Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7738 19. 11. 2015 1Eingegangen: 19. 11. 2015 / Ausgegeben: 26. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welcher Begründung weist sie den unbegründeten Widerspruch der Eigen - tümer des ehemaligen Kurhauses Hundseck nicht zurück? 2. Welche Förderprogramme wären möglich bzw. könnten beantragt werden, um die Beseitigung der Ruine zu vollziehen? 3. Ist sie initiativ auf die Gemeinde Ottersweier zugegangen und wie viele Gespräche haben zwischen ihr und der Gemeinde Ottersweier hinsichtlich der Beseitigung der Ruine stattgefunden? 4. Wie wird sichergestellt, dass kein Heizöl ins Erdreich gelangt? 5. Mit welcher Begründung möchte sie den Bescheid des Landratsamtes Rastatt gegen die Eigentümer aufheben? 6. Mit welchem Datum ist die Abgabe der Widerspruchsakte an das Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgt? 7. Mit welcher Begründung hat sie dem Petitionsausschuss empfohlen, der Peti - tion in Causa Hundseck (welche der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 23. September 2015 abgelehnt hat) nicht stattzugeben? 8. Welche Möglichkeiten sieht sie nun, die Ruine des ehemaligen Kurhauses Hundseck zu beseitigen? Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Sachstand ehemaliges Kurhaus Hundseck II Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7738 2 9. Welche Folgenutzungsmöglichkeit bestehen ihrer Ansicht nach, beispielsweise auch mögliche Kooperationsprojekte mit dem Nationalpark am Tor zum nördlichen Teil des Nationalparks? 18. 11. 2015 Wald CDU B e g r ü n d u n g Das Unverständnis über den Sachstand des ehemaligen Kurhauses Hundseck ist in der Bevölkerung als auch bei allen Beteiligten groß. Die derzeitige Situation ist nicht mehr nachvollziehbar und nicht weiter hinnehmbar. Dem jetzigen Umstand muss schnell Abhilfe geleistet werden. Dabei muss sich auch die Landesregierung bekennen und Klarheit schaffen. Fragen der schnellen Unterstützung müssen erörtert werden, nicht zuletzt auch im Sinne des Schutzes von Mensch und Umwelt, welchen die Landesregierung voranbringen möchte. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 11. Januar 2016 Nr. 41-2604/151 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welcher Begründung weist sie den unbegründeten Widerspruch der Eigen - tümer des ehemaligen Kurhauses Hundseck nicht zurück? 5. Mit welcher Begründung möchte sie den Bescheid des Landratsamtes Rastatt gegen die Eigentümer aufheben? 7. Mit welcher Begründung hat sie dem Petitionsausschuss empfohlen, der Peti - tion in Causa Hundseck (welche der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 23. September 2015 abgelehnt hat) nicht stattzugeben? Zu 1., 5. und 7.: Das Widerspruchsschreiben gegen den Bescheid des Landratsamts Rastatt vom 25. Juni 2013 ist nicht mit Gründen versehen. Soweit die Frage 1 hierauf abstellt, ist darauf hinzuweisen, dass die Regelung in § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Begründung eines Widerspruchs nicht erfordert und eine solche Verpflichtung auch an anderer Stelle nicht geregelt ist. Auch bei einem nicht mit Gründen versehenen Widerspruch sind entsprechend § 68 Abs. 1 VwGO Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes in vollem Umfang zu prüfen . *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7738 Der Bescheid des Landratsamts Rastatt verfügt wegen eines angenommenen Verstoßes gegen die Verordnung des Landschaftsschutzgebiets (LSG-VO) „Bühlertal “ den Abbruch des noch verbliebenen Teils des ehemaligen Kurhauses Hundseck auf naturschutzrechtlicher Grundlage. Die Entscheidung des Landtags vom 29. Oktober 2015 entsprechend einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu einer in dieser Sache eingelegten Petition (Landtagsdrucksache 15/7549 Nr. 4) enthält eine detaillierte Bewertung des genannten Bescheids, in der auch die dem Petitionsausschuss übermittelte Auffassung der Landesregierung wiedergegeben wird. Auf die Ausführungen in der Landtagsdrucksache wird verwiesen . 2. Welche Förderprogramme wären möglich bzw. könnten beantragt werden, um die Beseitigung der Ruine zu vollziehen? Es sind keine Programme ersichtlich, in deren Rahmen die Förderung eines Abrisses ohne Folgenutzung möglich ist. 3. Ist sie initiativ auf die Gemeinde Ottersweier zugegangen und wie viele Gespräche haben zwischen ihr und der Gemeinde Ottersweier hinsichtlich der Beseitigung der Ruine stattgefunden? Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mehrere Gespräche zur Thematik auch unter Beteiligung der Gemeinde Ottersweier geführt. 4. Wie wird sichergestellt, dass kein Heizöl ins Erdreich gelangt? Über die Antwort auf die gleichlautende Frage in der Kleinen Anfrage 15/4829 (Frage 4) hinaus hat sich kein neuer Sachverhalt ergeben. 6. Mit welchem Datum ist die Abgabe der Widerspruchsakte an das Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgt? Wie in Landtagsdrucksache 15/7549 Nr. 4 ausgeführt, legte das Landratsamt Rastatt dem Regierungspräsidium Karlsruhe den Widerspruch am 16. September 2013 vor. 8. Welche Möglichkeiten sieht sie nun, die Ruine des ehemaligen Kurhauses Hundseck zu beseitigen? Die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist in der Nr. 4 der Landtags-Druck - sache 15/7549 dargestellt. Da derzeit keine akute Einsturzgefahr besteht, liegen die Voraussetzungen für eine Anordnung des Abbruchs weiterer Gebäudeteile nach § 47 Landesbauordnung (LBO) nicht vor. 9. Welche Folgenutzungsmöglichkeit bestehen ihrer Ansicht nach, beispielsweise auch mögliche Kooperationsprojekte mit dem Nationalpark am Tor zum nördlichen Teil des Nationalparks? Die Aktivitäten der Nationalparkverwaltung sind in erster Linie auf die Flächen des Nationalparks beschränkt. Ausnahmen sind Naturschutzgebiete, die unmittelbar an den Nationalpark angrenzen. Grundsätzlich bietet das Gebiet um die Hundseck ein gewisses Potenzial, um dort Besucherinnen und Besucher über den Nationalpark zu informieren. Im Falle einer aktiven Unterstützung der Nationalparkregion durch die Gemeinde Ottersweier bestünde auch ein entsprechender Anknüpfungspunkt für eine mögliche Kooperation. Dr. Splett Staatssekretärin