Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7906 18. 12. 2015 1Eingegangen: 18. 12. 2015 / Ausgegeben: 25. 01. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Bei welchen Veranstaltungen (jeweils unter Nennung der Anmelder), die in der Zeit vom 20. bis 22. November 2015 in Weinheim angemeldet wurden, war die Polizei im Einsatz? 2. Wie viele Beamte welcher Dienststellen bzw. Einheiten waren in der Zeit vom 20. bis 22. November im unmittelbaren Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen jeweils im Einsatz (sofern möglich unter Zuordnung der Veranstaltung, die begleitet wurde)? 3. Welche dieser Einsätze verliefen wie geplant bzw. wo und wann mussten kurzfristig wie viele zusätzliche Beamte oder welches zusätzliche Material (insbesondere Wasserwerfer) angefordert werden? 4. Wie viele Personalstunden wurden einschließlich Vor- und Nachbereitung des Einsatzes bis heute eingesetzt? 5. Welche Kosten hat der Einsatz einschließlich Vor- und Nachbereitung bis heute verursacht? 6. Welche Erkenntnisse hat sie über den Hergang der Veranstaltungen, insbesondere der Blockaden am 21. November 2015? 7. Wie viele Beamte wurden im Einsatz in welchen Zusammenhängen wie schwer verletzt? 8. Wie viele Demonstranten wurden nach ihrer Kenntnis nachweislich verletzt? Kleine Anfrage des Abg. Georg Wacker CDU und Antwort des Innenministeriums Polizeieinsatz vom 20. bis 22. November 2015 in Weinheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7906 2 9. Welchen Beitrag leistet das Polizeipräsidium Mannheim selbst zur Aufklä - rung der zahlreichen Vorwürfe gegen die Polizei (Weitergabe von Videomaterial an die Staatsanwaltschaft, Veröffentlichung von Videomaterial, interne Ermittlungen)? 10. In wie vielen Fällen laufen nach ihrer Kenntnis bei der Staatsanwaltschaft jeweils Vorermittlungen gegen Polizeibeamte bzw. gegen Demonstranten? 18. 12. 2015 Wacker CDU B e g r ü n d u n g Beim Polizeieinsatz in Weinheim vom 20. bis 22. November 2015 anlässlich einer Reihe von Veranstaltungen verschiedener Anmelder kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Teilen der Demonstranten. In der Folge wurden insbesondere in den sozialen Netzwerken und in Publikationen der Demonstranten oder ihnen nahestehender Medien Vorwürfe von „unverhältnismäßiger Gewalt“ der Polizei laut. Ebenso gibt es unbestätigte Zahlen über die Anzahl verletzter Demonstranten . Im Sinne einer lückenlosen Aufklärung ist es notwendig, den zahlreichen Gerüchten – überwiegend zu Lasten der Polizei – bestätigte Fakten zum Ablauf und zur Aufklärung der Ereignisse gegenüberzustellen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. Januar 2016 Nr. 3-1134.2/542 beantwortet das Innenminis - terium in Abstimmung mit dem Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bei welchen Veranstaltungen (jeweils unter Nennung der Anmelder), die in der Zeit vom 20. bis 22. November 2015 in Weinheim angemeldet wurden, war die Polizei im Einsatz? Zu 1.: Das Polizeipräsidium Mannheim hat anlässlich des Bundesparteitages der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) am 21. und 22. November 2015 in Weinheim, der stattgefundenen Gegenveranstaltungen sowie weiterer Protestaktionen sämtliche notwendigen sicherheits-, ordnungs- und verkehrspolizeilichen Maßnahmen im Rahmen einer Gesamteinsatzkonzeption getroffen. Einsatzmaßnahmen wurden lageorientiert bei folgenden angemeldeten Veranstaltungen /Protestaktionen durchgeführt: – Aktionscamp und Versammlungen „Weinheim gegen Rechts“, 21. November 2015, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, und 22. November 2015, 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr; – Versammlung und Kulturfest „Buntes Weinheim“, 21. November 2015; – Mahnwache „Warum NPD-Parteitag in Weinheim“, 21. November 2015, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, und 22. November 2015, 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7906 – Mahnwache, 21. November 2015, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, und 22. November 2015, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; – Mahnwache, 20. November 2015, 18:00 Uhr, bis 22. November 2015, 18:00 Uhr; – Mahnwache, 21. November 2015, 08:00 Uhr, bis 22. November 2015, 18:00 Uhr; – Mahnwache, 21. und 22. November 2015, jeweils 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr; – Mahnwache, 21. und 22. November 2015, jeweils 07:45 Uhr bis 18:00 Uhr; – Aufzug der ANTIFA Heidelberg durch die Innenstadt Weinheim, 21. November 2015, 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr. Gegen die namentliche Nennung der anmeldenden Personen bestehen datenschutzrechtliche Bedenken. Zwar müssen Interessenskonflikte zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten parlamentarischen Fragerecht und dem Datenschutz im Wege der praktischen Konkordanz mit dem Ziel abgewogen werden, beiden Belangen möglichst weitgehend Rechnung zu tragen. Vorliegend ist dabei aber zugunsten des Datenschutzes zu berücksichtigen, dass die anmeldenden Privatpersonen nicht mit einer über den Einzelfall hinausgehenden Bekanntgabe ihrer Namen rechnen mussten. 2. Wie viele Beamte welcher Dienststellen bzw. Einheiten waren in der Zeit vom 20. bis 22. November im unmittelbaren Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen jeweils im Einsatz (sofern möglich unter Zuordnung der Veranstaltung, die begleitet wurde)? Zu 2.: In der Zeit vom 20. bis 22. November 2015 waren zur Bewältigung des Gesamt - einsatzes in der Summe 1.732 Polizeikräfte im Einsatz (davon 477 Kräfte des Polizeipräsidiums Mannheim, 944 Polizeibeamtinnen und -beamte des Polizeipräsidiums Einsatz sowie weitere 311 Kräfte von den Polizeipräsidien Freiburg, Karls ruhe, Offenburg, Stuttgart und vom Präsidium „Technik, Logistik, Service der Polizei“). Eine Differenzierung hinsichtlich der Veranstaltungen ist nicht möglich. 3. Welche dieser Einsätze verliefen wie geplant bzw. wo und wann mussten kurzfristig wie viele zusätzliche Beamte oder welches zusätzliche Material (insbesondere Wasserwerfer) angefordert werden? Zu 3.: Die zahlreichen Mahnwachen, das Aktionscamp „Weinheim gegen Rechts“ sowie das Kulturfest „Buntes Weinheim“ verliefen überwiegend störungsfrei. Beim Auf - zug der ANTIFA Heidelberg mit bis zu 2.000 Teilnehmern kam es zu Verstößen gegen das Vermummungsverbot und zu Beleidigungen gegen Polizeikräfte. Allerdings kam es, unabhängig von den angemeldeten Veranstaltungen, bereits in den Morgenstunden des 21. November 2015 zu Störaktionen bspw. durch bis zu 300 Personen, die versuchten, Sperrstellen zu durchbrechen, um den NPD-Bundes - parteitag zu stören bzw. zu verhindern. Dabei gab es massive Angriffe auf die sichernden Polizeibeamtinnen und -beamten (siehe auch Antwort zu Frage 6). Aufgrund der hohen Gewaltbereitschaft dieser Personen wurde kurzfristig zur Unterstützung eine weitere Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit des Polizeipräsidiums Einsatz (25 Beamte) angefordert und eingesetzt. Aufgrund der Ausschreitungen wurde außerdem ein Wasserwerfer des Polizeipräsidiums Einsatz, Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal, nach Weinheim verlegt, wo er jedoch nicht zum Einsatz kam. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7906 4 4. Wie viele Personalstunden wurden einschließlich Vor- und Nachbereitung des Einsatzes bis heute eingesetzt? Zu 4.: Für die Einsatzmaßnahmen in der Zeit vom 20. bis 22. November 2015 sowie die Vor- und Nachaufsicht fielen insgesamt 26.735 Mannstunden an. Nicht enthalten ist die Anzahl der Stunden für die Vor- und Nachbereitung sowie für Ermittlungen und Anzeigenfertigungen. Eine Erhebung wäre nur mit einem unverhältnismäßig großen Zeitaufwand möglich, weshalb darauf verzichtet wurde. 5. Welche Kosten hat der Einsatz einschließlich Vor- und Nachbereitung bis heute verursacht? Zu 5.: Für den Einsatz sind Kosten in Höhe von rund 1,424 Millionen Euro1 entstanden. Nicht berücksichtigt sind dabei u. a. die Kosten für die Vor- und Nachbereitung. 6. Welche Erkenntnisse hat sie über den Hergang der Veranstaltungen, insbesondere der Blockaden am 21. November 2015? Zu 6.: Blockadeaktionen am 21. November 2015 Die linksextremistische Szene hat mit dem Ziel, den Bundesparteitag der NPD – auch in Form gewaltsamer Aktionen – zu verhindern und Blockadeaktionen durchzuführen, landes- und bundesweit mobilisiert. Bereits um 07:30 Uhr befanden sich etwa 300 Personen der linksextremen Szene im Stadtgebiet Weinheim. Sie versuchten, eine Sperrstelle an der B 3, Höhe Gutleuthausstraße, zu durchbrechen . Dies konnte jedoch durch die eingesetzten Kräfte verhindert werden. Um 08:00 Uhr wurden ca. 500 Linksextremisten im Stadtgebiet Weinheim festgestellt . Ab 08:10 Uhr kam es durch ca. 200 Personen zu wiederholten und massiven Angriffen auf die sichernden Polizeibeamtinnen und -beamten an der Sperrstelle Birkenauer Talstraße. Durch den Einsatz des Schlagstocks und von Pfefferspray konnten die Angriffe abgewehrt werden. Im Anschluss an die Gewalttätigkeiten wurden insgesamt 201 Personen nach Mannheim verbracht, wo richterliche Anordnungen der Gewahrsamnahmen erfolgten. Aufgrund festgestellter Personen der linksextremen Szene auf Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG musste über die Bundespolizei eine Streckensperrung veranlasst werden. Auch in der Folgezeit kam es an den verschiedenen Sperrstellen wiederholt zu massiven Angriffen auf die Einsatzkräfte durch Linksextremisten, verbunden mit Steinwürfen, Zünden von Pyrotechnik und Verwenden von Feuerlöschern zur „Vernebelung von Aktionen“. Dies führte ebenfalls zu polizeilichen Maßnahmen. Aufzug der ANTIFA Heidelberg am 21. November 2015 In der Zeit von 13:00 Uhr bis gegen 13:30 Uhr versammelten sich ca. 500 Teilnehmer des Aufzugs der ANTIFA Heidelberg im Bereich des Hauptbahnhofs Weinheim. Der Aufzug startete um 13:49 Uhr mit ca. 100 schwarz gekleideten Linksextremisten an der Spitze („Schwarzer Block“). Zur Verhinderung von Vermummungsaktionen wurde der Aufzug durch Einsatzkräfte der Polizei begleitet. Nach einer Zwischenkundgebung am Marktplatz setzte sich der Aufzug gegen _____________________________________ 1 Pauschalsatz für Personal- und Sachkosten nach der jeweils gültigen VwV-Kostenfestlegung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg bei insgesamt 26.735 Arbeitsstunden . 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7906 14:45 Uhr mit ca. 2.000 Teilnehmern fort und erreichte um 15:10 Uhr den Ort der Abschlusskundgebung auf der Birkenauer Talstraße. Dort wurde die Versammlung um 15:30 Uhr ordnungsgemäß beendet. Mahnwachen und sonstige Veranstaltungen Die Veranstaltungen „Weinheim bleibt bunt“ und „Weinheim gegen Rechts“ sowie die angemeldeten Mahnwachen verliefen friedlich. NPD-Bundesparteitag am 21. und 22. November 2015 Ein Großteil der Delegierten konnte am 21. November 2015 im geschlossenen Konvoi zur Stadthalle anreisen. Kleingruppen von Delegierten mussten von Polizeikräften zu deren Schutz durch die Sperrstellen begleitet werden. Hierbei kam es auch vereinzelt zur Anwendung unmittelbaren Zwangs. Der Parteitag begann mit leichter Verspätung und wurde am 21. November 2015 um 21:15 Uhr beendet . Der überwiegende Teil der Delegierten wurde danach im Konvoi bis außerhalb der Stadtgrenze von Weinheim begleitet. Die restlichen Teilnehmer entfernten sich zu Fuß vom Veranstaltungsgelände. Die Abreise verlief störungsfrei. Am 22. November 2015 trafen die Teilnehmer des Bundesparteitages gegen 08:00 Uhr an der Stadthalle ein. Es kam zu keinen Störungen bei der Anfahrt. Der Parteitag begann wie geplant um 09:00 Uhr und wurde um 15:00 Uhr beendet. Der überwiegende Teil der Delegierten verließ mit privaten Fahrzeugen ohne Polizeibegleitung die Stadthalle Weinheim, die restlichen Teilnehmer entfernten sich zu Fuß. Die Abreise verlief störungsfrei. Ab 09:00 Uhr fanden sich an der Absperrung Bergstraße/Weschnitzbrücke ca. 50 Personen ein, darunter 10 bis 15 Personen der ANTIFA Heidelberg, die dort bis ca. 15.00 Uhr eine Spontanversammlung abhielten. 7. Wie viele Beamte wurden im Einsatz in welchen Zusammenhängen wie schwer verletzt? Zu 7.: Nach bisherigen Erkenntnissen wurden bei den Einsatzmaßnahmen am 21. November 2015 insgesamt 18 Polizeibeamtinnen und -beamte verletzt (Prellungen durch Schläge auf Hände, Köpfe, Beine bzw. Schultern sowie Augenreizungen durch Pfefferspray von Linksextremisten; bei einem Beamten trat wegen einer schweren Knieverletzung Dienstunfähigkeit ein). Die Verletzungen erfolgten vor allem im Zusammenhang mit den teilweise massiven Angriffen auf die eingerichteten Sperrstellen bzw. den versuchten Blockaden. 8. Wie viele Demonstranten wurden nach ihrer Kenntnis nachweislich verletzt? Zu 8.: Gesicherte Erkenntnisse über die Anzahl der verletzten Demonstranten liegen dem Innenministerium und dem Polizeipräsidium Mannheim nicht vor. Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Mannheim, hatte eine Sanitätsgruppe in Weinheim in Bereitschaft, die jedoch nicht zum Einsatz kam. Nach Mitteilung der Integrierten Leitstelle Rhein-Neckar erfolgten am 21. November 2015 fünf Personentransporte ins Krankenhaus Weinheim, die im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen anlässlich des NPD-Bundesparteitages stehen dürften. Die aus Anlass der Proteste gegen den NPD-Parteitag anwesende Sanitätsgruppe Süd-West der sog. „Demosanitäter“2 berichtete dem DRK von insgesamt 89 medizinischen Versorgungen von Demonstrationsteilnehmern, davon 76 Leichtverletzte durch Polizeimaßnahmen und 13 sonstige gesundheitliche Störungen. Die vorgenannte Aussage ist seitens der Sicherheitsbehörden nicht verifizierbar. _____________________________________ 2 Sanitätsdienstliche Selbstorganisation der Demobewegung. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7906 6 9. Welchen Beitrag leistet das Polizeipräsidium Mannheim selbst zur Aufklärung der zahlreichen Vorwürfe gegen die Polizei (Weitergabe von Videomaterial an die Staatsanwaltschaft, Veröffentlichung von Videomaterial, interne Ermittlungen )? Zu 9.: Durch das Polizeipräsidium Mannheim erfolgt derzeit die Auswertung des dort vorliegenden Videomaterials. Zudem sind bei der Staatsanwaltschaft Mannheim Verfahren wegen Körperverletzung im Amt anhängig, die sich gegen Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz richten. Die vorhandenen Videoaufnahmen der Polizei und die in „YouTube“ veröffentlichten Sequenzen zu den Ausschreitungen am Vormittag des 21. Novembers 2015 werden dabei in die Ermittlungen einbezogen. Am 14. Dezember 2015 fand auf Einladung des Polizeipräsidiums Mannheim eine Informationsveranstaltung zum Polizeieinsatz beim Polizeirevier Weinheim statt. Ziel war – mit Blick auf die Berichterstattungen in den Medien – eine transparente Darstellung des Einsatzverlaufes durch die Polizei. An der Veranstaltung nahmen u. a. Vertreter der Kommunal- und Landespolitik, des Polizeipräsidiums Mannheim (Polizeipräsident und Einsatzleiter), einzelne Anmelder von Veranstaltungen sowie zahlreiche Pressevertreter teil. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde dabei auch eine polizeiliche Videoaufnahme von den Ausschreitungen am NPD-Bundesparteitag gezeigt. 10. In wie vielen Fällen laufen nach ihrer Kenntnis bei der Staatsanwaltschaft jeweils Vorermittlungen gegen Polizeibeamte bzw. gegen Demonstranten? Zu 10.: Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim sind im Zusammenhang mit den Polizeieinsätzen am 21. und 22. November 2015 anlässlich von Demonstrationen gegen den Bundesparteitag der NPD in Weinheim bisher zwei Ermittlungsverfahren anhängig . Ein Verfahren richtet sich gegen eine bislang unbestimmte Anzahl unbekannter Demonstranten insbesondere wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs . Darüber hinaus wird gegen eine ebenfalls bislang unbestimmte Anzahl unbekannter Polizeibeamter wegen des Verdachts der (gefährlichen) Körperverletzung ermittelt . Gall Innenminister