Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7866 11. 12. 2015 1Eingegangen: 11. 12. 2015 / Ausgegeben: 20. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge sind derzeit im Landkreis Emmendingen untergebracht (mit Auflistung, aus welchen Staaten diese Menschen jeweils stammen, sowie getrennt nach Geschlechtern, Alter und wie viele Fami - lien sich darunter jeweils befinden)? 2. Wie hoch ist die jeweilige Anerkennungsquote für Asylbewerber bzw. Flüchtlinge aus den in Frage 1 genannten Ländern? 3. Wie viele Personen ohne abgeschlossenes Asylverfahren befinden sich derzeit im Landkreis Emmendingen? 4. Wie hat sich die Zahl der in den Kommunen des Landkreises Emmendingen lebenden Asylbewerber seit 2013 entwickelt? 5. Welche Zahl an Flüchtlingen wird der Landkreis Emmendingen im Jahr 2016 voraussichtlich aufnehmen müssen? 6. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen befinden sich aktuell im Landkreis Emmendingen und wie hat sich deren Zahl seit 2013 entwickelt? 7. Aus welchen Gründen wurden die unter Frage 6 genannten Personen nicht zurückgeführt? Kleine Anfrage des Abg. Marcel Schwehr CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Flüchtlingssituation im Landkreis Emmendingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7866 2 8. Wie viele Anzeigen und Ermittlungsverfahren wurden durch die Polizei im Landkreis Emmendingen in den vergangenen zwölf Monaten im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern bearbeitet und um welche Delikte handelte es sich hierbei? 10. 12. 2015 Schwehr CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Januar 2016 Nr. 2-0141.5/15/7866 beantwortet das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge sind derzeit im Landkreis Emmendingen untergebracht (mit Auflistung, aus welchen Staaten diese Menschen jeweils stammen, sowie getrennt nach Geschlechtern, Alter und wie viele Familien sich darunter jeweils befinden)? Zu 1.: Bis zum Stichtag 16. Dezember 2015 wurden nach Mitteilung des Landratsamtes Emmendingen, dem Landkreis im Jahr 2015 1.272 Flüchtlinge und Asylsuchende zugewiesen. Dem Landkreis Emmendingen wurden insgesamt 929 männliche und 343 weibliche Asylsuchende und Flüchtlinge zugewiesen. Darunter befinden sich 598 Einzelpersonen sowie 674 Familienmitglieder. Die Anzahl der Familien beläuft sich auf 178. Aus welchen Herkunftsländern die Flüchtlinge und Asylsuchende kommen, ergibt sich aus folgender Tabelle: Zu dem Alter der Flüchtlinge und Asylsuchenden liegen der unteren Aufnahmebehörde keine Angaben vor. Herkunftsland Personen Herkunftsland Personen Afghanistan 78 Mazedonien 43 Ägypten 2 Nigeria 6 Albanien 25 Pakistan 19 Algerien 8 Rumänien 1 Bosnien und Herzegowina 23 Russische Föderation 2 Eritrea 7 Senegal 1 Gambia 73 Serbien 67 Georgien 6 Somalia 9 Guinea 1 Staatenlos 9 Indien 1 Syrien 640 Irak 115 Togo 3 Iran 1 Tunesien 5 Kosovo 103 Türkei 7 Kroatien 1 unbekannt 6 Libanon 1 Ungeklärt 9 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7866 2. Wie hoch ist die jeweilige Anerkennungsquote für Asylbewerber bzw. Flüchtlinge aus den in Frage 1 genannten Ländern? Zu 2.: Die Gesamtschutzquoten sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich: Zur Erläuterung: Die Anerkennungsquote bestimmt sich aus der Anzahl aller positiven Entscheidungen im Verhältnis zu der Anzahl aller Entscheidungen über Asylanträge (sog. Gesamtschutzquote), die in Baden-Württemberg gestellt wurden (Bezugszeitraum 1. Halbjahr 2015). 3. Wie viele Personen ohne abgeschlossenes Asylverfahren befinden sich derzeit im Landkreis Emmendingen? Zu 3.: Das Landratsamt Emmendingen teilte mit, dass sich derzeit 1.253 Personen ohne abgeschlossenes Asylverfahren im Landkreis befinden. 4. Wie hat sich die Zahl der in den Kommunen des Landkreises Emmendingen lebenden Asylbewerber seit 2013 entwickelt? Zu 4.: Nach Mitteilung der unteren Aufnahmebehörde ist eine Darstellung der Verteilung von Asylsuchenden in den Kommunen für zurückliegende Zeiträume nicht möglich. Land Gesamtschutzquote (%) Land Gesamtschutzquote (%) Afghanistan 47,4 Mazedonien 0 Ägypten 0 Nigeria 0 Albanien 0 Pakistan 4,1 Algerien 3,1 Rumänien 0 Bosnien und Herzegowina 0,6 Russische Föderation 3,1 Eritrea 32,1 Senegal 0 Gambia 0,5 Serbien 0 Georgien 0 Somalia 29 Guinea 100 Staatenlos 89,3 Indien 0 Syrien 90,9 Irak 95,6 Togo 2,1 Iran 70,3 Tunesien 0 Kosovo 0,1 Türkei 10,3 Kroatien 0 Unbekannt keine Erkenntnisse Libanon 0 Ungeklärt 74,1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7866 4 5. Welche Zahl an Flüchtlingen wird der Landkreis Emmendingen im Jahr 2016 voraussichtlich aufnehmen müssen? Zu 5.: Nach der bisher vorliegenden Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist für das Jahr 2015 von einem bundesweiten Zugang von geschätzten 800.000 Asylbewerbern auszugehen (neuesten Erkenntnissen zufolge könnte diese Zahl jedoch auch bei 1.000.000 liegen). Unter Zugrundelegung dieser Prognose ist in Baden-Württemberg für 2015 mit einem Zugang von etwa 104.000 Asylantragstellern zu rechnen. Insgesamt wurden in den Monaten Januar bis November 2015 85.457 Asylsuchende in Baden-Württemberg aufgenommen und registriert. Bislang hat das Bundesamt keine Prognose des bundesweiten Zugangs von Asylbewerbern für das Jahr 2016 veröffentlicht. Die aktuelle Aufnahmequote des Landkreises Emmendingen zur vorläufigen Unterbringung beträgt 1,88 % der Gesamtzahl der in Baden-Württemberg aus den Aufnahmeeinrichtungen zu verteilenden Personen. Die genannte Quote unterliegt einer monatlichen Anpassung. 6. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen befinden sich aktuell im Landkreis Emmendingen und wie hat sich deren Zahl seit 2013 entwickelt? 7. Aus welchen Gründen wurden die unter Frage 6 genannten Personen nicht zurückgeführt? Zu 6. und 7.: Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, werden abgeschoben, sofern alle formalen Voraussetzungen für die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht vorliegen und sie ihrer gesetzlichen Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen. Eine Abschiebung kann jedoch dann nicht erfolgen, wenn Gründe für eine vor - übergehende Aussetzung der Abschiebung vorliegen. In diesem Fall erhalten die Betroffenen eine Duldung. Ausweislich des Ausländerzentralregisters hat sich die Gesamtzahl der Geduldeten im Landkreis Emmendingen seit 2013 wie folgt entwickelt: * bis 31. Oktober 2015 Maßgeblich für das Scheitern von Abschiebungen in der Praxis sind im Wesentlichen folgende Gründe: In der überwiegenden Zahl der Fälle scheitert der Vollzug der Ausreisepflicht an fehlenden Pässen/Identitätspapieren. Dies beruht zum einen darauf, dass vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer keine Pässe und keine sonstigen Identitätspapiere vorlegen, falsche Angaben machen und bewusst ihre Identität verschleiern und entgegen der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung an der Beschaffung von Identitätsdokumenten nicht mitwirken, aber auch darauf, dass „unkooperative Herkunftsstaaten“ trotz entsprechender Bemühungen der Betroffenen keine Papiere ausstellen. Ebenfalls werden sehr häufig physische und psychische Erkrankungen geltend gemacht, und schließlich kommt es vor, dass Ausreisepflichtige untertauchen. Petitionen und Verfahren in der Härtefallkommission führen teilweise zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung und betreffen oft auch viele Personen (Fami - lien). Rechtsmittel werden in nahezu allen Fällen eingelegt, führen jedoch vergleichsweise nicht zu zeitlich so gravierenden Verzögerungen wie Passlosigkeit und geltend gemachte Krankheiten (sowie deren Abklärung und diesbezügliche Jahr Gesamtzahl der Geduldeten 2015* 482 2014 147 2013 136 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7866 Gerichtsverfahren). Hinzu kommt, dass während eines laufenden Petitions- oder Härtefallverfahrens in der Regel nicht abgeschoben werden darf. Oft sind in ein und demselben Fall auch mehrere Gründe (kumulativ oder zeitlich gestaffelt) gegeben . 8. Wie viele Anzeigen und Ermittlungsverfahren wurden durch die Polizei im Landkreis Emmendingen in den vergangenen zwölf Monaten im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern bearbeitet und um welche Delikte handelte es sich hierbei? Zu 8.: Polizeilich bekannt gewordene Straftaten werden der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt und gleichzeitig mit der Abgabe in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registriert. Die PKS ist dabei als Jahresstatistik konzipiert. Insofern unterliegen unterjährige PKS-Auswertungen fortwährenden Veränderungen. So würde eine jahresübergreifende, unterjährige Auswertung zu erheblichen Verzerrungen – beispielsweise aufgrund der Erfassungsstichtage – führen. Im Landkreis Emmendingen wurden im Jahr 2015 in den Monaten Januar bis einschließlich November 178 Straftaten erfasst, bei denen Asylbewerber oder Flüchtlinge als Tatverdächtige registriert wurden. Die Mehrheit der Straftaten ist den Deliktsbereichen Diebstahl, Körperverletzung und Betrug zuzuordnen. Im Berichtszeitraum wurden außerdem neun Asylbewerber Opfer einer Straftat, woraus sich gegebenenfalls abhängig vom jeweiligen Straftatbestand weitere polizeilich bearbeitete Ermittlungsverfahren ergaben.1 Ein Schwerpunkt bildete sich hier im Deliktsfeld der Körperverletzung. Öney Ministerin für Integration _____________________________________ 1 In der PKS werden Opfer nur bei sogenannten Opferdelikten gem. den „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“ erfasst. Aus statistischen Gründen ist eine Addition der Straftaten durch Asylbewerber/Flüchtlinge sowie der Anzahl der Opfer nicht zulässig.