Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 798 02. 11. 2011 1Eingegangen: 02. 11. 2011 / Ausgegeben: 08. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bildungshäuser gibt es für drei- bis zehnjährige Kinder im Wahlkreis Sinsheim? 2. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ auch zum Kindergartenbzw . Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen und diese fördern? 3. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Wahlkreis Sinsheim auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten? 4. Wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? 5. Wie wird mit bereits gestellten Anträgen von Kommunen zur Einrichtung von Bildungshäusern im Wahlkreis Sinsheim umgegangen (unter Angabe der Genehmigung und Mittelbereitstellung)? 26. 10. 2011 Brunnemer CDU Kleine Anfrage der Abg. Elke Brunnemer CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Erfolgreiche Bildungshäuser für 3- bis 10-Jährige im Wahlkreis Sinsheim erhalten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 798 2 B e g r ü n d u n g Mit den „Bildungshäusern 3 bis 10“ wurden in Baden-Württemberg im Bereich der frühkindlichen Bildung neue Wege eingeschlagen. Das Land hat durch die Zurverfügungstellung von Deputatsstunden die im Orientierungsplan vorgesehene Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen zusätzlich gefördert. Die Bildungshäuser werden in den Kommunen durchweg positiv bewertet. Die Landesregierung sieht nun im Koalitionsvertrag keinen weiteren Ausbau der Bildungshäuser mit Landesmitteln vor. Es stellt sich nun die Frage, wie die Landesregierung laut Koalitionsvertrag die Mittel allen Standorten und Grundschulen zugänglich machen will. Auch in einer Stellungnahme des Kultusministeriums (Drucksache 15/33) heißt es, dass „die bisherigen Erfahrungen und Mittel allen Standorten zugänglich gemacht werden“ sollen, was in den Kommunen in Bezug auf die bestehenden und geplanten Bildungshausstandorte zu großer Verunsicherung führt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. November 2011 Nr. 33-/6937.6/160/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bildungshäuser gibt es für drei- bis zehnjährige Kinder im Wahlkreis Sinsheim? Im Wahlkreis Sinsheim gibt es insgesamt drei „Bildungshäuser 3 bis 10“: – Bildungshaus Schönbrunn (Grundschule Bildungswerkstatt Schönbrunn, Kindergarten Villa Kunterbunt, Kindergarten Sonnenhalde); – Bildungshaus Eberbach (Steige-Grundschule, Dr. Weiß-Förderschule, Kindertagesstätte Arche Noah, katholischer Kindergarten St. Josef); – Bildungshaus Waibstadt (Brunnenschule, Kindergarten Waibstadt, katholischer Kindergarten St. Josef). 2. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ auch zum Kindergartenbzw . Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen und diese fördern? Wie in der Beantwortung des Antrags des Abgeordneten Georg Wacker MdL vom 15. Juni 2011, Drucksache 15/33, der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Thomas Blenke MdL vom 2. August 2011, Drucksache 15/376, der Kleinen Anfrage des Abg. Georg Wacker MdL vom 12. August 2011, Drucksache 15/419, der Kleinen Anfrage des Abg. Tobias Wald MdL vom 19. August 2011, Druck - sache 15/439, der Kleinen Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann MdL vom 31. August 2011, Drucksache 15/463, der Kleinen Anfrage des Abg. Felix Schreiner MdL vom 6. September 2011, Drucksache 15/479, der Kleinen Anfrage der Abg. Viktoria Schmid MdL vom 30. September 2011, Drucksache 15/626, der Kleinen Anfrage des Abg. Ulrich Müller MdL vom 5. Oktober 2011, Drucksache 15/637, der Kleinen Anfrage der Abg. Werner Raab MdL, Heribert Rech MdL und Joachim Kößler MdL vom 13. Oktober 2011, Drucksache 15/681 und der Kleinen Anfrage der Abg. Tanja Gönner MdL vom 19. Oktober 2011, Druck - sache 15/740 dargestellt, planen in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ Kindergarten und Grundschule Teile ihres Bildungsangebotes gemeinsam und führen dieses Angebot institutionsübergreifend durch, bleiben jedoch in ihren Strukturen als Kindergarten bzw. Grundschule erhalten. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 798 Das bedeutet: Die Kinder werden wie bisher zunächst in den Kindergarten bzw. in die Grundschule aufgenommen und auf der Grundlage des Orientierungsplans bzw. Bildungsplans der Grundschule entsprechend begleitet und gefördert. Wie bisher in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ praktiziert, werden Kinder auch institutions - und jahrgangsübergreifend durch besondere Bildungsangebote gefördert. 3. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Wahlkreis Sinsheim auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten? Wie ebenfalls in der Beantwortung der Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419, 15/439, 15/463, 15/479, 15/626, 15/637, 15/681 und 15/740 dargestellt, erhalten die genehmigten Bildungshausstandorte auch für das Schuljahr 2011/2012 eine Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für jede beteiligte Grundschulklasse oder jahrgangsübergreifende Lerngruppe von drei bzw. zwei Stunden. Das Bildungshaus Schönbrunn erhält 14 Anrechnungsstunden für sieben Klassen bzw. Lerngruppen, das Bildungshaus Eberbach erhält zehn Anrechnungsstunden für fünf Klassen bzw. Lerngruppen und das Bildungshaus Waibstadt erhält vier Anrechnungsstunden für zwei Klassen bzw. Lerngruppen. 4. Wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? Das Kultusministerium strebt an, allen Standorten eine Grundausstattung zur Verfügung zu stellen. Wie bereits in der Beantwortung der genannten Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419, 15/463, 15/479, 15/626, 15/637, 15/681 und 15/740 auf - geführt, erhalten die genehmigten Bildungshausstandorte auch 2011/2012 eine Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für jede am Modellprojekt beteiligte Grundschulklasse oder jahrgangsübergreifende Lerngruppe von drei (Tranchen 1 und 2) bzw. zwei Stunden (Tranche 3). Die seitherigen Erfahrungen der Bildungshäuser und die bisher eingeplanten Mittel sollen allen Standorten zugänglich gemacht werden. 5. Wie wird mit bereits gestellten Anträgen von Kommunen zur Einrichtung von Bildungshäusern im Wahlkreis Sinsheim umgegangen (unter Angabe der Genehmigung und Mittelbereitstellung)? Alle gestellten Anträge wurden bereits bewilligt. In Vertretung Dr. Mentrup Staatssekretär