Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7959 19. 01. 2016 1Eingegangen: 19. 01. 2016 / Ausgegeben: 16. 02. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung hat die Europäische Schule Karlsruhe für die Technologieregion Karlsruhe und für das Land Baden-Württemberg? 2. Ist sie der Meinung, dass Baden-Württemberg stolz darauf sein kann, Standort von einer von drei Europäischen Schulen in Deutschland und insgesamt vierzehn in der Europäischen Union zu sein? 3. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um den Standort der Schule dauerhaft zu sichern? 4. Aus welchen Gründen dauert die Prüfung der Rahmenbedingungen weiter an? 5. Welche Gespräche wurden zur Klärung des Sachverhalts seit der Beschluss - fassung des Landtags vom 12. Dezember 2014 geführt? 6. Ist ihr bekannt, dass die Europäische Schule Karlsruhe im Januar 2016 ihren Haushalt für das Jahr 2017 aufstellt und verabschiedet? 7. Teilt sie die Auffassung, dass ein Hinauszögern der Entscheidung bis spätes - tens zur Aufstellung des nächsten Urhaushalts für die Schule eine Ungewiss - heit bedeutet? 8. Welche Bedeutung haben die Grundsätze Verlässlichkeit und Planungssicherheit aus ihrer Sicht für einen erfolgreichen Schulbetrieb? Kleine Anfrage der Abg. Bettina Meier-Augenstein CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Wie geht es ab 2017 mit dem Landeszuschuss für die Europäische Schule Karlsruhe weiter? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7959 2 9. Welchen Stellenwert räumt sie diesen Grundsätzen diesbezüglich ein? 10. Ist sie bereit, die Europäische Schule Karlsruhe auch ab dem 1. Januar 2017 weiterhin finanziell zu unterstützen? 18. 01. 2016 Meier-Augenstein CDU B e g r ü n d u n g Die Landesregierung hat mit Drucksache 15/7790 vom 30. November 2015 mitgeteilt , dass die Prüfung, wie die Fortführung des freiwilligen Zuschusses an die Europäische Schule Karlsruhe für die Zeit ab 2017 sichergestellt werden kann, noch nicht abgeschlossen ist. Der Prüfungsauftrag resultiert aus einem Beschluss des Landtags vom 12. Dezember 2014 (Drucksache 15/6068). A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Februar 2016 Nr. 16-6419.350/70 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung hat die Europäische Schule Karlsruhe für die Technologieregion Karlsruhe und für das Land Baden-Württemberg? Wie bereits in der Stellungnahme vom 18. März 2015 ausgeführt (Drs. 15/6518), leistet die Europäische Schule Karlsruhe mit ihrem besonderen Profil einen euro - päisch-international geprägten Beitrag zur Bildungslandschaft in Karlsruhe. Damit wird neben Kindern von EU-Bediensteten auch Kindern von ausländischen Fachkräften oder anderen an einem entsprechenden Profil interessierten Eltern ein solches Angebot ermöglicht. Der Anteil dieser Schülergruppe an der Schülerschaft der Europäischen Schule Karlsruhe ist hoch. 2. Ist sie der Meinung, dass Baden-Württemberg stolz darauf sein kann, Standort von einer von drei Europäischen Schulen in Deutschland und insgesamt vierzehn in der Europäischen Union zu sein? Die Europäischen Schulen wurden mit dem Ziel gegründet, den gemeinsamen Unterricht der Kinder der Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sicherzustellen . Die vierzehn Schulen sind wie folgt verteilt: Alicante, Brüssel I, Brüssel II, Brüssel III, Brüssel IV, Frankfurt, Mol, Bergen, Karlsruhe, München, Varese , Culham und Luxemburg I und II. So wurde auch die Europäische Schule Karlsruhe 1962 im Zusammenhang der europäischen Einrichtung des Instituts für Transurane gegründet und weist damit eine lange und positiv zu würdigende Schulgeschichte auf. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7959 3. Welche Anstrengungen unternimmt sie, um den Standort der Schule dauerhaft zu sichern? 4. Aus welchen Gründen dauert die Prüfung der Rahmenbedingungen weiter an? 5. Welche Gespräche wurden zur Klärung des Sachverhalts seit der Beschluss - fassung des Landtags vom 12. Dezember 2014 geführt? Im Einzelplan 04 – Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist der Zuschuss für die Europäische Schule Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 in der bisherigen Höhe von jeweils 710,2 Tsd. Euro etatisiert. Der im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag des Landtags stehende Sachverhalt wurde aufbereitet und es wurden erste Abstimmungsgespräche mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft geführt, damit spätestens im Rahmen der Aufstellung des nächsten Uretats eine Entscheidung erfolgen kann. 6. Ist ihr bekannt, dass die Europäische Schule Karlsruhe im Januar 2016 ihren Haushalt für das Jahr 2017 aufstellt und verabschiedet? 7. Teilt sie die Auffassung, dass ein Hinauszögern der Entscheidung bis spätes - tens zur Aufstellung des nächsten Urhaushalts für die Schule eine Ungewiss - heit bedeutet? 8. Welche Bedeutung haben die Grundsätze Verlässlichkeit und Planungssicherheit aus ihrer Sicht für einen erfolgreichen Schulbetrieb? 9. Welchen Stellenwert räumt sie diesen Grundsätzen diesbezüglich ein? 10. Ist sie bereit, die Europäische Schule Karlsruhe auch ab dem 1. Januar 2017 weiterhin finanziell zu unterstützen? Der Landesregierung ist das Anliegen der Europäischen Schule bekannt, im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung für 2017 im Januar 2016 von sicheren Planungsgrößen ausgehen zu können. Die Landesregierung schließt eine freiwillige Förderung in angemessener Höhe nicht aus. In einem Gespräch zwischen der Amtsleitung des Kultusministeriums mit dem Schulleiter am 19. Januar 2016 wurde dies bereits kommuniziert. Eine Entscheidung wird spätestens im Zuge der Aufstellung des nächsten Urhaushalts erfolgen. Unabhängig davon ist ganz allgemein im Zusammenhang der angesprochenen Frage der Planungssicherheit anzumerken, dass bei Zuwendungen des Landes, die auf einer freiwilligen Leistung beruhen, bereits bei der Bewilligung stets darauf hingewiesen wird, dass daraus nicht geschlossen werden kann, dass die Zuwendung auch in der Zukunft dauerhaft fortgeführt werden wird. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport