Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7727 17. 11. 2015 1Eingegangen: 17. 11. 2015 / Ausgegeben: 18. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Ausführungen der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 18/6350, wonach die kumulierten Ausbauziele der Länder für die erneuerbaren Energien ausdrücklich nicht den Ausbauzielen der Bundesregierung entsprechen? 2. Wie bewertet sie die Feststellung der Bundesregierung in der oben genannten Drucksache des Deutschen Bundestags, dass das auf den kumulierten Ausbauzielen der Länder beruhende Szenario C2024 im Netzentwicklungsplan das in etwa den Ausbauzielen der Bundesregierung entsprechende Szenario B2024 hinsichtlich der installierten Leistung erneuerbarer Energien um insgesamt 37 Gigawatt übersteigt, wovon allein 32 Gigawatt auf die Windenergie an Land zurückzuführen sind? 3. Wie bewertet sie die Aussage der Bundesregierung in der oben genannten Drucksache, wonach bei der konkreten Ausgestaltung der Ausschreibungsbedingungen für die technologiespezifischen Ausschreibungsrunden ab dem Jahr 2017 „die Frage der Akzeptanz angemessen zu berücksichtigen sein“ wird? 17. 11. 2015 Glück FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Divergierende Ziele von Bund und Ländern beim Ausbau der Windenergie an Land Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7727 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. Dezember 2015 Nr. 6-4583 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie die Ausführungen der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 18/6350, wonach die kumulierten Ausbauziele der Länder für die erneuerbaren Energien ausdrücklich nicht den Ausbauzielen der Bundesregierung entsprechen? 2. Wie bewertet sie die Feststellung der Bundesregierung in der oben genannten Drucksache des Deutschen Bundestags, dass das auf den kumulierten Ausbauzielen der Länder beruhende Szenario C2024 im Netzentwicklungsplan das in etwa den Ausbauzielen der Bundesregierung entsprechende Szenario B2024 hinsichtlich der installierten Leistung erneuerbarer Energien um insgesamt 37 Gigawatt übersteigt, wovon allein 32 Gigawatt auf die Windenergie an Land zurückzuführen sind? Frage 1. und 2. wird zusammen beantwortet. Die Antwort der Bundesregierung auf die Bundestagsdrucksache 18/6350 führt Folgendes aus: „Die kumulierten Ausbauziele der Bundesländer entsprechen nicht den Ausbauzielen der Bundesregierung. Im Netzentwicklungsplan 2024 kommt das mittlere Szenario B2024 den Zielen der Bundesregierung am nächsten, während das Sze - nario C2024 auf den kumulierten Ausbauzielen der Bundesländer beruht. Die in Szenario C2024 angenommene installierte EE-Erzeugungsleistung im Jahr 2024 übertrifft die entsprechende Zahl des Szenarios B2024 um insgesamt 37 Gigawatt (GW). Von den genannten 37 GW Erzeugungsleistung entfallen 32 GW auf Windkraft an Land, 3,4 GW auf Windkraft auf See und 2,6 GW auf Photovoltaik. Die verbleibende Differenz teilen sich Biomasse, Wasserkraft und sonstige er - neuerbare Energien.“ Planungen zielen in die Zukunft und basieren daher auf einer ganzen Reihe von Annahmen (z. B. Flächenverfügbarkeit, energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen ). Insofern ist es ein ganz normaler Vorgang, wenn solche Betrachtungen differieren . Augenscheinlich haben die Bundesländer bei der Windenergienutzung deutlich ehrgeizigere Ziele vor Augen als die Bundesregierung. Die Landesregierung hält ihre eigenen Ziele für realistisch. Die Ziele anderer Bundesländer können nicht beurteilt werden. Es wird sich erst in der Zukunft herausstellen, welches dieser heute zugrunde gelegten Szenarien künftig tatsächlich eintritt. Ab 2017 soll der Ausbau der Stromerzeugung aus Wind an Land im Rahmen des EEG über Ausschreibungen gesteuert werden. Der Bundesrat hat am 27. November 2015 eine Entschließung gefasst, wie diese Steuerung erfolgen soll (Beschluss Drucksache 511/15). Er stellt fest, „dass der Ausschreibungsumfang für Wind an Land von 2,5 GW netto pro Jahr eingehalten werden muss, um den Ausbau der Windenergie in ganz Deutschland zu gewährleisten. Laut einer Marktanalyse des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie entspricht dies einem durchschnittlichen jährlichen Brutto-Zubau von 4,4 GW. Zur Erreichung der Energieund Klimaschutzziele ist dieser Ausbaupfad unverzichtbar.“ Der Bundesrat fordert außerdem einen bundesweiten Ausbau der Windenergie, wie es auch beim Netzentwicklungsplan zugrunde gelegt wurde. „Um auch zu - künftig einen auf Deutschland verteilten Zubau von Windenergieanlagen zu gewährleisten , fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine regionale Steuerung zu implementieren, die eine definierte Ausbaumenge in Mittel- und Süddeutschland unter ausreichender Berücksichtigung der Interessen der norddeutschen Länder vorsieht.“ Wenn die Bundesregierung diese Forderungen des Bundesrates bei der Novelle des EEG übernimmt, kann der weitere Ausbau der Windenergie an Land in einem geordneten energiewirtschaftlichen Gesamtrahmen stattfinden. Die Ausbauziele der Landesregierung sind hierzu kompatibel. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7727 3. Wie bewertet sie die Aussage der Bundesregierung in der oben genannten Drucksache, wonach bei der konkreten Ausgestaltung der Ausschreibungsbedingungen für die technologiespezifischen Ausschreibungsrunden ab dem Jahr 2017 „die Frage der Akzeptanz angemessen zu berücksichtigen sein“ wird? Die zukünftigen technologiespezifischen Ausschreibungsrunden innerhalb des EEG definieren sowohl Inhalt als auch Form der damit errichteten Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Damit einher gehen selbstverständlich auch Fragen zur Akzeptanz der damit errichteten Anlagen. Das gilt jedoch generell für alle Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien. Insofern begrüßt es die Landes - regierung, wenn die Bundesregierung Akzeptanzfragen innerhalb der Ausschreibungsrunden angemessene Bedeutung zumisst. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft