf diese Weise verspricht sich die Schulverwaltung eine gezielte Erfassung im Einzelfall auch bezüglich der Qualifikation Deutsch als Zweit-/Fremdsprache und weiterer Zusatzqualifikationen . 9. Wie bewertet sie den Lernerfolg bei der für die Einrichtung einer VKL-Klasse an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen bisher geltenden Mindestschülerzahl von zehn und dem Klassen-/Gruppenteiler von 24, sowie die bei VABO-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse ) geltende Mindestschülerzahl von elf und einem Gruppenteiler von 18? Angesichts des erwarteten unterjährigen Anstiegs der Zahl der Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien wurde durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation im Schuljahr 2015/2016 (Organisationserlass) geregelt, dass die genannten Mindestschülerzahlen und Klassenteiler für Vorbereitungsklassen bzw. VABO-Klassen Richtwerte sind, von denen bei einer zu erwartenden Zunahme der Schülerzahl abgewichen werden kann. Ziel des VABO ist, dass die Schülerinnen und Schüler möglichst schnell in eine berufliche Ausbildung vermittelt werden können. Dazu benötigen diese jungen Flüchtlinge Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen . Um die notwendigen Sprachkenntnisse möglichst schnell zu erlangen , besuchen die jungen Flüchtlinge nach dem VABO das VAB, in dem Sie auch einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben können. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7699 6 Anlage 1 Öffentliche allgemein bildende Schulen im Landkreis Esslingen mit Vorbereitungsklassen im Schuljahr 2015/2016 (vorläufige Werte) Schulart/Schulname Ort Grundschulen einschl. Grundschulen im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule Katharinenschule Esslingen Gemeinschaftsschule Esslingen am Neckar Raunerschule Gemeinschaftsschule Kirchheim unter Teck Ludwig-Uhland-Schule Gemeinschaftsschule Wendlingen am Neckar Grund- und Werkrealschule Altbach Altbach Teckschule Grund- und Werkrealschule Dettingen unter Teck Schillerschule Grundschule Berkheim Esslingen am Neckar Herderschule Grundschule Esslingen am Neckar Pliensauschule Grundschule Esslingen am Neckar Silcherschule Grundschule Esslingen am Neckar Waisenhofschule Grundschule Esslingen am Neckar Grundschule Mettingen Esslingen am Neckar Grundschule Zell Esslingen am Neckar Weiherbachschule Grund- und Werkrealschule Aichtal Alleenschule Grund- und Werkrealschule Kirchheim unter Teck Eduard-Mörike-Schule Grund- und Hauptschule Ötlingen Kirchheim unter Teck Auwiesenschule Grund- und Werkrealschule Neckartenzlingen Mozartschule Grundschule Neuhausen auf den Fildern Ersbergschule Grund- und Werkrealschule Nürtingen Grundschule Roßdorf Nürtingen Kirchrainschule Grund- und Werkrealschule Oberboihingen Oberboihingen Burgschule Grund- und Werkrealschule Plochingen Panoramaschule Grundschule Plochingen Lützelbachschule Grund- und Werkrealschule Reichenbach an der Fils Grundschule Unterensingen Unterensingen Limburg-Grundschule Weilheim an der Teck Gartenschule Grundschule Wendlingen am Neckar Gotthard-Müller-Schule Grund- und Werkrealschule Bernhausen Filderstadt Grundschule Bonlanden Filderstadt Jahnschule Grund- und Werkrealschule Harthausen Filderstadt Wielandschule Sielmingen Grundschule Filderstadt Zeppelinschule Grundschule Echterdingen Leinfelden-Echterdingen Goldwiesenschule Grundschule Echterdingen Leinfelden-Echterdingen Ludwig-Uhland-Schule Grund- und Werkrealschule Leinfelden Leinfelden-Echterdingen Schönbuchschule Grundschule Leinfelden Leinfelden-Echterdingen Klosterhofschule Grundschule Nellingen Ostfildern Lindenschule Grundschule Nellingen Ostfildern Wasenäckerschule Grundschule Scharnhausen Ostfildern Mörikeschule Grund- und Werkrealschule Nürtingen Freihofschule Grundschule Kirchheim unter Teck Schule im Park Grund- und Werkrealschule Ostfildern Werkreal- /Hauptschulen Katharinenschule Esslingen Gemeinschaftsschule Esslingen am Neckar Lerchenäckerschule Grund- und Werkrealschule Esslingen am Neckar Adalbert-Stifter-Schule Werkrealschule Esslingen am Neckar 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7699 Alleenschule Grund- und Werkrealschule Kirchheim unter Teck Raunerschule Gemeinschaftsschule Kirchheim unter Teck Auwiesenschule Grund- und Werkrealschule Neckartenzlingen Kirchrainschule Grund- und Werkrealschule Oberboihingen Oberboihingen Burgschule Grund- und Werkrealschule Plochingen Lützelbachschule Grund- und Werkrealschule Reichenbach an der Fils Grund- und Werkrealschule Bildungszentrum Wühle Weilheim an der Teck Ludwig-Uhland-Schule Gemeinschaftsschule Wendlingen am Neckar Gotthard-Müller-Schule Grund- und Werkrealschule Bernhausen Filderstadt Werkrealschule Bildungszentrum Seefälle Bonlanden Filderstadt Ludwig-Uhland-Schule Grund- und Werkrealschule Leinfelden Leinfelden-Echterdingen Mörikeschule Grund- und Werkrealschule Nürtingen Erich-Kästner-Schule Grund- und Werkrealschule Nellingen Ostfildern Realschulen Geschwister-Scholl-Realschule Nürtingen Realschule Plochingen Plochingen Realschule Reichenbach a. d. F. Reichenbach an der Fils Realschule Bildungszentrum Wühle Weilheim an der Teck Gemeinschaftsschulen - Sek. I Ludwig-Uhland-Schule Gemeinschaftsschule Wendlingen am Neckar allgemein bildende Gymnasien Georgii-Gymnasium Esslingen am Neckar Datenquelle: ASD-BW/Prognose, Stichtag 14. September 2015, und LAV, vorläufige Werte.