Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7950 15. 01. 2016 1Eingegangen: 15. 01. 2016 / Ausgegeben: 15. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welche Weise sind die Dolmetscherdienste in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge des Landes und der Kommunen organisiert? 2. Gibt es einheitliche Regeln für die Tätigkeit der Dolmetscherdienste ihrerseits oder vonseiten der Regierungspräsidien? 3. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Qualifikation und Sicherheitsüberprüfung der Dolmetscher? 4. Auf welche Weise wird ein reibungsloser Informationsfluss zwischen Regierungspräsidien und Dolmetscherdiensten, etwa in Hinblick auf die Sprache der ankommenden Flüchtlinge, sichergestellt? 5. Hält sie die Veranstaltung religiöser Feiern und die Schaffung von Gebetsmöglichkeiten für die verschiedenen Religionen und Konfessionen in den Aufnahmeeinrichtungen im Lichte des Grundrechts der Religionsfreiheit für problematisch ? 6. Warum wurde der Dolmetscherdienst durch die Ulmer Notfallseelsorge am 15. Januar 2016 eingestellt? 7. Wie bewertet sie die Streitigkeiten zwischen der Notfallseelsorge und dem Regierungspräsidium Tübingen? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Monika Stolz CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Dolmetscherdienste in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7950 2 8. Auf welche Weise soll der Dolmetscherdienst in Ulm zeitnah in bisherigem Umfang und Qualität gewährleistet werden? 15. 01. 2016 Dr. Stolz CDU B e g r ü n d u n g Dolmetscherdienste sind für die Aufnahme und Erfassung, die weiteren Verfahrensabläufe , die Gesundheitsversorgung und generell für das friedliche Zusammenleben in den Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber essenziell. In Ulm konnte mit den ehrenamtlichen Dolmetschern der Notfallseelsorge bisher ein hochwertiges und umfassendes Angebot fast rund um die Uhr sichergestellt werden . Dieses darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden ‒ auch nicht aufgrund der Schaffung von Möglichkeiten der Religionsausübung, die in anderen Einrichtungen problemlos möglich sind. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Februar 2016 Nr. 2-0141.5/15/7950/1 beantwortet das Minis - terium für Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Auf welche Weise sind die Dolmetscherdienste in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge des Landes und der Kommunen organisiert? 4. Auf welche Weise wird ein reibungsloser Informationsfluss zwischen Regierungspräsidien und Dolmetscherdiensten, etwa in Hinblick auf die Sprache der ankommenden Flüchtlinge, sichergestellt? Zu 1. und 4.: In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden Dolmetscherdienste in unterschiedlicher Form gewährleistet. Neben dem Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit besonderen Sprachkenntnissen, von Dolmetscherinnen und Dolmetschern auf Honorarbasis sowie von ehrenamtlich Engagierten werden auch Flüchtlinge mit Dolmetscherdiensten beauftragt, sofern diese sich durch beson - dere Sprachkenntnisse und Zuverlässigkeit ausgezeichnet haben. Für die Rekrutierung von Flüchtlingen für Dolmetschertätigkeiten werden u. a. Vorschläge des bei der Registrierung eingesetzten Personals, der Sozial- und Verfahrensberatung, der Betreiber und der Träger der Freien Wohlfahrtspflege aufgegriffen. Die Regierungspräsidien achten bei der Personalauswahl grundsätzlich darauf, dass Kenntnisse einer Fremdsprache vorhanden sind, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen erleichtert. In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden insbesondere bei der Registrierung der Asylsuchenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit muttersprachlichen Kenntnissen eingesetzt, um einen reibungslosen Informationsfluss zwischen den Asylsuchenden und den Regierungspräsidien zu gewährleisten . Die im Bereich der Registrierung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter decken in der Regel die gängigen in der Erstaufnahme gesprochenen Sprachen ab, sodass nur selten auf externe Dolmetscherdienste zurückgegriffen werden muss. Bei Ankunft der Flüchtlinge wird die Muttersprache aller Eintreffenden erfasst. Sofern sich dabei ergibt, dass zusätzliche Sprachkenntnisse notwendig sind, wird 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7950 auf Dolmetscherleistung in ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Funktion zurückgegriffen . Die Landesregierung stellt den Erstaufnahmeeinrichtungen nach § 6 Absatz 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) darüber hinaus unabhängige Sozial- und Verfahrensberater, u. a. zur Unterstützung von Flüchtlingen, zur Verfügung. Hierfür wurden den Regierungspräsidien bisher Mittel für 270 Stellen (VZÄ) zugewiesen . Die Sozial- und Verfahrensberatung wird von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege übernommen. In die Anforderungen an das Personal sind Kenntnisse der häufigsten Herkunftssprachen der Flüchtlinge aufgenommen. Das Team der Beratenden soll durch eigene Sprachkenntnisse verschiedene Beratungssprachen abdecken. Bei Bedarf können Dolmetscher hinzugezogen werden. Ein Konzept für Dolmetscherleistungen im Rahmen der Sozial- und Verfahrensberatung wird zur Zeit vom Ministerium für Integration erarbeitet. Für die nach § 62 des Asylgesetzes (AsylG) in Verbindung mit § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschriebene Gesundheitsuntersuchung werden den zuständigen Gesundheitsämtern bei Bedarf Dolmetscher zur Verfügung gestellt. Hierfür wurde beispielsweise im Regierungspräsidium Karlsruhe ein Dolmetscherdienst beauftragt, der die benötigten Dolmetscher auch kurzfristig vermittelt. In einzelnen Einrichtungen – wie etwa in Meßstetten oder in Heidelberg – werden Dolmetscher auf Honorarbasis beschäftigt. Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung wird im Übrigen zur Verständigung zwischen Arzt und Flüchtling zudem auf Piktogramme zurückgegriffen. Daneben existieren kurze Videoclips in etwa 15 verschiedenen Sprachen, die zur Erhebung der Symptome und anderer Parameter verwendet werden können. Die Videoclips behandeln besonders häufig vorkommende gesundheitliche Aspekte wie Fieber, Husten, Juckreiz oder auch eine Schwangerschaft. Zur Aufklärung über Impfungen ist schriftliches Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen verfügbar, das u. a. durch das Deutsche Grüne Kreuz angeboten wird. Bei zusätzlich bestehendem Kommunikationsbedarf ist in der Praxis häufig eine Verständigung über sprachkundige Flüchtlinge möglich, die neben der jeweiligen Muttersprache auch über englische oder deutsche Sprachkenntnisse verfügen. In den Erstaufnahmeeinrichtungen wird zudem Wert darauf gelegt, dass Asyl - suchende muttersprachliche Ansprechpartner bei den Sicherheits- und Betreiberdiensten haben. Erfahrungen zeigen, dass die muttersprachlichen Ansprechpartner zum besseren Informationsfluss und zur Vermeidung von Missverständnissen beitragen . Diesbezüglich wurde in den Dienstleistungsverträgen ausdrücklich festgelegt , dass sich das Personal neben Deutsch noch in mindestens einer weiteren Sprache – bevorzugt Englisch, Französisch, Serbo-Kroatisch, Arabisch und Russisch – verständigen können muss. Somit ist in den Unterkünften eine Verständigung mit den Flüchtlingen gewährleistet. Nach §§ 7, 17 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen (FlüAG) sind für die vorläufige Unterbringung sowie die Anschlussunterbringung die unteren Aufnahmebehörden verantwortlich. Für die Aufnahmeeinrichtungen der Kommunen steht den meisten Stadt- und Landkreisen ein Dolmetscherpool zur Verfügung, auf welchen bei Bedarf zugegriffen werden kann. Hierbei handelt es sich in der Regel nicht um vereidigte Dolmetscher; diese werden nur ausnahmsweise im Fall einer erforderlichen Beurkundung der Übersetzung herangezogen. Vielmehr wird mit freiberuflich Tätigen, eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern gearbeitet. In einigen Kreisen hat sich die Koordination über Sozialdienste und Dolmetschernetzwerke von Sozialverbänden sowie über Ehrenamtskreise etabliert. Zudem werden Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen zu Dolmetschertätigkeiten hinzugezogen, die bereits gut Deutsch sprechen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7950 4 2. Gibt es einheitliche Regeln für die Tätigkeit der Dolmetscherdienste ihrerseits oder vonseiten der Regierungspräsidien? Zu 2.: Einheitliche Regelungen zum Einsatz von Dolmetschern oder für die Tätigkeit externer Dolmetscherdienste bestehen nicht. 3. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Qualifikation und Sicherheitsüberprüfung der Dolmetscher? Zu 3.: Verbindliche Vorgaben für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bestehen nicht. 5. Hält sie die Veranstaltung religiöser Feiern und die Schaffung von Gebetsmöglichkeiten für die verschiedenen Religionen und Konfessionen in den Aufnahmeeinrichtungen im Lichte des Grundrechts der Religionsfreiheit für problematisch ? Zu 5.: Sofern es die Räumlichkeiten in den einzelnen Einrichtungen hinsichtlich der Kapazität und der aktuellen Belegungssituation zulassen, steht die Landesregierung der Schaffung von Gebetsmöglichkeiten und der Veranstaltung religiöser Feiern positiv gegenüber. In etlichen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wurden überkonfessionelle „Räume der Stille“ oder Gebetsräume eingerichtet oder befinden sich in Planung. Auch in großen Hallen, in denen die Flüchtlinge keine Rückzugsmöglichkeit haben, wird versucht, in einem abgetrennten Areal ungestörte Religionsausübung zu ermöglichen. Neben der Bereitstellung eines Ortes für tägliche Gebete hat das Einrichten der Räume auch zum Ziel, Begegnungen zu fördern, Flüchtlinge seel - sorgerisch zu begleiten und ihnen einen Ort der Ruhe zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich der Nutzung wurden bislang keine negativen Erfahrungen gemacht, so dass bei den neu zu bauenden Landeserstaufnahmeeinrichtungen mittlerweile ein „Raum der Stille“ vorzusehen ist. Während der Weihnachtszeit gab es in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen weihnachtliche Veranstaltungen und Aktivitäten, oftmals auch mit religiösem Hintergrund . In einigen Einrichtungen wurden in den vergangenen Monaten sowohl die muslimischen Feste wie das Opferfest und das Fest des Fastenbrechens gefeiert, als auch christliche Feste wie Weihnachten und Ostern. Dies stieß bei den Flüchtlingen grundsätzlich auf positive Resonanz. Die Feierlichkeiten haben stets die Begegnung und das friedliche Zusammenleben gefördert. Konflikte sind dabei nicht aufgetreten. In der Regel wurde muslimischen Flüchtlingen auch das Fasten im Ramadan ermöglicht, etwa durch veränderte Essenszeiten. 6. Warum wurde der Dolmetscherdienst durch die Ulmer Notfallseelsorge am 15. Januar 2016 eingestellt? Zu 6.: Der Dolmetscherdienst durch die Ulmer Notfallseelsorge unterstützte das Regierungspräsidium Tübingen beim Betrieb der Notunterkunft in der Ulmer Messe und beim Aufbau der Erstaufnahmeeinrichtung Bleidornkaserne, da die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die beauftragten Dienstleister zunächst nicht mit ausreichendem Personalkörper zur Verfügung standen. Die tätigen Dolmetscherinnen und Dolmetscher der Notfallseelsorge erhielten für ihre Tätigkeit in der Ulmer Messe und in der Bleidornkaserne eine Aufwandsentschädigung . Nachdem die in der Einrichtung tätigen Dienstleister mittlerweile Beschäftigte mit Sprachkenntnissen eingestellt haben, ist ein täglicher, mehrstündi- 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7950 ger Einsatz des Dolmetscherdienstes der Ulmer Notfallseelsorge nicht mehr er - forderlich. 7. Wie bewertet sie die Streitigkeiten zwischen der Notfallseelsorge und dem Regierungspräsidium Tübingen? Zu 7.: Der Dolmetscherdienst der Notfallseelsorge hat insbesondere während des Aufbaus der Einrichtung wertvolle Dienste geleistet. Nachdem die beauftragten Dienstleister in der Zwischenzeit mit ausreichendem Personalkörper zur Verfügung stehen, konnte vom Regierungspräsidium Tübingen nur noch eine Über - nahme in begrenztem Umfang angeboten werden. Dieses wurde nach unseren Informationen von der Notfallseelsorge abgelehnt. Der Dolmetscherdienst der Notfallseelsorge wurde daraufhin eingestellt. Eine ergänzende, aber rein ehrenamtliche Unterstützung bei der Dolmetschertätigkeit ist weiterhin willkommen. 8. Auf welche Weise soll der Dolmetscherdienst in Ulm zeitnah in bisherigem Umfang und Qualität gewährleistet werden? Zu 8.: Wie in allen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes haben die Alltagsbetreuung, der Sicherheitsdienst und die Sozial- und Verfahrensberatung mittlerweile Personal so besetzt, dass alle wichtigen Sprachen abgedeckt werden können. Auch die Flüchtlinge selbst unterstützen sich gegenseitig mit Übersetzertätigkeiten. Das Regierungspräsidium Tübingen hat darüber hinaus erste Gespräche mit der Koordinierungsstelle Internationale Stadt Ulm geführt, um im Einzelfall bei Bedarf auch auf den ehrenamtlichen Dolmetscherpool IDU (Internationaler Dolmetscherdienst Ulm) zurückgreifen zu können. Öney Ministerin für Integration