Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7748 24. 11. 2015 1Eingegangen: 24. 11. 2015 / Ausgegeben: 21. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verträge über Briefdienstleistungen haben Landesbehörden in Baden- Württemberg mit der Deutschen Post AG, einschließlich der Tochterunternehmen des Konzerns? 2. Hat sie aufgrund der Entscheidung des Bundeskartellamts vom 7. Juli 2015 die Praxis bei Verträgen über Briefdienstleistungen mit der Deutschen Post ‒ einschließlich der Tochterunternehmen ‒ überprüft? 3. Weshalb wurden gegebenenfalls keine Überprüfungen vorgenommen? 4. Sofern Prüfungen vorgenommen wurden ‒ zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen? 5. Gibt es aktuell Preise für Briefdienstleistungen zwischen der Deutschen Post AG ‒ einschließlich deren Tochterunternehmen ‒ und den Landesbehörden, die unter den Briefpreisen liegen, die Wettbewerber für den Zugang zum Zustellnetz der Deutschen Post AG zahlen müssen? 6. Wie bewertet sie die Bedeutung der Wettbewerber der Deutschen Post AG im Briefmarkt in Baden-Württemberg? 17. 11. 2015 Nemeth CDU Kleine Anfrage des Abg. Paul Nemeth CDU und Antwort des Innenministeriums Verfahren des Bundeskartellamts gegen die Deutsche Post AG Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7748 2 B e g r ü n d u n g Am 7. Juli 2015 hat das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post AG abgeschlossen. Dieses kam zu der Erkenntnis, dass das Unternehmen in der Vergangenheit seine marktbeherrschende Position im Bereich der Briefdienstleistungen missbräuchlich ausgenutzt und dadurch Wettbewerber auf dem Markt benachteiligt hat. So hat das Bundeskartellamt festgestellt, dass die Deutsche Post AG mit Großkunden Briefpreise und Rabatte vereinbart hat, die unter dem Preis lagen, die ein Mitbewerber für den Zugang zum Zustellnetz des Konzerns in Form der sogenannten Teilleistungsentgelte zu bezahlen hat. Somit waren die Mitbewerber nicht in der Lage, potenziellen Kunden ein wettbewerbsfähiges Angebot zu unterbreiten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. Dezember 2015 Nr. 1-0211.1/70 beantwortet das Innen - ministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verträge über Briefdienstleistungen haben Landesbehörden in Baden- Württemberg mit der Deutschen Post AG, einschließlich der Tochterunternehmen des Konzerns? Zu 1.: Eine Übersicht der Verträge über Briefdienstleistungen aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Tobias Wald (Drucksache 15/6487) ist dem Schreiben beigefügt*. Auf eine erneute Abfrage aller Behörden und Dienststellen des Landes wurde aufgrund des erheblichen Aufwands verzichtet. Zum damaligen Sachstand würden sich auch keine wesentlichen Änderungen ergeben. 2. Hat sie aufgrund der Entscheidung des Bundeskartellamts vom 7. Juli 2015 die Praxis bei Verträgen über Briefdienstleistungen mit der Deutschen Post – einschließlich der Tochterunternehmen – überprüft? 3. Weshalb wurden gegebenenfalls keine Überprüfungen vorgenommen? 4. Sofern Prüfungen vorgenommen wurden – zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen? Zu 2. bis 4.: Eine Prüfung der bestehenden Verträge ist bislang nicht erfolgt, da die Entscheidung des Bundeskartellamts vom 7. Juli 2015 bislang nicht rechtskräftig ist. Die Deutsche Post AG hat hierzu eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Die Verhandlung ist nach Auskunft des Gerichts für den 6. April 2016 terminiert. * Die Anlage kann in der Parlamentsdokumentation auf der Homepage des Landtags abgerufen werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7748 5. Gibt es aktuell Preise für Briefdienstleistungen zwischen der Deutschen Post AG – einschließlich deren Tochterunternehmen – und den Landesbehörden, die unter den Briefpreisen liegen, die Wettbewerber für den Zugang zum Zustellnetz der Deutschen Post AG zahlen müssen? Zu 5.: Das Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes (B9 – 128/12), auf das sich die Kleine Anfrage bezieht, wurde durch Auskunftsbeschlüsse eingeleitet, die an 45 Großversender von Briefen verschickt wurden. Nach Auskunft des Bundeskartellamtes befänden sich unter diesen zwar auch einige mit Sitz in Baden-Württemberg , aber keine Landesbehörden. Aufgrund der Auskünfte sei das Verfahren auf Verträge zwischen der Deutschen Post AG und vier Großversendern fokussiert worden, von denen allerdings keiner seinen Sitz in Baden-Württemberg habe. Die Antworten der anderen Unternehmen hätten keinen Hinweis auf Ent - gelte ergeben, die unter den Teilleistungsentgelten liegen. Darüber hinaus liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Insbesondere ist hier nicht bekannt, welche Preise Wettbewerber für den Zugang zum Zustellnetz der Deutschen Post AG zahlen müssen. 6. Wie bewertet sie die Bedeutung der Wettbewerber der Deutschen Post AG im Briefmarkt in Baden-Württemberg? Zu 6.: Zu der Bedeutung der Wettbewerber im Briefmarkt Baden-Württemberg liegen dem Bundeskartellamt nur wenige Informationen vor. Es geht ebenso wie die Bundesnetzagentur davon aus, dass die Märkte bundesweit abzugrenzen sind. Erhebungen zu regionalen Märkten sind dem Bundeskartellamt und der Landeskartellbehörde nicht bekannt. Nach Mitteilung des Bundeskartellamtes beruft sich allerdings die Deutsche Post AG in dem Beschwerdeverfahren darauf, dass in bestimmten Regionen einzelne Postdienstleister aktiv sind. Genannt würden die Unternehmen BWPost in den Leitregionen 70 bis 72 (Großräume Stuttgart und Tübingen ) und arriva in den Leitregionen 76, 68 und 79 (Großräume Freiburg, Karls ruhe/Offenburg und Bodenseeregion). Dem Bundeskartellamt ist ferner der Konsolidierer PRESORT e. G., Baden-Baden, bekannt. Gall Innenminister