Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7789 30. 11. 2015 1Eingegangen: 30. 11. 2015 / Ausgegeben: 13. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie vielen Asylbewerbern bzw. Geduldeten wurde durch die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg 2014 und 2015 eine Arbeitserlaubnis erteilt und wie vielen verweigert? 2. Wie hoch ist der Anteil von Flüchtlingen in Baden-Württemberg, deren berufliche Kompetenzen und Qualifikationen bereits erfasst wurden? 3. Wie haben sich die Zahlen der Flüchtlinge in Baden-Württemberg entwickelt, die nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch förderberechtigt sind und von wie vielen Förderberechtigten geht sie für die kommenden Jahre aus? 4. Kommen aufgrund der Regelungen zum erleichterten Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge deutliche Mehrbelastungen auf die Arbeitsagenturen in Baden- Württemberg zu? 5. Welche Länder in Deutschland und welche Regionen in Baden-Württemberg stehen ihrer Auffassung nach vor besonders großen Herausforderungen bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen? 6. Sieht sie Änderungs- oder Ergänzungsbedarf bei der Vergabe von Eingliederungs - und Verwaltungsmitteln an die Jobcenter mit Blick auf die zu erwartenden flüchtlingsbedingten Mehrbedarfe? 7. Wie stellen sich die Zahlen der Flüchtlinge in den vergangenen Jahren dar, die in den Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg integriert werden konnten (aufgeschlüsselt nach Wirtschaftsbereichen)? Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7789 2 8. Wie steht sie zu Forderungen, anerkannte Flüchtlinge vom Mindestlohn auszunehmen , um geringqualifizierten Flüchtlingen eine Beschäftigung im Arbeitsmarkt zu erleichtern? 25. 11. 2015 Schreiner CDU B e g r ü n d u n g Für die Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft kommt der Integration in den Arbeitsmarkt eine Schlüsselrolle zu. Aufgrund sprachlicher Hindernisse und nicht vorhandenen Berufsqualifikationen stehen Hürden zwischen Flüchtlingen und dem Arbeitsmarkt. Deshalb sind Anstrengungen erforderlich, Qualifikationen und Spracherwerb zu fördern, um die Integration in den baden-württembergischen Arbeitsmarkt zu erleichtern. A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 Nr. 34-0141.5/15/7789 beantwortet das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Innenministerium und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie vielen Asylbewerbern bzw. Geduldeten wurde durch die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg 2014 und 2015 eine Arbeitserlaubnis erteilt und wie vielen verweigert? Zu 1.: Wie vielen Asylbewerbern und Geduldeten die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in den Jahren 2014 und 2015 erteilt bzw. versagt wurde, wird statis - tisch nicht erfasst. Auch eine entsprechende Erhebung bei den Ausländerbehörden ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, da hierfür die Sichtung jeder einzelnen Akte notwendig wäre. 2. Wie hoch ist der Anteil von Flüchtlingen in Baden-Württemberg, deren berufliche Kompetenzen und Qualifikationen bereits erfasst wurden? Zu 2.: Derzeit erheben verschiedene Institutionen, darunter auch die vom Ministerium für Integration beauftragten Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, die schulischen und beruflichen Kompetenzen von Flüchtlingen in Baden-Württemberg, um sie zu beraten und bei der Integration in Ausbildung und Arbeit zu unterstützen. Da bisher eine Datenweitergabe bzw. -zusammenführung aus Gründen des Datenschutzes bzw. aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten zwischen den unterschiedlichen Stellen nicht oder nur begrenzt möglich ist, kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie hoch der Anteil von Flüchtlingen in Baden-Württemberg ist, deren berufliche Kompetenzen und Qualifikationen bereits erfasst wurden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7789 Dem Bundestag liegt seit dem 15. Dezember 2015 der Entwurf eines Datenaustauschverbesserungsgesetzes vor (Drs. 18/7043), nach dem künftig u. a. Daten zu Schulbildung, Studium, Ausbildung, Beruf und Sprachkenntnissen von allen Asyl - suchenden erhoben werden sollen. 3. Wie haben sich die Zahlen der Flüchtlinge in Baden-Württemberg entwickelt, die nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch förderberechtigt sind und von wie vielen Förderberechtigten geht sie für die kommenden Jahre aus? Zu 3.: Grundsätzlich sind Asylbewerber und Geduldete mit nachrangigem Arbeitsmarktzugang (nach Ende des dreimonatigen Arbeitsverbots, ohne beschäftigungsversagende Nebenbestimmungen) förderfähig nach dem SGB III, sofern die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Erwerbsfähige anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können bei Erfüllung der persönlichen Fördervoraussetzungen nach dem SGB II gefördert werden. Nach dem Stand vom 12. November 2015 waren in den baden-württembergischen Agenturen für Arbeit und Jobcentern (gE) rund 10.000 Menschen aus den angesprochenen Personengruppen gemeldet, davon zwei Drittel ohne Deutschkenntnisse und gut ein Viertel mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 oder B2. Aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingszahlen ist davon auszugehen, dass die Zahl derjenigen, die die Fördervoraussetzungen nach SGB II bzw. SGB III erfüllen , weiter zunehmen wird. 4. Kommen aufgrund der Regelungen zum erleichterten Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge deutliche Mehrbelastungen auf die Arbeitsagenturen in Baden- Württemberg zu? 6. Sieht sie Änderungs- oder Ergänzungsbedarf bei der Vergabe von Eingliederungs - und Verwaltungsmitteln an die Jobcenter mit Blick auf die zu erwartenden flüchtlingsbedingten Mehrbedarfe? Zu 4. und 6.: Der aktuell starke Zuzug von Flüchtlingen nach Deutschland und Baden-Württemberg wird voraussichtlich mittelfristig auch zu mehr Arbeitslosen – vor allem in der Grundsicherung – führen. Bislang rechnet die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Durchschnitt für Baden- Württemberg 2016 mit rund 7.000 Arbeitslosen mehr. Dieser Anstieg findet fast ausschließlich im Rechtskreis des SGB II statt. Dabei sind die Effekte der Flüchtlingszuwanderung momentan jedoch schwer abschätzbar. Gleichzeitig bleibt der Arbeitsmarkt voraussichtlich robust. Es wird damit gerechnet, dass die Summe der Beschäftigten auch nächstes Jahr weiter wächst. Der Neuzugang an arbeitsuchenden und bedürftigen Menschen führt zu einer steigenden Belastung der Jobcenter und Agenturen für Arbeit, der auch personell begegnet werden muss. Durch die stark gestiegene Zahl an Flüchtlingen sind darüber hinaus auch Steigerungen bei den Ausgaben zu erwarten. Die BA reagiert darauf auch in Baden-Württemberg mit der Einstellung zusätzlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einer Erhöhung des Budgets für Fördermaßnahmen in beiden Rechtskreisen. Die Eingliederungsmittel-Verordnung (EinglMV) normiert die Verteilung der im Bundeshaushalt für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende verfügbaren Mittel. Abzüglich der gesondert zu verteilenden Mittel für die Bundesprogramme und Modellprojekte werden die verfügbaren Mittel für Eingliederungsleistungen nach Maßgabe des Anteils der in ihrem Zuständigkeitsbereich zu betreuenden erwerbsfähigen Empfänger von Leis - tungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Grundsicherungsquote auf die Jobcenter verteilt. Die Verteilung der Mittel zur Deckung der Verwaltungskosten wird anhand der durchschnittlichen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7789 4 Anzahl der Bedarfsgemeinschaften geregelt. Datengrundlage für diese Verteilung sind die statistischen Werte aus den zurückliegenden Jahren. Mit Blick auf die Herausforderungen durch Zuwanderung, Flucht und Asyl sind aus Sicht der Landesregierung zusätzliche Mittel notwendig. Darüber hinaus stellen die Prinzipien der EinglMV für die Verteilung dieser zusätzlichen Mittel im SGB II keinen geeigneten Maßstab dar. Aus diesem Grund hat sich die Landes - regierung auf Bundesebene für einen Verteilungsmaßstab eingesetzt, der die aktuelle und künftige Entwicklung stärker berücksichtigt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist im Wesentlichen dem Wunsch der Landesregierung gefolgt. