Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7821 02. 12. 2015 1Eingegangen: 02. 12. 2015 / Ausgegeben: 13. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie oft sind in den vergangenen zehn Jahren Meldungen über die vermeintliche Sichtung wild lebender Wölfe in Baden-Württemberg bei den unteren Naturschutzbehörden oder anderen Stellen eingegangen? 2. In wie vielen Fällen konnte durch Untersuchungen abschließend ausgeschlossen werden, dass es sich bei den gesichteten Tieren tatsächlich um Wölfe gehandelt hat? 3. In wie vielen Fällen konnte durch Untersuchungen einwandfrei bestätigt werden , dass es sich bei den gesichteten Tieren tatsächlich um Wölfe gehandelt hat? 4. Inwieweit ist ihr bekannt, ob tatsächlich allen einschlägigen Meldungen nachgegangen wurde? 02. 12. 2015 Glück, Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage der Abg. Andreas Glück und Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Wolfssichtungen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7821 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 Nr. Z-(62-)0141.5/598F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie oft sind in den vergangenen zehn Jahren Meldungen über die vermeintliche Sichtung wild lebender Wölfe in Baden-Württemberg bei den unteren Naturschutzbehörden oder anderen Stellen eingegangen? 4. Inwieweit ist ihr bekannt, ob tatsächlich allen einschlägigen Meldungen nachgegangen wurde? Zu 1. und 4.: Die Naturschutzverwaltung hat im Jahr 2008 die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg (FVA) mit der Durchführung des Wolfsmonitorings beauftragt , um Synergieeffekte mit dem bereits bestehenden Luchsmonitoring zu nutzen. Die bei der FVA eingehenden Meldungen werden nach bundesweit einheitlichen Kriterien durch geschulte Expertinnen und Experten überprüft und bewertet. Die Meldungen werden dabei folgenden Kategorien zugeordnet: „C1“: Sichere direkte Wolfsnachweise wie Totfund, genetischer Nachweis, Film- oder Fotoaufnahmen, die durch Expertinnen oder Experten bestätigt wurden. „C2“: Sehr plausible indirekte Wolfshinweise, wie aufgefundene Beutetiere („Risse“), Fährten oder Kot, die durch Expertinnen oder Experten bestätigt wurden. „C3“: Indirekte Wolfshinweise, wie Sichtungen oder Wolfsgeheul, die nur eingeschränkt überprüfbar sind und bei denen der Wolf aufgrund der Gesamtumstände als Verursacher infrage kommt; ebenfalls zählen hierzu aufgefundene Beutetiere („Risse“), Fährten oder Kot, die nicht durch Expertinnen oder Experten überprüft wurden (z. B. zu späte Meldung), bei denen aber der Wolf aufgrund der Gesamtumstände als Verursacher infrage kommt. Diese Meldungen werden in Baden- Württemberg in die Qualitätsstufen: „möglich“ und „unsicher“ unterteilt . „Negativ“: Meldungen, bei denen der Wolf mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Seit Beginn des Wolfsmonitorings (2008 bis 10. Dezember 2015) sind bei der FVA insgesamt 171 Wolfsmeldungen eingegangen. Hiervon wurden 168 Meldungen überprüft, drei Fälle waren am angegebenen Stichtag noch in Bearbeitung. 2. In wie vielen Fällen konnte durch Untersuchungen abschließend ausgeschlossen werden, dass es sich bei den gesichteten Tieren tatsächlich um Wölfe gehandelt hat? Zu 2.: In 59 Fällen konnte nach eingehender Überprüfung ausgeschlossen werden, dass es sich bei der gemeldeten Beobachtung um einen Wolf handelt (Kategorie „negativ “). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7821 3. In wie vielen Fällen konnte durch Untersuchungen einwandfrei bestätigt werden , dass es sich bei den gesichteten Tieren tatsächlich um Wölfe gehandelt hat? Zu 3.: In lediglich zwei Fällen konnte der Wolf sicher bestätigt werden (Kategorie „C1“), es handelt sich dabei um die im Juni und November 2015 bei Lahr und Merklingen überfahrenen Wölfe. Der Nachweis wurde mittels genetischer Analyse von Gewebeproben der beiden Tiere durch das Senckenberg-Institut erbracht. In weiteren 107 Fällen (Kategorie „C3“) konnte der sichere Nachweis eines Wolfs nicht erbracht werden (17 Meldungen Qualitätsstufe „möglich“, 90 Meldungen Qualitätsstufe „unsicher“). Der Kategorie „C2“ konnten im Berichtszeitraum keine Meldungen zugeordnet werden. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz