Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 772 25. 10. 2011 1Eingegangen: 25. 10. 2011 / Ausgegeben: 21. 11. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit ist ihr der Entwurf des Investitionsrahmenplans 2011 bis 2015 (IRP 2011 bis 2015) des Bundes bekannt und welche Aussagen trifft der Entwurf für die Entwicklung der Schienenwege und der Bundesfernstraßen im Süden des Landes, insbesondere in den Regionen Bodensee-Oberschwaben und Hochrhein -Bodensee? 2. Ist ihr bekannt, ob Projekte in den genannten Regionen, die im laufenden In - ves titionsrahmenplan 2006 bis 2010 enthalten sind, herausfallen oder gestreckt werden sollen? 3. Um welche Projekte handelt es sich ggf. dabei und warum sollen sie nicht oder nur in veränderter Form berücksichtigt werden? 4. Wie werden die Bundesländer an der Erarbeitung des Investitionsrahmenplans beteiligt und welche Schritte hat sie unternommen, damit der IRP den Entwicklungsbedürfnissen des Landes Baden-Württemberg und seiner Regionen gerecht wird? 5. Ist ihr bekannt, bis wann der Bund den Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 in Kraft setzen will und wie hoch die vorgesehenen Investitionsmittel zur Umsetzung des Rahmenplans sind? 24. 10. 2011 Storz SPD Kleine Anfrage des Abg. Hans-Peter Storz SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Süden des Landes – Konsequenzen aus dem Entwurf des Investi - tionsrahmenplans des Bundes für 2011 bis 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 772 2 B e g r ü n d u n g Verkehrsinvestitionen bestimmen in nicht unerheblichem Maße die Entwicklungschancen ganzer Wirtschaftsregionen. Im Investitionsrahmenplan definiert der Bund verkehrsträgerübergreifend, welche Schwerpunkte er beim Ausbau der Verkehrswege setzen will. Der letzte Investitionsrahmenplan ist mit Ende des Jahres 2010 ausgelaufen. Über Einzelheiten aus einem Entwurf des Investitionsrahmenplans für die Jahre 2011 bis 2015 wurde in verschiedenen Medien und auch von einzelnen Abgeordneten auszugsweise berichtet. Eine frühzeitige und vollständige Information der Öffentlichkeit über wichtige verkehrspolitische Weichenstellungen entspräche dem Leitbild einer „Politik des Gehörtwerdens“, dem sich die Landesregierung verpflichtet hat. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. November 2011 Nr. 3-3800.0-00/620 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit ist ihr der Entwurf des Investitionsrahmenplans 2011 bis 2015 (IRP 2011 bis 2015) des Bundes bekannt und welche Aussagen trifft der Entwurf für die Entwicklung der Schienenwege und der Bundesfernstraßen im Süden des Landes, insbesondere in den Regionen Bodensee-Oberschwaben und Hochrhein -Bodensee? 2. Ist ihr bekannt, ob Projekte in den genannten Regionen, die im laufenden In - ves titionsrahmenplan 2006 bis 2010 enthalten sind, herausfallen oder gestreckt werden sollen? 3. Um welche Projekte handelt es sich ggf. dabei und warum sollen sie nicht oder nur in veränderter Form berücksichtigt werden? Zu 1. bis 3.: Dem Land liegt kein offizieller Entwurf eines Investitionsrahmenplans (IRP) 2011 bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes vor. Aussagen zu einzelnen Projekten oder Veränderungen im Vergleich zum IRP 2006 bis 2010 in den angesprochenen Regionen können daher nicht getroffen werden. Auf die Antwort der Landesregierung zum Antrag des Abgeordneten Raufelder (Drucksache 15/604) wird insoweit verwiesen. Herr Bundesminister Dr. Ramsauer hat zwischenzeitlich in einem Schreiben an Herrn Minister Hermann mitgeteilt, dass sich der Arbeitsentwurf des IRP in der Abstimmung befinde und die Arbeiten in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen . Der Entwurf berücksichtige den ermittelten Erhaltungsbedarf für die vorhandene Verkehrsinfrastruktur, indem etwa zwei Drittel der Mittel – bei unterschiedlichen Anteilen der drei Verkehrsträger – hierfür vorgesehen sind. Mit den übrigen Mitteln sollen zunächst begonnene Vorhaben zügig fortgeführt werden. Neubeginne seien nur in begrenztem Umfang möglich. Der IRP diene der Priorisierung von Bedarfsplanmaßnahmen und werde daher nur Maßnahmen enthalten, für deren Baubeginn innerhalb des Geltungszeitraums die Voraussetzungen geschaffen werden können. Es sei nicht auszuschließen, dass im Einzelfall auch Vorhaben begonnen werden können, die nicht im IRP enthalten sind, sofern die planerischen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden. Aussagen zu konkreten Projekten seien in Anbetracht des gegenwärtigen Bearbeitungsstandes noch spekulativ. Investitionen in Schienenneu- und -ausbauvorhaben in Baden-Württemberg würden aber einen steigenden, überproportionalen Anteil am mittelfristigen Gesamtinvestitionsvolumen besitzen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 772 4. Wie werden die Bundesländer an der Erarbeitung des Investitionsrahmenplans beteiligt und welche Schritte hat sie unternommen, damit der IRP den Entwicklungsbedürfnissen des Landes Baden-Württemberg und seiner Regionen gerecht wird? Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. Herr Bundesminister Dr. Ramsauer hat im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz Anfang Oktober 2011 in Köln eine frühzeitige Information der Länder zugesagt. Die Landesregierung ist auf allen Ebenen mit dem Bund in ständigem Kontakt und bringt ihre Belange dort laufend ein. Für die noch nicht begonnenen und planfestgestellten Maßnahmen des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen arbeitet das Land darüber hinaus derzeit an einer Priorisierung. 5. Ist ihr bekannt, bis wann der Bund den Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 in Kraft setzen will und wie hoch die vorgesehenen Investitionsmittel zur Umsetzung des Rahmenplans sind? Dem Land sind weder der Termin für die Inkraftsetzung noch die Höhe der vor - gesehenen Investitionsmittel zur Umsetzung des Investitionsrahmenplans 2011 bis 2015 bekannt. Der durchschnittliche Haushaltsmittelansatz des Bundes für den Bundesfernstraßenbau für 2011 bis 2015 beträgt derzeit ca. 120 Mio. € p. a. Er wurde damit gegenüber dem durchschnittlichen Ansatz der letzten zehn Jahre (ohne Konjunkturprogramme I und II) von 180 Mio. € p. a. deutlich reduziert. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur