Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7859 10. 12. 2015 1Eingegangen: 10. 12. 2015 / Ausgegeben: 20. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Gab es im Stadtgebiet Böblingen im Zeitraum 2002 und von 2006 bis 2008 Änderungen bei der Gefahreneinschätzung für das Wasserschutzgebiet Böblingen III? 2. Wenn ja, welche Änderungen hat es gegeben und wie waren diese zu begründen ? 3. Wie viele Anträge und Anzeigen zur Genehmigung von Erdwärmesonden, die zwischen 2006 und 2008 bei der Verwaltungsbehörde für das Stadtgebiet Böblingen eingereicht wurden, wurden im Einzelfall mit der Begründung geprüft, dass sich die Stadt Böblingen in Zone III eines Wasserschutzgebietes befindet? 4. Ist bei diesen Einzelprüfungen gegebenenfalls berücksichtigt worden, dass sich die Stadt Böblingen überwiegend auf Gelände mit quellfähigem Anhydrit befindet ? 5. Welche Auflagen wurden daraufhin infolge der Prüfungen gegebenenfalls im Einzelfall vorgeschrieben? 08. 12. 2015 Nemeth CDU Kleine Anfrage des Abg. Paul Nemeth CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Anfrage zur Gefahreneinschätzung durch Erdwärmesonden in der Stadt Böblingen im Zeitraum von 2002 und 2006 bis 2008 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7859 2 B e g r ü n d u n g Für das Stadtgebiet Böblingen liegt eine Gefahreneinschätzung im Sinne eines Zone-IIIB-Wasserschutzgebietes vor. Eine solche Zone gibt vor, dass bei Bohrungen für Erdwärmesonden eine Prüfung der Erlaubnisbedürftigkeit und -fähigkeit im Einzelfall zu erfolgen hat. Zwischen 2006 und 2008 wurden für das Stadtgebiet Böblingen 37 Anträge für Bohrungen für Erdwärmesonden gestellt und genehmigt , während es bis 2002 keine Genehmigungen für Anträge solcher Bohrungen gab. Darum ist von Interesse, ob es Änderungen bei den Richtlinien für Bohrungen für Erdwärmesonden im Stadtgebiet Böblingen gegeben hat und wie diese zu begründen sind. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. Januar 2016 Nr. 5-8932.65/197 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gab es im Stadtgebiet Böblingen im Zeitraum 2002 und von 2006 bis 2008 Änderungen bei der Gefahreneinschätzung für das Wasserschutzgebiet Böblingen III? Am 11. Juni 2002 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart die Verordnung zum Schutz der staatlich anerkannten Heilquellen in Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Berg erlassen. Das Stadtgebiet von Böblingen befindet sich in der sogenannten Außenzone dieses Heilquellenschutzgebietes. Wasserschutzgebiete gibt es in Böblingen dagegen keine. Die Regelungen der Schutzgebietsverordnung dienen im Wesentlichen dazu, qualitative und quantitative Beeinträchtigungen der Heilquellen zu verhindern. Unter anderem wurden auch Regelungen für Anlagen zur Nutzung der Boden- und/oder Grundwassertemperatur getroffen. Insbesondere wurde der „Einsatz wassergefährdender Stoffe in den Anlagenteilen im Unterkeuper oder in tieferen Schichten verboten“. In den Jahren zwischen 2002 und Frühjahr 2009 (landesweite Einführung der Gipsspiegelbegrenzung bei Geothermiebohrungen infolge des Schadensfalls in Staufen) gab es keine Änderungen bei der Gefahreneinschätzung für das Heilquellenschutzgebiet . 2. Wenn ja, welche Änderungen hat es gegeben und wie waren diese zu begründen ? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie viele Anträge und Anzeigen zur Genehmigung von Erdwärmesonden, die zwischen 2006 und 2008 bei der Verwaltungsbehörde für das Stadtgebiet Böblingen eingereicht wurden, wurden im Einzelfall mit der Begründung geprüft, dass sich die Stadt Böblingen in Zone III eines Wasserschutzgebietes befindet? In den Jahren 2006 bis 2008 sind für das Stadtgebiet Böblingen 37 Anträge zur Zulassung von Geothermiebohrungen eingegangen. Alle Anträge wurden einzelfallbezogen auch hinsichtlich der Vorgaben der Heilquellenschutzverordnung geprüft . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7859 4. Ist bei diesen Einzelprüfungen gegebenenfalls berücksichtigt worden, dass sich die Stadt Böblingen überwiegend auf Gelände mit quellfähigem Anhydrit be - findet? Bei den Einzelfallprüfungen sind heute und waren auch schon in den Jahren 2006 bis 2008 und früher die hydraulischen und geologischen Verhältnisse am Stand - ort, u. a. auch das Vorhandensein von Gips oder Anhydrit, wesentliche Beurteilungsgrundlagen hinsichtlich eines ausreichenden Grundwasserschutzes bei Geothermiebohrungen . Mit Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Verpressung und Abdichtung des Bohrlochringraums sollte insbesondere verhindert werden, dass unterschiedliche Grundwasserstockwerke miteinander verbunden werden. Ein nach Einbringen der Erdwärmesonde wieder sachgerecht abgedichtetes Bohrloch verhindert im Übrigen auch Quellprozesse im Gips/Anhydrit. 5. Welche Auflagen wurden daraufhin infolge der Prüfungen gegebenenfalls im Einzelfall vorgeschrieben? Die wasserrechtlichen Erlaubnisse enthalten jeweils eine Vielzahl unterschiedlicher und teilweise standortspezifischer Auflagen und Nebenbestimmungen, u. a. auch zur Bohrausführung. In jeder Erlaubnis wurde festgelegt, dass das Bohrloch bzw. der Bohrlochringraum vollständig mit einer Suspension zu verpressen ist, die nach Erhärtung dauerhaft dicht und beständig sein muss. Ferner enthalten die Erlaubnisse u. a. Nebenbestimmungen hinsichtlich der zugelassenen Betriebsflüssigkeiten . In Vertretung Meinel Ministerialdirektor