Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 787 15. Wahlperiode Eingang: 26.10.2011 10:42 Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU Zukunft des Landeserziehungsgeldes Ich frage die Landesregierung: 1. Besitzt sie zwischenzeitlich ein Konzept, wie sie die bisher für das Landeserziehungsgeld eingesetzten Mittel umwidmen möchte und wenn ja, wann beabsichtigt sie, die Öffentlichkeit zu informieren und den Landtag damit zu befassen? 2. Hält sie am Ziel fest, die bisher für das Landeserziehungsgeld eingesetzten Mittel einerseits ausschließlich zur Unterstützung von Familien, die Leistungen aus dem ALG II beziehen, zu nutzen und andererseits zum Ausbau der Kleinkindbetreuung zu verwenden? 3. Welche unmittelbare finanzielle Unterstützung plant sie zukünftig für hilfebedürftige Familien, die keine Mittel aus dem ALG II beziehen und bislang Ansprüche aus dem Landeserziehungsgeld geltend machen konnten? 21.10.2011 Kunzmann CDU B e g r ü n d u n g Sozialministerin Katrin Altpeter hat im Landtag betont, dass die bislang für das Landeserziehungsgeld eingesetzten Mittel umgewidmet werden sollen. Sie sollten einerseits für die Familien verwendet werden, bei denen das Elterngeld auf die ALG-IIUnterstützung angerechnet wird und andererseits auch dem Ausbau der Kleinkindbetreuung zugute kommen. In ihrem Redebeitrag beim Jahrestreffen der Zuwendungsempfänger der Stiftung „Mutter und Kind“ am 20. September 2011 sprach die Ministerin jedoch nur noch vom Ersatz für die Anrechnung des Elterngeldes, aber nicht mehr von der Kleinkindbetreuung (Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren vom 20. September 2011). Der aktuelle Sachstand in dieser für die hilfebedürftigen Familien im Land so wichtigen Frage soll mit dieser Kleinen Anfrage ermittelt werden.