Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8042 04. 02. 2016 1Eingegangen: 04. 02. 2016 / Ausgegeben: 09. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wer veranlasste die durch wen erstellte „Finanzpolitische Bilanz bei der Polizei BW“, die auf der Landespressekonferenz am 25. Januar 2016 verteilt wurde und weiterhin auf der Homepage des Innenministeriums abrufbar ist? 2. Wer entschied, dass in den Grafiken für die 14. und die 15. Legislaturperiode die jeweilige Landesregierung/Führung des Innenministeriums anhand der Parteien CDU und SPD dargestellt wird? 3. Auf welche Weise erhielten die Ersteller der Bilanz das bekannte SPD-Partei- Logo (Weiße Schrift, roter Kasten)? 4. Wer prüfte/genehmigte die Broschüre? 5. Wann erhielt Herr Innenminister Gall von dieser Bilanz Kenntnis? 6. Welche Aussagen (konkreter Wortlaut) traf Herr Innenminister Gall zu welcher Zeit bezüglich der Broschüre in E-Mails, mündlich oder in anderer Form? 7. Warum identifiziert sich der Innenminister/das Innenministerium in amtlicher Funktion auf diese Weise mit der Partei SPD, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 2. März 1977 klar festgestellt hat, dass es Staatsorganen von Verfassungs wegen untersagt ist, sich in amtlicher Funktion mit politischen Parteien zu identifizieren? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums „Finanzpolitische Bilanz bei der Polizei BW“ – Verbotene Wahlwerbung für die SPD durch Herrn Innenminister Gall? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8042 2 8. Warum lässt sich der Innenminister/das Innenministerium in der Bilanz zitieren , „Wir werden die Polizei sukzessive wieder zur alten Personalstärke zu - rückführen“ und „Wir sind unserem Ziel […] näher gekommen. In der kommenden Wahlperiode soll das Ziel erreicht werden.“, obwohl das Bundesverfassungsgericht klar festgestellt hat, dass sich Verfassungsorgane wie beispiels - weise die Landesregierung nicht gleichsam zur Wiederwahl stellen dürfen? 9. Wird sie unverzüglich die „Finanzpolitische Bilanz bei der Polizei BW“ von der Homepage des Innenministeriums entfernen und die im Umlauf befindlichen Exemplare zurückfordern und vernichten? 10. Wird sie es zukünftig bis zum 13. März 2016 unterlassen, Wahlwerbung zu machen? 04. 02. 2016 Dr. Rülke FDP/DVP B e g r ü n d u n g Am 25. Januar 2016 stellte der Innenminister in einer Landespressekonferenz unter anderem die „Finanzpolitische Bilanz bei der Polizei BW“ vor. Die Pressestelle des Innenministeriums gab die Broschüre, die auch über die Homepage des Innenministeriums zu beziehen ist, heraus. In der Broschüre wird das angebliche Handeln des Innenministers/des Innenministeriums in der 14. und 15. Legislaturperiode anhand der Parteien CDU und SPD dargestellt. Zudem werden Maßnahmen für die kommende Wahlperiode angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem zentralen Urteil vom 2. März 1977 festgestellt, dass es den Regierungen von Verfassungs wegen versagt ist, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen. Zudem ist es mit dem Verfassungsprinzip, dass Parlament und Regierung nur einen zeitlich begrenzten Auftrag haben, unvereinbar, dass sich die im Amt befindliche Regierung als Verfassungsorgan im Wahlkampf gleichsam zur Wiederwahl stellt. Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken. Ein solches Verhalten ist auch nicht als zulässige Öffentlichkeitsarbeit zu werten. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8042 A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Februar 2016 Nr. Z-99++ -041/89/2 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wer veranlasste die durch wen erstellte „Finanzpolitische Bilanz bei der Polizei BW“, die auf der Landespressekonferenz am 25. Januar 2016 verteilt wurde und weiterhin auf der Homepage des Innenministeriums abrufbar ist? Zu 1.: Die „Finanzpolitische Bilanz der Polizei Baden-Württemberg“ wurde auf Grund - lage der Datenbasis des Landespolizeipräsidiums von der Zentralstelle des Innenministeriums eigenverantwortlich erstellt. 2. Wer entschied, dass in den Grafiken für die 14. und die 15. Legislaturperiode die jeweilige Landesregierung/Führung des Innenministeriums anhand der Parteien CDU und SPD dargestellt wird? 3. Auf welche Weise erhielten die Ersteller der Bilanz das bekannte SPD-Partei- Logo (Weiße Schrift, roter Kasten)? Zu 2. und 3.: Für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist die Pressestelle des Innenministeriums zuständig. Das Partei-Logo der SPD ist verfügbar. 4. Wer prüfte/genehmigte die Broschüre? 5. Wann erhielt Herr Innenminister Gall von dieser Bilanz Kenntnis? 6. Welche Aussagen (konkreter Wortlaut) traf Herr Innenminister Gall zu welcher Zeit bezüglich der Broschüre in E-Mails, mündlich oder in anderer Form? Zu 4. bis 6.: Zur „Finanzpolitischen Bilanz der Polizei Baden-Württemberg“ wurde keine Broschüre erstellt. Vor diesem Hintergrund konnten dazu auch keine Aussagen getroffen werden. Der Innenminister erhielt im Zuge der Vorbereitung auf die Landespressekonferenz vom 25. Januar 2016 Kenntnis von der Finanzpolitischen Bilanz. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8042 4 7. Warum identifiziert sich der Innenminister/das Innenministerium in amtlicher Funktion auf diese Weise mit der Partei SPD, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 2. März 1977 klar festgestellt hat, dass es Staatsorganen von Verfassungs wegen untersagt ist, sich in amtlicher Funktion mit politischen Parteien zu identifizieren? 8. Warum lässt sich der Innenminister/das Innenministerium in der Bilanz zitieren , „Wir werden die Polizei sukzessive wieder zur alten Personalstärke zu - rückführen“ und „Wir sind unserem Ziel […] näher gekommen. In der kommenden Wahlperiode soll das Ziel erreicht werden.“, obwohl das Bundesverfassungsgericht klar festgestellt hat, dass sich Verfassungsorgane wie beispiels - weise die Landesregierung nicht gleichsam zur Wiederwahl stellen dürfen? 9. Wird sie unverzüglich die „Finanzpolitische Bilanz bei der Polizei BW“ von der Homepage des Innenministeriums entfernen und die im Umlauf befindlichen Exemplare zurückfordern und vernichten? 10. Wird sie es zukünftig bis zum 13. März 2016 unterlassen, Wahlwerbung zu machen? Zu 7. bis 10.: Der Innenminister sowie das Innenministerium identifizieren sich in amtlicher Funktion nicht mit politischen Parteien. Die in der Anlage zur Pressemitteilung „Externe Untersuchung des Internationalen Instituts für Staats- und Europawissenschaften veröffentlicht“ vom 25. Januar 2016 enthaltene „Finanzpolitische Bilanz der Polizei Baden-Württemberg“ wurde auf der Homepage des Innenministeriums aktualisiert; eine Wahlwerbung durch das Innenministerium war und ist nicht vorgesehen. Gall Innenminister