Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 776 26. 10. 2011 1Eingegangen: 26. 10. 2011 / Ausgegeben: 29. 11. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt sie die Auffassung, dass der 125. Jahrestag der Erfindung des Autos, der in diesem Jahr mit Bezug auf die Patentierung des ersten Motorwagens durch Carl Benz im Jahr 1886 gefeiert wird, die Anbringung einer touristischen Hinweistafel auf die historische Benz-Fabrik in Ladenburg im Zuge der A 5 rechtfertigt ? 2. Ist sie bereit, einen entsprechenden Antrag aus der Region auf die Anbringung einer unterrichtenden, den Verkehr nicht beeinträchtigenden Hinweistafel in dem dafür erforderlichen Verfahren zu unterstützen? 25. 10. 2011 Heberer SPD B e g r ü n d u n g Die historische Benz-Fabrik in Ladenburg ist ein weltweit beachtetes Kultur- und Industriedenkmal, das Baden-Württemberg als Erfinderland des ersten Automobils besondere Beachtung sichert. Die gesamte Fabrikanlage, die dem Automobilpionier Carl Benz als Wirkungsstätte diente, wurde im Baustil der Gründerzeit ausgeführt und ist glücklicherweise unverändert erhalten geblieben. Damit vermittelt die Fabrik ein originalgetreues Bild der damaligen Zeit mit der Besonderheit , dass wir hier das Zeugnis einer originalen Produktionsstätte der frühen Automobilindustrie vor Augen haben. Die Gründerzeit-Fabrik wird heute als Auto - Kleine Anfrage der Abg. Helen Heberer SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Touristische Hinweistafel auf die historische Benz-Fabrik in Ladenburg im Zuge der A 5 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 776 2 museum genutzt, das an den Automobilpionier sowie an die Geschichte des Automobils erinnert und die letzten beiden weltweit noch erhaltenen Wagen aus der Carl Benz Söhne Produktion als bedeutenste Exponate ausstellt. Die hier aufgeführten Gesichtspunkte untermauern die Einmaligkeit der Fabrikanlage mit ihrer geschichtsträchtigen Werkshalle, die durch die Aufstellung einer Hinweistafel am Fahrbahnrand der Autobahn die ihr zustehende Wertschätzung erfahren würde und die Aufmerksamkeit der Bevölkerung und der Menschen im Transitverkehr noch stärker auf sich ziehen sollte. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 15. November 2011 Nr. 34-3851.1-02/658 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der 125. Jahrestag der Er - findung des Autos, der in diesem Jahr mit Bezug auf die Patentierung des ers - ten Motorwagens durch Carl Benz im Jahr 1886 gefeiert wird, die Anbringung einer touristischen Hinweistafel auf die historische Benz-Fabrik in Ladenburg im Zuge der A 5 rechtfertigt? Der 125. Jahrestag der Erfindung des Automobils wurde mit vielen attraktiven und sehenswerten Aktionen in Baden-Württemberg begleitet. Ein touristisches Hinweisschild ist ein auf Dauer ausgelegtes Verkehrszeichen und hätte demnach auch über das bald zu Ende gehende Jubiläumsjahr hinaus Bestand. Es ist daher nach den Grundsätzen für die Aufstellung von touristischen Unterrichtungstafeln an Autobahnen zu beurteilen. 2. Ist die Landesregierung bereit, einen entsprechenden Antrag aus der Region auf die Anbringung einer unterrichtenden, den Verkehr nicht beeinträchtigenden Hinweistafel in dem dafür erforderlichen Verfahren zu unterstützen? Die Wünsche, mit Unterrichtungstafeln an den Autobahnen auf besondere Sehens - würdigkeiten in der Region hinzuweisen, sind vielfältig. Die bestehenden Möglichkeiten reichen angesichts der kulturellen Vielfalt und der großen Zahl von touristisch bedeutsamen Landschaften und Sehenswürdigkeiten bei weitem nicht aus, alle Wünsche erfüllen zu können. Deshalb hat das Land bereits in einer Arbeitsgruppe unter Federführung des damaligen Ministeriums für Umwelt und Verkehr, in der Vertreter des Tourismusverbandes und der berührten Ressorts und Institutionen mitgewirkt haben, in Anlehnung an die damals anzuwendenden „Vorläufigen Richtlinien für touristische Hinweise“ des Bundes, eigene ergänzende Leitsätze für eine differenzierte Beurteilung der beantragten Unterrichtungstafeln aufgestellt. Darin ist unter anderem geregelt, dass Museen mit Ausstellungsobjekten im Innenraum keine touristisch bedeutsamen Ziele im Sinne der Richtlinien des Bundes sind. Bei räumlich eng beieinander liegenden Sehenswürdigkeiten, insbesondere wenn sie nur eine Stadt betreffen, ist eine Zusammenfassung erforderlich. Es kommt jeweils nur eine Unterrichtungstafel in Frage. Neben den Leitsätzen des Landes sind die Vorgaben der bundesweit gültigen „Richtlinien für die touristische Beschilderung“ aus dem Jahr 2008 zu beachten. Demnach sollen pro Autobahnabschnitt, also zwischen zwei Autobahnanschlussstellen , nicht mehr als zwei Unterrichtungstafeln aufgestellt werden. Ferner dürfen innerhalb einer zusammengehörigen wegweisenden Beschilderung einer Autobahnausfahrt bzw. eines Autobahnknotens generell keine Unterrichtungstafeln aufgestellt werden. Zwischen den braunen touristischen Unterrichtungstafeln untereinander und zur blauen wegweisenden Beschilderung sind Mindestabstände zu beachten. _____________________________________ *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 776 Im Zuge der A 5 befindet sich in Fahrtrichtung Frankfurt zwischen den An - schluss stellen Dossenheim und Ladenburg bzw. in Fahrtrichtung Basel zwischen den Anschlussstellen Hirschberg und Ladenburg jeweils nur die Unterrichtungs - tafel „Römerstadt Ladenburg“. Jedoch sind die erforderlichen Abstände zur blauen wegweisenden Beschilderung und zur Unterrichtungstafel „Römerstadt Ladenburg “ nicht gegeben, um eine weitere Unterrichtungstafel in diesen Autobahnabschnitten unterbringen zu können. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Antrag des Automuseums Dr. Carl Benz auf Aufstellung einer touristischen Unterrichtungstafel bereits im Oktober 2009 eingehend geprüft und war zum Ergebnis gekommen, dass dem Antrag nicht stattgegeben werden kann. Neben den Regelungen in den Leitsätzen des Landes und den Vorgaben in den Richtlinien des Bundes wurde dabei auch berücksichtigt , dass für die Stadt Ladenburg bereits im Jahr 2002 zwei touristische Unterrichtungstafeln „Römerstadt Ladenburg“ an der A 5 aufgestellt worden sind. Auch die in den Richtlinien des Bundes genannte Bedingung einer permanenten, ganzjährigen öffentlichen Zugänglichkeit einer touristischen Einrichtung wird nicht erfüllt. Das Automuseum Dr. Carl Benz ist nicht täglich, sondern nur an drei Tagen in der Woche nachmittags geöffnet (mittwochs, samstags und sonntags, jeweils 14 bis 18 Uhr). Einer Abweichung von den Richtlinienvorgaben des Bundes und den Konsens - regelungen des Landes kann im Hinblick auf die Vielzahl von Anträgen, die wegen Überschreitung der zulässigen Anzahl der touristischen Unterrichtungstafeln oder der Unterschreitung der Mindestabstände gestellt werden, nicht zugestimmt werden. Der Antrag eines anderen in der Region liegenden Automuseums musste aus den gleichen Gründen abgelehnt werden. Die Touristikstraße „Berta Benz Memorial Route“ führt unmittelbar am Automuseum Dr. Carl Benz vorbei und ist somit auch der Bekanntheit des Museums und dem Besucherzulauf dienlich. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur