Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7907 18. 12. 2015 1Eingegangen: 18. 12. 2015 / Ausgegeben: 05. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es an den fünf Standorten der Universitätskliniken in Baden-Württemberg derzeit Probleme in der Rekrutierung von Intensivpflegekräften (auf die einzelnen Standorte ist in der Antwort differenziert einzugehen)? 2. Wie stellt sich die derzeitige Belastung der Intensivpflegekräfte durch Überstunden dar und ist zu erwarten, dass sich dieses Problem aufgrund einer nötigen Kompensation mittelfristig auf die Personalsituation der Intensivstationen an den fünf Universitätskliniken auswirken wird? 3. Bleiben aufgrund eines Mangels an Pflegekräften aktuell Intensivbetten unbelegt bzw. sind in den letzten zwölf Monaten Betten unbelegt geblieben? 4. Welche Maßnahmen ergreifen die Universitätskliniken sowie das zuständige Ministerium, um die Versorgung von Intensivpatienten aktuell und in Zukunft sicherzustellen (auf die einzelnen Standorte ist in der Antwort differenziert einzugehen )? 17. 12. 2015 Gurr-Hirsch CDU Kleine Anfrage der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Überbelastung der Intensivpflegekräfte Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7907 2 B e g r ü n d u n g Die Universitätskliniken in Baden-Württemberg belegen Spitzenpositionen in Forschung, Lehre und Patientenversorgung. In der Versorgung kritisch kranker Intensivpatienten leisten die Universitätskliniken in Baden-Württemberg einen wesentlichen Beitrag und stellen gemeinsam mit weiteren Häusern der Maximalversorgung eine hochwertige Versorgung der Patienten sicher. Wie mit dem Mangel an Pflegekräften und der Arbeitsüberbelastung der eingestellten Kräfte umgegangen wird, soll mit dieser Kleinen Anfrage erfragt werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 25. Januar 2016 Nr. 42-7730.502/1/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es an den fünf Standorten der Universitätskliniken in Baden-Württemberg derzeit Probleme in der Rekrutierung von Intensivpflegekräften (auf die einzelnen Standorte ist in der Antwort differenziert einzugehen)? Auf dem Arbeitsmarkt Pflegefachkräfte zu rekrutieren, stellt deutschlandweit ein Problem dar. Dem hohen Bedarf an Pflegefachkräften steht die immer wieder beklagte geringe Attraktivität der Pflegefachberufe aufgrund der hohen physischen und psychischen Belastungen (z. B. Tragen und Heben schwerer Lasten, hoher Zeitdruck, belastende Arbeitszeiten) und eine aus Sicht vieler Fachkräfte nicht adäquate Vergütung gegenüber. Auch für den Bereich der Intensivpflege wird es für die Universitätsklinika immer schwieriger, Pflegefachkräfte gewinnen zu können . Die Universitätsklinika des Landes verhandeln einen eigenen Tarifvertrag für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – insbesondere in der Pflege (TVUK). Durch den eigenen Tarifvertrag besteht die Möglichkeit, konkreter auf die Bedürfnisse des Personals und der Universitätsmedizin einzugehen und so die eigene Attraktivität im Wettbewerb um qualifiziertes Personal zu steigern. Derzeit können nur das Universitätsklinikum Heidelberg und das Universitätsklinikum Ulm ausreichend Intensivpflegekräfte rekrutieren, um alle Stellen zu besetzen . Anders sieht die Situation an den Universitätsklinika Freiburg, Tübingen und Mannheim aus. Dem Universitätsklinikum Freiburg gelingt es derzeit nicht, freiwerdende Stellen nahtlos wiederzubesetzen. Das Universitätsklinikum Tübingen befindet sich in der Situation, dass die am heimischen Arbeitsmarkt verfügbaren Fachpflegekräfte für Intensivpflege nicht mehr den Bedarf des Klinikums decken. Auch das Universitätsklinikum Mannheim kann derzeit die Stellen in den Inten - sivstationen nicht vollständig besetzen. Im Hinblick auf das Universitätsklinikum Mannheim ist zu berücksichtigen, dass diesem zwar nach § 1 Abs. 5 des Universitätsklinikagesetzes das Recht verliehen wurde, die Bezeichnung „Universitätsklinikum “ zu führen. Es handelt sich jedoch dabei nicht um ein Universitätsklinikum des Landes. Alleingesellschafterin und Träger dieses Klinikums ist die Stadt Mannheim. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7907 2. Wie stellt sich die derzeitige Belastung der Intensivpflegekräfte durch Überstunden dar und ist zu erwarten, dass sich dieses Problem aufgrund einer nötigen Kompensation mittelfristig auf die Personalsituation der Intensivstationen an den fünf Universitätskliniken auswirken wird? Die Intensivpflege steht an allen Standorten vor erheblichen Herausforderungen. Derzeit liegt das Überstundenkontingent bei 50 bis 90 Stunden pro Intensivpflege - kraft je Standort. Mittelfristig ist zu befürchten, dass geplante notwendige Leis - tungsausweitungen wegen Fachkräftemangel in der Pflege in der Intensiv-Therapie nicht realisiert werden können. 3. Bleiben aufgrund eines Mangels an Pflegekräften aktuell Intensivbetten unbelegt bzw. sind in den letzten zwölf Monaten Betten unbelegt geblieben? Aufgrund fehlender Intensivpflegekräfte können an allen Standorten nicht 100 % aller Intensivbetten an 365 Tagen im Jahr betrieben werden. 4. Welche Maßnahmen ergreifen die Universitätskliniken sowie das zuständige Ministerium, um die Versorgung von Intensivpatienten aktuell und in Zukunft sicherzustellen (auf die einzelnen Standorte ist in der Antwort differenziert einzugehen )? Um die Versorgung mit Intensivpflegekräften sicherzustellen, greifen die Universitätsklinika auf unterschiedliche Mechanismen zurück. Alle Standorte haben spezielle Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramme etabliert, um Pflegekräfte für die Intensivpflege zu gewinnen. Es werden vielfältige Maßnahmen und Strategien zur Mitarbeitergewinnung, Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterentwicklung im Rahmen strukturierter Personalentwicklung an den Standorten durchgeführt und so in die eigene Nachwuchsförderung investiert. Das Universitätsklinikum Tübingen beispielweise steigert die Attraktivität für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen durch eine vollständige Kostenübernahme der Weiterbildung bei gleichzeitiger beruflicher Freistellung. Um ihren steigenden Bedarf decken zu können, werben die Universitätsklinika Freiburg und Tübingen gezielt Fachkräfte an internationalen Arbeitsmärkten an und übernehmen deren sprachliche Qualifizierung und Einarbeitungsbegleitung. Die Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim wirken durch gezielte Anwerbungsverfahren im Inland einem Intensivpflegekräftemangel entgegen. Das Universitätsklinikum Ulm hat als weitere Maßnahme mit der Umsetzung eines zeitgemäßen Personalausfallkonzepts begonnen, um so das vorhandene Intensivpflegepersonal optimal einsetzen und an den Standort Ulm binden zu können. Jedenfalls für die Universitätsklinika des Landes (Heidelberg, Freiburg, Tübingen und Ulm) besteht durch den o. g. eigenen Tarifvertrag die Möglichkeit, konkreter auf die Bedürfnisse des Personals und der Universitätsmedizin einzugehen und so die eigene Attraktivität im Wettbewerb um qualifiziertes Personal zu steigern. Maßnahmen des Wissenschaftsministeriums zur Sicherstellung der Intensivpflege werden mangels Zuständigkeit nicht durchgeführt. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst