Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7768 26. 11. 2015 1Eingegangen: 26. 11. 2015 / Ausgegeben: 08. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Inhalt hat die mit den kommunalen Spitzenverbänden im Oktober gefundene Einigung über die faktische Spitzabrechnung der Kosten für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen? 2. Ob und ggf. welche weiteren Vereinbarungen wurden mit den kommunalen Spitzenverbänden in diesem Zusammenhang getroffen, die eine Abweichung von der pauschalen Kostenerstattung zum Inhalt haben? 3. Unter welchen Annahmen sind die Berechnungen für den zweiten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan angestellt worden? 4. Wie viele Flüchtlinge wurden zur Aufnahme in die vorläufige Unterbringung der Bereitstellung von Abschlagszahlungen an die Kreise in diesem Nachtrag zugrunde gelegt? 5. Inwieweit ist bereits vor dem Vorliegen der kommunalen Jahresabschlüsse für das Jahr 2015 bekannt, in wie vielen Fällen eine über die Abschlagszahlungen hinausgehende Erstattung an welche Kreise zu erwarten ist? 6. Liegen die kommunalen Jahresabschlüsse für das Jahr 2014 bereits vor und zeichnen sich daraus bereits Nachforderungen ab? 7. Aus welchen Stadt- und Landkreisen liegt eine Nachforderung in welcher Höhe für das Jahr 2014 vor? 26. 11. 2015 Glück FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Integration Faktische Kosten für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen in den Stadt- und Landkreisen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7768 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 Nr. 2-0141.5/15/7768/2 beantwortet das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Inhalt hat die mit den kommunalen Spitzenverbänden im Oktober gefundene Einigung über die faktische Spitzabrechnung der Kosten für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen? 2. Ob und ggf. welche weiteren Vereinbarungen wurden mit den kommunalen Spitzenverbänden in diesem Zusammenhang getroffen, die eine Abweichung von der pauschalen Kostenerstattung zum Inhalt haben? Zu 1. und 2.: Für das Jahr 2014 werden die liegenschaftsbezogenen Ist-Kosten der Stadt- und Landkreise auf Grundlage der endgültigen Rechnungsergebnisse erhoben. Auf dieser Grundlage wird eine nachlaufende differenzierte Pauschale für jeden Stadtund Landkreis festgesetzt. Für die Rechnungsjahre 2015/2016 soll die an den tatsächlichen Aufwendungen der Stadt- und Landkreise orientierte Erstattung der Flüchtlingsausgaben auf alle Bestandteile der Pauschale erweitert werden: Auf Grundlage des jeweiligen Rechnungsergebnisses der Stadt- und Landkreise soll eine nachlaufende differenzierte Pauschalenfestsetzung für alle Pauschalenanteile erfolgen. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Zahlengrundlagen und Standards sollen mit den Kommunalen Landesverbänden abgestimmt werden und in eine neue Regelung einfließen. 3. Unter welchen Annahmen sind die Berechnungen für den zweiten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan angestellt worden? Zu 3.: Dem Haushaltsansatz bei Kap. 1503 Tit. 633 08 im 2. Nachtrag 2015/2016 liegen die – aufgrund der Prognose des BAMF – zu erwartenden Zugangszahlen und die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Pauschalenerstattung zugrunde. Die finanziellen Auswirkungen der nachlaufenden Pauschalenfestsetzung für die Jahre 2015 und 2016 werden erst nach Vorliegen der jeweiligen Rechnungsergebnisse zu ermitteln sein. 4. Wie viele Flüchtlinge wurden zur Aufnahme in die vorläufige Unterbringung der Bereitstellung von Abschlagszahlungen an die Kreise in diesem Nachtrag zugrunde gelegt? Zu 4.: Entsprechend der aktuellsten Prognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 20. August 2015 wurde den Berechnungen eine Verteilung von 97.000 Erstantragstellern zugrunde gelegt. 5. Inwieweit ist bereits vor dem Vorliegen der kommunalen Jahresabschlüsse für das Jahr 2015 bekannt, in wie vielen Fällen eine über die Abschlagszahlungen hinausgehende Erstattung an welche Kreise zu erwarten ist? Zu 5.: Grundlage der Pauschalenrevision für das Jahr 2015 sind die Rechnungsergebnisse für das Jahr 2015, die erst im Laufe des Jahres 2016 vorliegen werden. Hierzu liegen der Landesregierung daher derzeit keine Erkenntnisse vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7768 6. Liegen die kommunalen Jahresabschlüsse für das Jahr 2014 bereits vor und zeichnen sich daraus bereits Nachforderungen ab? 7. Aus welchen Stadt- und Landkreisen liegt eine Nachforderung in welcher Höhe für das Jahr 2014 vor? Zu 6. und 7.: Die Rechnungsergebnisse zu den liegenschaftsbezogenen Ausgaben der Stadtund Landkreise für das Jahr 2014 liegen dem Land seit kurzem vor und werden derzeit geprüft. Auf dieser Grundlage sollen zeitnah die Pauschalen für 2014 rückwirkend durch Verordnung festgesetzt werden. Inwieweit es in Einzelfällen zu Nachforderungen kommen wird, ist noch nicht absehbar. Öney Ministerin für Integration