Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7717 17. 11. 2015 1Eingegangen: 17. 11. 2015 / Ausgegeben: 15. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Beihilfeanträgen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg im Jahr 2015? 2. Hat sich die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Beihilfeanträgen im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2014 erhöht und wenn ja, welche Gründe gibt es dafür? 3. Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer hält sie für akzeptabel? 4. Hat sie Kenntnis von Fällen, in denen die Bearbeitungsdauer deutlich über der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer lag? 5. Wo gibt es die Möglichkeit der Nachfrage zu Beihilfeanträgen, die sich in Bearbeitung befinden? 17. 11. 2015 Glück FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Beihilfeanträge beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7717 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Dezember 2015 Nr. 1-0374.9-07/23 beantwortet das Minis - terium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Beihilfeanträgen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg im Jahr 2015? Zu 1.: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) beträgt im Jahr 2015 (Stand 30. Oktober 2015) 16,11 Arbeitstage. 2. Hat sich die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Beihilfeanträgen im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2014 erhöht und wenn ja, welche Gründe gibt es dafür? Zu 2.: Ja, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer hat sich gegenüber 2014 erhöht. In 2014 betrug sie 11,07 Arbeitstage. Die wesentlichen Gründe hierfür sind: • Hohe familienbedingte Abwesenheitszeiten im Personalbereich des LBV. Die dadurch notwendig gewordenen neuen Bearbeiter/-innen konnten im ersten Halbjahr 2015 nicht in ausreichendem Maß gewonnen werden. • Die weiterhin steigende Anzahl von Versorgungsempfängern/-innen (im Jahr 2015 gegenüber 2014 ca. +4.400). Versorgungsempfängern/-innen sind aufgrund altersbedingt zunehmender ärztlicher Behandlungen oder altersbedingter besonderer Umstände (bspw. Pflege) in der Beihilfebearbeitung durchschnittlich aufwändiger als aktive Beamte und Beamtinnen. • Auswirkung von Rechtsänderungen in den letzten Jahren. Für Aufwendungen kann grundsätzlich bis zum Ablauf der beiden Kalenderjahre Beihilfe beantragt werden, die auf das Jahr des Entstehens der Aufwendungen oder der ersten Ausstellung der Rechnung folgen (§ 17 Absatz 10 Beihilfeverordnung). Konkret bedeutet das, dass bspw. im Jahr 2015 Rechnungen aus den Jahren 2013, 2014 und 2015 bearbeitet werden. Bei der Bearbeitung dieser Beihilfeanträge müssen verschiedene Rechtsstände beachtet werden. Dies erschwert die Ein - arbeitung neuer Mitarbeiter/-innen. 3. Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer hält sie für akzeptabel? Zu 3.: Im Jahr 2001 hat die damalige Regierung angestrebt, dass (Drs. 13/443 und 13/1195) sich die Bearbeitungszeit eines Beihilfeantrags in einem Zeitraum von maximal 20 Arbeitstagen bewegt. Dies wurde als zeitlich noch angemessen und vertretbar angesehen. Maßgeblich ist hierbei der Zeitraum von dem Tag an, an welchem der Beihilfeantrag beim LBV eingegangen, bis zu dem Tag, an welchem die Bearbeitung durch das LBV erfolgt ist. Postlaufzeiten lassen sich durch die Verwaltung nicht beeinflussen und können nicht dem LBV zugerechnet werden. Aus Sicht der Landesregierung ist dieser Zeitraum weiterhin angemessen und vertretbar . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7717 4. Hat sie Kenntnis von Fällen, in denen die Bearbeitungsdauer deutlich über der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer lag? Zu 4.: Ja. In vereinzelten Fällen kommt es bspw. auch durch notwendige Nachfragen zu längeren Bearbeitungszeiten. 5. Wo gibt es die Möglichkeit der Nachfrage zu Beihilfeanträgen, die sich in Bearbeitung befinden? Zu 5.: Im Kundenportal auf der Homepage des LBV kann sich jeder Beihilfeberechtigte unter dem Menüpunkt „Status Beihilfeantrag“ über den aktuellen Bearbeitungsstand seines eingereichten Beihilfeantrages informieren. Außerdem ist eine Nachfrage auch telefonisch über die Telefonservicestelle der Beihilfestelle möglich. In Vertretung Hofelich Staatssekretär