Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7936 14. 01. 2016 1Eingegangen: 14. 01. 2016 / Ausgegeben: 12. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Sieht sie die Möglichkeit, mit Bezug auf Drucksache 15/7913 und die darin enthaltene Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, auf von Verspätungen regelmäßig betroffenen Strecken die Nutzung von Intercity- Zügen für Reisende mit Regionalbahntickets generell kostenfrei zu öffnen? 2. Wäre dies ein denkbares Vorgehen im Fall des Regionalexpresses, der täglich um 6:14 Uhr von Pforzheim nach Karlsruhe verkehrt und dabei regelmäßig Verspätung hat, wodurch Pendler oftmals ihre Anschlusszüge in Karlsruhe nicht erreichen können – was ihnen hingegen bei der Nutzung des Intercity um 6:22 Uhr ab Pforzheim möglich wäre? 14. 01. 2016 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Kostenfreie Nutzung von Intercity-Zügen bei Verspätungen des Regionalverkehrs II Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7936 2 B e g r ü n d u n g Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 15/7913 bedarf nach Ansicht des Fragestellers noch einer weiteren Präzisierung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Februar 2016 Nr. 3-3822.5/1715 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Sieht sie die Möglichkeit, mit Bezug auf Drucksache 15/7913 und die darin enthaltene Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, auf von Verspätungen regelmäßig betroffenen Strecken die Nutzung von Intercity-Zügen für Reisende mit Regionalbahntickets generell kostenfrei zu öffnen? 2. Wäre dies ein denkbares Vorgehen im Fall des Regionalexpresses, der täglich um 6:14 Uhr von Pforzheim nach Karlsruhe verkehrt und dabei regelmäßig Verspätung hat, wodurch Pendler oftmals ihre Anschlusszüge in Karlsruhe nicht erreichen können – was ihnen hingegen bei der Nutzung des Intercity um 6:22 Uhr ab Pforzheim möglich wäre? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Wie in der Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur auf die entsprechende Frage in Drucksache 15/7913 bereits dargelegt, ist dies bereits heute entsprechend geregelt. Soweit Fahrgäste des Nahverkehrs durch eine Verspätung ihres Zuges Anschlüsse verlieren und dadurch ihren Zielbahnhof über 20 Minuten später erreichen würden, ist eine Nutzung der Fernverkehrszüge unter den dort beschriebenen Bedingungen möglich. Eine generelle Freigabe der Fernverkehrszüge für Fahrscheine des Nahverkehrs liegt in der Entscheidung der DB Fernverkehr AG, die diese Verbindungen eigenwirtschaftlich und ohne Landeszuschüsse betreibt. Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der Tarife. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur