Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8039 03. 02. 2016 1Eingegangen: 03. 02. 2016 / Ausgegeben: 09. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist das Förderprogramm zur Optimierung der Luftrettung bereits ausgelaufen bzw. wie lange wird es noch laufen? 2. Zu welchen Verbesserungen kam es aufgrund des Förderprogramms? 3. Wie weit ist der Ausbau der Luftrettung in Baden-Württemberg mit leistungsfähigeren Luftfahrzeugen (H 145) und mit einem 24-Stunden-Vorhalt an mindes - tens einem der Intensivhubschrauber-Standorte (ITH-Standorte) fortgeschritten ? 4. Wie wurden die gesetzlichen Hilfsfristen im Rettungsdienst und bei den Not - ärzten in den Jahren 2012 bis einschließlich 2015 eingehalten (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, der Sollvorschrift und der Mussvorschrift)? 5. Inwieweit darf die Qualitätssicherungsstelle für den Rettungsdienst in ihrem Qualitätsbericht die Einhaltung der Hilfsfristen tabellarisch darstellen und wenn sie dies nicht darf, seit wann und aufgrund welcher Anordnung darf sie dies nicht? 6. In welchem Umfang (Anzahl, Name der Rettungsdienstbereiche, Dauer der Nichtbesetzung) konnten in den Jahren 2014 und 2015 aus welchen Gründen in den Rettungsdienstbereichen einzelne Rettungswagen-Schichten bzw. Wachen nicht besetzt werden? 7. Wie oft konnten in den Jahren 2014 und 2015 nicht die Rettungswagen, die den kürzesten Weg zum Notfall hatten, eingesetzt werden, weil die entsprechende Rettungswagen-Schicht bzw. Wache nicht ausreichend besetzt war? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke und Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Sonderförderprogramm Luftrettung und Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungswesen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8039 2 8. Inwieweit leidet der Rettungsdienst im Land unter einem Fachkräftemangel? 9. Welche Maßnahmen zur Lösung der vorgenannten Problematiken hat sie veranlasst ? 03. 02. 2016 Dr. Rülke, Dr. Goll FDP/DVP B e g r ü n d u n g In der Stellungnahme des Antrags der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke u. a. FDP/ DVP, Drucksache 15/7035, heißt es unter anderem „Das Land hat zur Optimierung der Luftrettung im Rahmen eines Sonderförderprogramms Fördergelder in Höhe von 3,2 Millionen Euro bereitgestellt. Zudem befindet sich die Selbstverwaltung aktuell in konkreten Gesprächen für den Ausbau der Luftrettung in Baden-Württemberg mit leistungsfähigeren Luftfahrzeugen (H 145) und einem 24-Stunden-Vorhalt an mindestens einem der ITH-Standorte“. Überdies ist das Rettungswesen weiterhin im Fokus des Interesses. A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. Februar 2016 Nr. 6-5461.0/13/1 beantwortet das Innen - ministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist das Förderprogramm zur Optimierung der Luftrettung bereits ausgelaufen bzw. wie lange wird es noch laufen? 2. Zu welchen Verbesserungen kam es aufgrund des Förderprogramms? Zu 1. und 2.: Im Rahmen des Förderprogramms zur Optimierung der Luftrettung wurden durch das Land Sondermittel in Höhe von 3,2 Mio. Euro bereitgestellt. Diese Mittel teilen sich wie folgt auf: Luftrettungsstandort RTH Maßnahme Träger Förderbetrag Villingen- Schwenningen Christoph 11 Stationsneubau mit Hangar, Dienstgebäude und Verbindungstunnel DRK BadRK/ DRF Luftrettung 1.100.000 € Leonberg Christoph 41 Neubau des Dienstgebäudes DRF Luftrettung 600.000 € Karlsruhe Christoph 43 Stationsneubau DRF Luftrettung 1.500.000 € 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8039 