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2015 hat es bekanntgegeben , dass zusätzliche Mittel ausnahmsweise in zwei Tranchen verteilt werden, um möglichst aktuelle statistische Daten zugrunde legen zu können: Eine erste Tranche von 345 Millionen Euro (davon 150 Millionen Euro Eingliederungsmittel und 195 Millionen Euro Mittel für Verwaltungskosten) wird zusammen mit den bisher etatisierten Mitteln und Ausgaberesten zum Jahresanfang 2016 zugewiesen. Die zweite Tranche von 230 Millionen Euro (davon 100 Millionen Euro Eingliederungsmittel und 130 Millionen Euro Mittel für Verwaltungskosten ) wird im 2. Quartal 2016 zugewiesen. Zur Verteilung beider Arten der zusätzlichen Mittel wird ein Maßstab herangezogen, der sowohl die Zahl der Erstzugänge als auch Veränderungen des Bestands an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus den acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern (Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Pakistan, Eritrea, Nigeria, Somalia) berücksichtigt . Bereits mit der ersten Tranche stehen in Baden-Württemberg dadurch im Vergleich zur üblichen Verteilung nach der EinglMV ca. 10 Millionen Euro mehr zur Verfügung. 5. Welche Länder in Deutschland und welche Regionen in Baden-Württemberg stehen ihrer Auffassung nach vor besonders großen Herausforderungen bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen? 7. Wie stellen sich die Zahlen der Flüchtlinge in den vergangenen Jahren dar, die in den Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg integriert werden konnten (aufgeschlüsselt nach Wirtschaftsbereichen)? Zu 5. und 7.: Die Integration von Flüchtlingen in den baden-württembergischen Arbeitsmarkt war Thema der Sitzung der Fachkräfteallianz Baden-Württemberg vom 30. November 2015. Im Fokus standen dabei anerkannte Flüchtlinge, bei deren Beschäftigung für die Unternehmen weitgehende Rechts- und Planungssicherheit exis - tiert. Als Diskussionsgrundlage wurde in der Sitzung eine durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft beauftragte Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung (IAB) vorgestellt, auf die nachfolgend Bezug genommen wird. Die Statistiken der BA enthalten derzeit keine Informationen über den Einreisezeitpunkt und den aufenthaltsrechtlichen Status von Beschäftigten oder Arbeits - losen. Insofern lassen sich daraus keine verlässlichen Aussagen über die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen treffen. Hilfsweise stellte das IAB die zeitliche Entwicklung der Beschäftigten- und Arbeitslosenzahlen von Menschen aus fünf Hauptherkunftsländern der Flüchtlingsmigration (Eritrea, Somalia, Afghanistan, Irak, Syrien) dar. In diesen Daten spiegelt sich ganz überwiegend die vergangene Zuwanderung aus den genannten Ländern wider; die jüngste Flüchtlingsmigration wird sich erst langfristig deutlicher am Arbeitsmarkt abzeichnen. Die Beschäftigung und Arbeitslosigkeit von Menschen aus den genannten Herkunftsländern in Baden-Württemberg hat sich seit 2010 wie folgt entwickelt: 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7789 Tabelle 1: Beschäftigte (ohne Auszubildende) aus den fünf Hauptherkunftsländern in Baden-Württemberg Quelle: Statistik der BA, Untersuchung des IAB 2015 im Auftrag des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (MFW); JD = Jahresdurchschnitt Tabelle 2: Arbeitslose aus den fünf Hauptherkunftsländern in Baden-Württemberg Quelle: Statistik der BA, Untersuchung des IAB 2015 im Auftrag des MFW; JD = Jahresdurchschnitt Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den fünf Hauptherkunftsländern nahm zwischen dem Jahresdurchschnitt 2010 und März 2015 um rund 23 Prozent von 3.900 auf rund 4.800 Menschen zu. Die Beschäftigung von Personen aus den fünf Hauptherkunftsländern ist somit stärker angestiegen als die Beschäftigung insgesamt (Zunahme um 8 Prozent), jedoch weniger stark als die ausländische Beschäftigung, für die im angegebenen Zeitraum eine Zunahme von 40 Prozent zu verzeichnen war. Die Zahl der Arbeitslosen aus den fünf Hauptherkunftsländern hat sich zwischen dem Jahresdurchschnitt 2010 und Oktober 2015 mehr als verdoppelt. Sie stieg von rund 2.100 Menschen auf rund 4.900. Dieser Entwicklung steht ein Rückgang aller Arbeitslosen in Baden-Württemberg um 20 Prozent und der ausländischen Arbeitslosen um 4,1 Prozent gegenüber. Die Untersuchung des IAB ergab zudem, dass nur 20 Prozent der Beschäftigten aus den fünf Hauptherkunftsländern einen anerkannten Berufsabschluss haben (darunter 8 Prozent Akademiker), gleichzeitig aber mit 46 Prozent weitaus mehr eine Tätigkeit als Fachkraft ausüben. Zur Verteilung der Beschäftigten und der Arbeitslosen aus den fünf Hauptherkunftsländern auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg hat das IAB Karten aufbereitet. Daraus ist ersichtlich, dass in der Vergangenheit die Ballungszentren eher stärker frequentiert wurden und somit angenommen werden kann, dass auch in Zukunft insbesondere Großstädte vor großen Herausforderungen stehen könnten. Herkunftsland JD 2010 JD 2011 JD 2012 JD 2013 JD 2014 März 2015 Eritrea 338 371 385 395 388 385 Somalia 72 79 80 80 108 123 Afghanistan 700 710 691 703 772 864 Irak 2.261 2.395 2.380 2.326 2.334 2.361 Syrien 530 601 697 761 920 1.080 Summe 3.900 4.156 4.233 4.265 4.522 4.813 Herkunftsland JD 2010 JD 2011 JD 2012 JD 2013 JD 2014 Oktober 2015 Eritrea 122 121 108 124 112 153 Somalia 37 41 35 55 52 52 Afghanistan 300 289 292 371 436 500 Irak 1.443 1.340 1.278 1.523 1.557 1.657 Syrien 229 223 276 489 959 2.555 Summe 2.131 2.014 1.987 2.562 3.115 4.917 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7789 6 Abbildung 1: Regionale Beschäftigungsschwerpunkte in Baden-Württemberg (So - zialversicherungspflichtig Beschäftigte aus den fünf Hauptherkunftsländern ) Quelle: Statistik der BA, Berechnungen des IAB 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7789 Abbildung 2: Verteilung der Arbeitslosen aus den Hauptherkunftsländern Quelle: Statistik der BA, Berechnungen des IAB Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7789 8 Das IAB verfügt auch über Auswertungen zu den Beschäftigtenanteilen verschiedener Personenkreise nach Wirtschaftszweigen für ganz Deutschland und speziell für Baden-Württemberg. Hierbei ist zu beachten, dass in der Deutschland-Auswertung unter „Ausländer aus Kriegs- und Krisenländern“ mehr Nationalitäten betrachtet werden als die bereits oben genannten fünf Hauptherkunftsländer in der Auswertung für Baden-Württemberg. 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7789 Die Verteilung der ausländischen Beschäftigten in Deutschland zeichnet sich durch eine überdurchschnittliche Konzentration auf die sonstigen wirtschaftsnahen Dienstleistungen und das Hotel- und Gastgewerbe aus; auch der Anteil der Beschäftigten im Baugewerbe ist etwas höher als im Bevölkerungsdurchschnitt. Dafür sind Ausländer etwas unterdurchschnittlich im verarbeitenden Gewerbe und deutlicher unterdurchschnittlich im Gesundheitswesen vertreten. Die Branchenverteilung der Ausländer aus Kriegs- und Krisenländern weicht davon deutlich ab: Sie sind noch sehr viel stärker im Hotel- und Gastgewerbe und in den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen vertreten; diesen beiden Branchen sind fast 50 Prozent der Beschäftigten zuzuordnen. Dafür sind Ausländer aus Kriegs- und Krisenländern weit unterdurchschnittlich im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe vertreten. In Baden-Württemberg ist die wichtigste Branche für Beschäftigte aus den fünf Hauptherkunftsländern (Eritrea, Somalia, Afghanistan, Irak, Syrien) die der sons - tigen wirtschaftlichen Dienstleistungen und nicht das Hotel- und Gastgewerbe. Diese Branche liegt in Baden-Württemberg erst an zweiter Stelle. An dritter Stelle steht in Baden-Württemberg das verarbeitende Gewerbe und hat damit eine höhere Bedeutung für Beschäftigte aus den genannten fünf Ländern als in der Betrachtung für Deutschland. Damit sind für Baden-Württemberg die Beschäftigungsschwerpunkte in den gleichen Branchen wie auf Bundesebene feststellbar, die relative Bedeutung der einzelnen Branchen unterscheidet sich in Baden-Württemberg jedoch infolge der abweichenden Wirtschaftsstruktur von der im Bund. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7789 10 8. Wie steht sie zu Forderungen, anerkannte Flüchtlinge vom Mindestlohn auszunehmen , um geringqualifizierten Flüchtlingen eine Beschäftigung im Arbeitsmarkt zu erleichtern? Zu 8.: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die gesellschaftliche Herausforderung der Integration von Flüchtlingen nur dann erfolgreich gelingen kann, wenn gerade im Bereich der Beschäftigungsbedingungen kein Unterschied zwischen deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie diesen gleichgestellten Ausländerinnen und Ausländern und Flüchtlingen erfolgt. Deshalb lehnt sie jede Forderung nach Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge ab. Es wird auf die Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 15/7452 verwiesen. Öney Ministerin für Integration