Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8037 01. 02. 2016 1Eingegangen: 01. 02. 2016 / Ausgegeben: 07. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann endet die Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz K.? 2. Inwieweit ist sie bisher mit Blick auf die Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers tätig geworden? 3. Hat sie sich bereits auf einen Vorschlag für die Nachfolgerin bzw. den Nachfolger verständigt? 4. Wen wird sie als Nachfolgerin oder Nachfolger vorschlagen bzw. welche Personen stehen diesbezüglich zur Diskussion? 5. Wie hat sie das Auswahlverfahren zur Findung eines Vorschlags für die neue Beauftragte oder den neuen Beauftragten ausgestaltet bzw. wird sie dies ausgestalten ? 6. Will sie die Stelle öffentlich ausschreiben, wie dies bei der letzten Suche nach einem neuen Beauftragten für den Datenschutz der Fall war? 7. Welche Berufsqualifikationen und Erfahrungen hat die oder der Landesbeauftragte zu besitzen, um aus ihrer Sicht für die Tätigkeit qualifiziert zu sein? 01. 02. 2016 Dr. Goll FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Staatsministeriums Neue Landesbeauftragte bzw. neuer Landesbeauftragter für den Datenschutz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8037 2 B e g r ü n d u n g In der letzten Woche legte der Beauftragte für den Datenschutz K. seinen letzten Tätigkeitsbericht vor. A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. Februar 2016 Nr. 0557.6 beantwortet das Staatsministerium die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: 1. Wann endet die Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz K.? Die Amtszeit des derzeitigen Landesbeauftragten für den Datenschutz endet mit seinem Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des Monats April 2016. 2. Inwieweit ist sie bisher mit Blick auf die Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers tätig geworden? Es wurden Personalüberlegungen angestellt, die jedoch bislang nicht konkret weiterverfolgt wurden. 3. Hat sie sich bereits auf einen Vorschlag für die Nachfolgerin bzw. den Nachfolger verständigt? Nein. 4. Wen wird sie als Nachfolgerin oder Nachfolger vorschlagen bzw. welche Personen stehen diesbezüglich zur Diskussion? 5. Wie hat sie das Auswahlverfahren zur Findung eines Vorschlags für die neue Beauftragte oder den neuen Beauftragten ausgestaltet bzw. wird sie dies ausgestalten ? Zu 4. und 5.: Derzeit gibt es keine konkreten Vorschläge, die Entscheidung sowohl über die Person als auch die konkrete Ausgestaltung des Auswahlverfahrens soll in der kommenden Legislaturperiode getroffen werden. 6. Will sie die Stelle öffentlich ausschreiben, wie dies bei der letzten Suche nach einem neuen Beauftragten für den Datenschutz der Fall war? Seit der letzten Besetzung der Stelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz hat es eine gesetzliche Änderung gegeben. Während bislang die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags einen Landesbeauftragten für den Datenschutz bestellte , sieht § 26 Absatz 1 Satz 1 des Landesdatenschutzgesetzes nunmehr vor, dass der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder auf Vorschlag der Landesregierung einen Landesbeauftragten für den Datenschutz wählt. Hierdurch wird der Unabhängigkeit von der Landesregierung mehr als bisher Rechnung getragen. Ob die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden soll, ist noch nicht entschieden. 7. Welche Berufsqualifikationen und Erfahrungen hat die oder der Landesbeauftragte zu besitzen, um aus ihrer Sicht für die Tätigkeit qualifiziert zu sein? Der oder die Landesbeauftragte muss nach § 26 Absatz 1 Satz 2 des Landesdatenschutzgesetzes die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben oder für eine andere Laufbahn des höheren Dienstes befähigt sein. Murawski Staatssekretär