Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7841 07. 12. 2015 1Eingegangen: 07. 12. 2015 / Ausgegeben: 13. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge sind zum 30. November 2015 im Landkreis Böblingen im Status der staatlichen vorläufigen Aufnahme untergebracht? 2. In welchen Städten und Gemeinden und in welchen Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte bzw. private Häuser und Wohnungen) sind diese Flüchtlinge untergebracht (bei den Gemeinschaftsunterkünften sind zusätzlich die jeweiligen Gebäudearten, z. B. Sporthallen, Hotels, Bürogebäude und Gewerbehallen anzugeben)? 3. Wie viele Flüchtlinge sind zum 30. November 2015 im Rahmen der kommu - nalen Anschlussunterbringung in den einzelnen Städten und Gemeinden des Landkreises Böblingen untergebracht (mit Angabe der jeweiligen Objekte)? 4. Für wie viele Personen sind die jeweiligen Unterkünfte ausgelegt (in der Antwort ist darauf einzugehen, inwieweit es Überbelegungen gibt)? 5. Mit wie vielen Flüchtlingen rechnet der Landkreis Böblingen bis zum Jahres - ende 2015 in den verschiedenen Unterbringungsarten und wie viele zusätzliche Kapazitäten müssen hierfür gegebenenfalls noch geschaffen werden? 6. Welche weiteren Unterkünfte stehen mit welchen Kapazitäten zukünftig zur Verfügung und welche weiteren konkreten Planungen für neue Unterkünfte gibt es? 7. Welchen Status (vorläufiges Bleiberecht, befristete Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz bzw. Abschiebungsverbot, ausreisepflichtig) haben die sich derzeit im Landkreis Böblingen aufhaltenden Flüchtlinge? Kleine Anfrage der Abg. Sabine Kurtz und Paul Nemeth CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Flüchtlingssituation im Landkreis Böblingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7841 2 8. Wie stellt sich der aktuelle Stand bezüglich der Schaffung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Herrenberg dar? 04. 12. 2015 Kurtz, Nemeth CDU B e g r ü n d u n g Der aktuelle Flüchtlingszustrom stellt auch den Landkreis Böblingen und seine Städte und Gemeinden vor enorme Herausforderungen. Mit dieser Kleinen An - frage soll eine Bestandsaufnahme über die aktuelle Flüchtlingssituation im Landkreis Böblingen vorgenommen werden. Zudem soll eruiert werden, mit wie vielen zusätzlichen Flüchtlingen zu rechnen ist und wo diese untergebracht werden können bzw. sollen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Januar 2016 Nr. 2-0141.5/15/7841 beantwortet das Minis - terium für Integration im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge sind zum 30. November 2015 im Landkreis Böblingen im Status der staatlichen vorläufigen Aufnahme untergebracht? Zu 1.: Nach Mitteilung des Landratsamtes Böblingen sind zum genannten Stichtag 2.537 Personen in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung des Landkreises Böblingen untergebracht. 2. In welchen Städten und Gemeinden und in welchen Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte bzw. private Häuser und Wohnungen) sind diese Flüchtlinge untergebracht (bei den Gemeinschaftsunterkünften sind zusätzlich die jeweiligen Gebäudearten, z. B. Sporthallen, Hotels, Bürogebäude und Gewerbehallen anzugeben)? Zu 2.: Die Flüchtlinge und Asylbewerber sind in den unten stehenden Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden untergebracht : 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7841 3. Wie viele Flüchtlinge sind zum 30. November 2015 im Rahmen der kommu - nalen Anschlussunterbringung in den einzelnen Städten und Gemeinden des Landkreises Böblingen untergebracht (mit Angabe der jeweiligen Objekte)? Zu 3.: Nach Mitteilung des Landratsamtes Böblingen sind zum Stichtag 30. November 2015 573 Personen in der kommunalen Anschlussunterbringung untergebracht . Sechs Personen sind in Anschlussunterbringungen außerhalb des Kreises Böblingen untergebracht. Nach Mitteilung der unteren Aufnahmebehörde ist dies darauf zurückzuführen, dass z. B. einzelne Personen dauerhaft stationär in psychiatrischen Einrichtungen oder Pflegeheimen untergebracht sind. Eine Person darf sich z. B. aufgrund einer Ausnahmegenehmigung außerhalb des Kreises bei seinem Kind aufhalten. Die Verteilung auf die Gemeinden kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Ort Unterkunft Aidlingen Immobilie 1 Wohnhaus (ehem. Bauhof) Böblingen Immobilie 1 Immobilie 2 Immobilie 3 Sporthalle Wohnung Bondorf Immobilie 1 Gäufelden Immobilie 1 Immobilie 2 Immobilie 3 Wohnhaus Grafenau Hotel Herrenberg Immobilie 1 Immobilie 2 Immobilie 3 Immobilie 4 Holzgerlingen Hotel Leonberg Immobilie 1 Immobilie 2 Hotel Sporthalle 1 Sporthalle 2 Renningen Immobilie 1 Immobilie 2 Sindelfingen Immobilie 1 Immobilie 2 Hotel Sporthalle 1 Sporthalle 2 Sporthalle 3 Weil der Stadt Wohnhaus Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7841 4 4. Für wie viele Personen sind die jeweiligen Unterkünfte ausgelegt (in der Antwort ist darauf einzugehen, inwieweit es Überbelegungen gibt)? Zu 4.: Nach Mitteilung der unteren Aufnahmebehörde sind die einzelnen Objekte zur Zeit voll ausgelastet. Es gibt tägliche Veränderungen durch Zuweisung in die Anschlussunterbringung , durch freiwillige Rückreisen oder durch Neuzuweisungen. 5. Mit wie vielen Flüchtlingen rechnet der Landkreis Böblingen bis zum Jahres - ende 2015 in den verschiedenen Unterbringungsarten und wie viele zusätz liche Kapazitäten müssen hierfür gegebenenfalls noch geschaffen werden? Zu 5.: Nach der bisher vorliegenden Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist für das Jahr 2015 von einem bundesweiten Zugang von geschätzten 800.000 Asylbewerbern auszugehen (neuesten Erkenntnissen zufolge könnte diese Zahl jedoch auch bei 1.000.000 liegen). Unter Zugrundelegung dieser Prognose ist in Baden-Württemberg für 2015 mit einem Zugang von etwa Ortsname Anzahl Personen Aidlingen 4 Altdorf 23 Bad Wildbad 1 Böblingen 36 Bondorf 2 Deckenpfronn 7 Ehningen 7 Esslingen 1 Friedrichhafen 1 Gärtringen 19 Gäufelden 1 Grafenau 10 Herrenberg 53 Holzgerlingen 14 Jettingen 13 Leonberg 70 Magstadt 16 Nufringen 12 Nornberg 1 Renningen 5 Rutesheim 31 Schönaich 11 Sindelfingen 118 Sinzheim 1 Steinenbronn 6 Stuttgart 1 Waldenbuch 16 Weil der Stadt 49 Weil im Schönbuch 28 Weissach 15 Wiesloch 1 Summe 573 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7841 104.000 Asylantragstellern zu rechnen. Insgesamt wurden in den Monaten Januar bis November 2015 85.457 Asylsuchende in Baden-Württemberg aufgenommen und registriert. Die derzeitige Aufnahmequote des Landkreises Böblingen zur vorläufigen Unterbringung beträgt 4,40 % der Gesamtzahl der in Baden-Württemberg aus den Aufnahmeeinrichtungen zu verteilenden Personen. Die genannte Quote unterliegt einer monatlichen Anpassung. 6. Welche weiteren Unterkünfte stehen mit welchen Kapazitäten zukünftig zur Verfügung und welche weiteren konkreten Planungen für neue Unterkünfte gibt es? Zu 6.: Das Landratsamt Böblingen teilte mit, dass es im Landkreis projektierte Objekte für die vorläufige Unterbringung in der Größenordnung von rund 1.000 Plätzen gibt. Zudem können einzelne leerstehende Privatunterkünfte als Liegenschaften für die vorläufige Unterbringung akquiriert werden. Die untere Aufnahmebehörde befindet sich weiterhin auf der Suche nach geeigneten Gebäuden, z. B. Hotels, Bürogebäude oder Gewerbehallen als Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung . Außerdem werden Plätze für eine Containerbebauung vorbereitet. 7. Welchen Status (vorläufiges Bleiberecht, befristete Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz bzw. Abschiebungsverbot, ausreisepflichtig) haben die sich derzeit im Landkreis Böblingen aufhaltenden Flüchtlinge? Zu 7.: Nach Mitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg haben schutzsuchende Ausländer, je nach Stand ihres asylrechtlichen Verfahrens, eine Aufenthaltsgestattung , eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung. Dies gilt auch für schutzsuchende Ausländer im Landkreis Böblingen. 8. Wie stellt sich der aktuelle Stand bezüglich der Schaffung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Herrenberg dar? Zu 8.: Der Kaufvertrag zum Erwerb des ehemaligen IBM-Schulungsgebäudes durch das Land wurde am 23. Dezember 2015 notariell abgeschlossen. Die Übergabe der Liegenschaft an das Land wird im ersten Quartal 2016 erfolgen, Zug um Zug mit Klärung der grundbuchrechtlichen Voraussetzungen und mit Zahlung des Kaufpreises . Für die Flüchtlingsunterbringung werden nach Übergabe an das Land verschie dene bauliche Maßnahmen durchzuführen sein, u. a. im Bereich des Brandschutzes. Entsprechend der Abwicklung dieser Maßnahmen wird die Belegung des Gebäudes voraussichtlich abschnittsweise erfolgen, wobei eine erste Teilbelegung für das zweite/dritte Quartal 2016 angestrebt wird. Öney Ministerin für Integration