Die Sondermittel für die Um- und Neubaumaßnahmen an den Luftrettungsstand - orten Villingen-Schwenningen und Leonberg (Christoph 11 und 41) wurden entsprechend der zeitlichen Realisierung der Vorhaben im Haushaltsjahr 2013 bereitgestellt . Die DRF wurde dadurch in die Lage versetzt, ihre Infrastruktur an diesen Standorten den technischen und gesetzlichen Anforderungen einer modernen Luft - rettungsstation anzupassen. Die Luftrettung kann damit noch besser ihren Auftrag erfüllen, in Notfällen schnellstmöglich zu helfen. Beim Stationsneubau für den Rettungshubschrauber (RTH) Christoph 43 sind unvorhersehbare Verzögerungen eingetreten. Die dafür vorgesehen Mittel sind jedoch vorgemerkt und werden in dem Jahresförderprogramm Rettungsdienst des Haushaltsjahres, in dem die Durchführung des Projektes konkret wird, prioritär berücksichtigt. Zunächst sind jedoch in diesem Zusammenhang noch eine Reihe planungs- und förderrechtlicher Fragestellungen zu klären. 3. Wie weit ist der Ausbau der Luftrettung in Baden-Württemberg mit leistungsfähigeren Luftfahrzeugen (H 145) und mit einem 24-Stunden-Vorhalt an mindes - tens einem der Intensivhubschrauber-Standorte (ITH-Standorte) fortgeschritten ? Zu 3.: An den Luftrettungsstandorten in Baden-Württemberg werden derzeit folgende Flugmuster eingesetzt: Bei den Betreibern der Luftrettung besteht grundsätzlich Bereitschaft, auch an Standorten in Baden Württemberg den Airbus Helicopter vom Typ H 145 einzusetzen . Ein entsprechender Generationswechsel hängt jedoch entscheidend von der Bereitschaft der Krankenkassen und Unfallversicherungsträger ab, als Kostenträger im Rettungsdienst dessen Finanzierung durch kostendeckende Benutzungsentgelte zu gewährleisten. Die Sekundärrettung (Verlegung intensivüberwachungs- und behandlungspflichtiger Patienten) durch Intensivtransporthubschrauber (ITH) gewinnt im Hinblick auf die Einhaltung medizinisch indizierter Gesamtversorgungszeiten eine immer größere Bedeutung. Daher ist es wichtig, diesen Sektor zu stärken und auszubauen. Die Implementierung eines ITH-Standortes als 24-Stunden-Standort ist hierzu ein zentraler Beitrag, der nach wie vor in der Zuständigkeit der Träger der Selbstverwaltung zu entscheiden ist. Für die Realisierung liegen Vorschläge vor. Die Prüfung dieser Vorschläge dauert noch an, sodass zur Zeit keine definitive Aussage zu einem möglichen Standort und/oder dem Zeitpunkt der Realisierung getroffen werden kann. Standort Typ Flugmuster Betreiber Einsatzzeit Ulm RTH BK 117 ADAC 7.00 Uhr bis Sonnen-untergang Friedrichshafen RTH EC 135 DRF 7.00 Uhr bis Sonnen-untergang Karlsruhe RTH EC 135 DRF 7.00 Uhr bis Sonnen-untergang Leonberg RTH EC 135 DRF 7.00 Uhr bis Sonnen-untergang Villingen- Schwenningen RTH EC 135 DRF 7.00 Uhr bis Sonnenuntergang Freiburg ITH BK 117 DRF 8.00 Uhr bis Sonnen-untergang Mannheim ITH BK 117 DRF 7.00 Uhr bis Sonnen-untergang Stuttgart/ Pattonville ITH BK 117 DRF 8.00 Uhr bis Sonnenuntergang Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8039 4 4. Wie wurden die gesetzlichen Hilfsfristen im Rettungsdienst und bei den Notärzten in den Jahren 2012 bis einschließlich 2015 eingehalten (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, der Sollvorschrift und der Mussvorschrift)? Zu 4.: Zu den Zielerreichungsgraden der Hilfsfrist wird auf die Anlage 1 der Drucksache 15/6890 verwiesen. Die Hilfsfristeinhaltung in den Jahren 2012 bis 2014 ist in der Übersicht für die Jahre 2005 bis 2014 enthalten. Für das Jahr 2015 liegen noch keine entsprechenden Daten vor. Daten zur 10-Minuten-Hilfsfrist liegen dem Innenministerium nur für das Jahr 2013 vor. Insoweit wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 der Drucksache 15/5313 verwiesen. 5. Inwieweit darf die Qualitätssicherungsstelle für den Rettungsdienst in ihrem Qualitätsbericht die Einhaltung der Hilfsfristen tabellarisch darstellen und wenn sie dies nicht darf, seit wann und aufgrund welcher Anordnung darf sie dies nicht? Zu 5.: Die Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst in Baden -Württemberg (SQR-BW) ist eine Organisationseinheit beim medizinischen Dienst der Krankenversicherung, die ihre Aufgaben eigenständig und fachlich unabhängig wahrnimmt. Ihr Auftrag zur externen Qualitätssicherung im Rettungsdienst in Baden-Württemberg umfasst im Wesentlichen die Auswertung der Qualitätsindikatoren sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität. Der Inhalt und Aufbau des jährlich erscheinenden Qualitätsberichts wird von der SQR-BW festgelegt. Aufgrund der noch immer in Umsetzung befindlichen Leitstellendatensatzbeschreibung wurde von dort für das Berichtsjahr 2014 auf eine Veröffentlichung der Hilfsfrist-Erreichungsgrade im Qualitätsbericht Rettungsdienst Baden-Württemberg verzichtet. 6. In welchem Umfang (Anzahl, Name der Rettungsdienstbereiche, Dauer der Nichtbesetzung) konnten in den Jahren 2014 und 2015 aus welchen Gründen in den Rettungsdienstbereichen einzelne Rettungswagen-Schichten bzw. Wachen nicht besetzt werden? Zu 6.: Nach § 7 Abs. 1 Rettungsdienstgesetz müssen auf der Rettungswache die nach dem Bereichsplan erforderlichen Rettungsmittel und das notwenige Personal einsatzbereit vorgehalten werden. Schichtausfälle sind insoweit immer kritisch zu sehen. Sie sind jedoch ungeachtet aller organisatorischen Vorkehrungen im Rahmen eines qualifizierten Ausfallmanagements – insbesondere bei sehr dünner Personaldecke – in Ausnahmesituationen gleichwohl nicht immer auszuschließen. Dies gilt vor allem bei einer hohen Anzahl gleichzeitig erkrankter Mitarbeiter, z. B. einer Erkältungswelle. Eine Statistik dazu wird in den Rettungsdienstbereichen mangels verpflichtender einheitlicher Vorgaben nicht geführt. Es liegen daher in den Rettungsdienstbereichen nur vereinzelt Aufzeichnungen vor. Hiernach ergibt sich nach den mitgeteilten Fallzahlen für 2014 und 2015 folgendes Bild: 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8039 * Bei 42.000 Schichten pro Jahr beträgt Ausfallrate etwa 1 bis 2 Promille 7. Wie oft konnten in den Jahren 2014 und 2015 nicht die Rettungswagen, die den kürzesten Weg zum Notfall hatten, eingesetzt werden, weil die entsprechende Rettungswagen-Schicht bzw. Wache nicht ausreichend besetzt war? Zu 7.: Mangels verpflichtender Vorgaben für eine einheitliche Statistik liegt auch dazu keine landesweit auswertbare Datenlage vor. Dessen unbeschadet geht das Innenministerium davon aus, dass entsprechende Fallzahlen allenfalls in einem nie - deren Promillebereich zu sehen sind. 8. Inwieweit leidet der Rettungsdienst im Land unter einem Fachkräftemangel? Zu 8.: Ein Fachkräftemangel wird (noch) nicht von allen Hilfs- und Rettungsdienstorganisationen explizit bejaht. In der Tendenz ist jedoch landesweit festzustellen, dass es zunehmend schwieriger wird, offene Stellen im Rettungsdienst mit qualifiziertem Personal (nach-) zu besetzen. Die Gründe für die sich verschärfende Arbeitsmarktsituation sind vielschichtig. Vom DRK Landesverband Badisches Rotes Kreuz werden beispielhaft angeführt: – die demografische Entwicklung, – die tariflichen und arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen, – die Abwanderung in andere Gesundheitsfachberufe und – speziell im „Drei - ländereck“ – auch in das Nachbarland Schweiz. Außerdem wird auf das Problem der ungleichen Verteilung zwischen städtischen und ländlichen Regionen hingewiesen. „Neue Mitarbeiter seien auf dem Arbeitsmarkt dem Grunde nach im ländlichen Raum und der Grenzregion zur Schweiz nicht verfügbar.“ Die Rekrutierungsprobleme beim Fachpersonal stellen eine Herausforderung für den Rettungsdienst dar. Probleme daraus können sich bei zu dünn bleibenden Personaldecken nicht nur in Schichtausfällen niederschlagen, sondern ergeben sich auch für die Umstrukturierung des Rettungsdienstes im Zuge der Ablösung des Berufs der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten durch den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters. Der DRK Landesverband Baden- Württemberg sieht die Einführung der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters zum 31. Dezember 2020 unmittelbar gefährdet, wenn für die Weiterqualifizierungsphase der bestehenden Rettungsassistenten nicht ausreichend Ersatzpersonal zur Verfügung stehen sollte. Außerdem wird es zunehmend schwieriger werden, beschlossene Vorhaltungserweiterungen zur Verbesserung der Hilfsfristerreichungs - grade zu realisieren. Rettungsdienstbereich Ausgefallene Schichten 2014 2015 Esslingen 1 10 Göppingen – 1 Heilbronn – 1 Karlsruhe 43* 92* Rhein-Neckar/Heidelberg – 38 Zollernalbkreis – 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8039 6 9. Welche Maßnahmen zur Lösung der vorgenannten Problematiken hat sie veranlasst ? Zu 9.: Das Innenministerium steht in einem regelmäßigen Austausch mit den Leistungsträgern und Leistungserbringern im Rettungsdienst. Von zentraler Bedeutung ist ein optimales Ineinandergreifen der einzelnen Elemente der Rettungskette vom Eingang der Notrufe in der Leitstelle bis zur Übergabe des Patienten in das richtige Krankenhaus. Dies wurde im Zuge des jüngst in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes noch einmal akzentuiert, indem der Planungsprozess für den Bereichsausschuss entsprechend ausgeweitet wurde. Ziel ist es, die gesamte Versorgungskette zu stärken. Dazu gehört auch die gesetzliche Verankerung von Helfer-vor-Ort-Systemen, um das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch qualifizierte Hilfe zu verkürzen. Ebenfalls gesetzlich verankert wurde eine landeseinheitliche unabhängige Qualitätssicherung . Kernelement ist dabei die – bereits in der Antwort bei Frage 5 dargestellte – SQR-BW, welche die Beteiligten im Rettungsdienst durch jährliche Analysen der Rettungskette im Hinblick auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Notfallrettung einschließlich der Darlegung möglicher Verbesserungspotentiale unterstützt. Davon unabhängig wird das Innenministerium das Problem der Fachkräftegewinnung im Rettungsdienst zu einem Schwerpunktthema bei der Gremienarbeit im Rettungsdienst erheben. Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten eine tragfähige Basis zu definieren, auf der gegebenenfalls erforderliche weitergehende Maßnahmen reflektiert werden können. Im Übrigen sind auch die Leistungsträger und Leistungserbringer im Rettungsdienst aktiv und wirken auf Verbesserungen hin. Hervorzuheben sind die Be - mühungen, die Zahl der Auszubildenden zu erhöhen. Dies gilt insbesondere für den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters als neuen Schlüssel - beruf im Rettungsdienst. In Vertretung Dr. Zinell Ministerialdirektor