Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8044 04. 02. 2016 1Eingegangen: 04. 02. 2016 / Ausgegeben: 10. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann ist nach ihrer Kenntnis der Ortspolizeibehörde der Stadt Rheinstetten im Landkreis Karlsruhe bekannt, dass das Naturschutzgebiet am Südufer des Epplesees (Schutzgebietsnummer 2.203 Allmendäcker) von bestimmten Kreisen der Freikörperkultur widerrechtlich als Treffpunkt sowie als Grill- und Zeltplatz genutzt wird? 2. Welche weiteren Erkenntnisse hat sie über diese wiederholten Verstöße gegen die Schutzgebietsverordnung? 3. Welche Maßnahmen wurden seitdem ergriffen, um den Schutzzweck des Naturschutzgebiets durchzusetzen? 4. Welche Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung wurden seitdem im und um das Schutzgebiet durchgeführt? 5. Wie hoch waren jeweils die Kosten für die unter den Fragen 2 und 3 aufgeführten Maßnahmen und wie wurden sie jeweils finanziert? 6. Welchem konkreten Zweck sollte die örtliche Beweidung durch Longhornrinder und Wasserbüffel dienen? 7. Welchem Zweck sollte die großräumige Rodung des Baumbestands auf dem Hang an der Westseite des Schutzgebiets dienen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Naturschutzmaßnahmen am Epplesee Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8044 2 8. Welche Erkenntnisse hat sie über Berichte, denen zufolge im Zuge dieser Maßnahmen zahlreiche bewohnte Kaninchenbauten mit Erdaushub verfüllt und die Kaninchen infolgedessen getötet wurden? 9. Insofern sie darüber Erkenntnisse hat: Was konkret tut sie für die Durchsetzung des Naturschutzrechts und des Tierschutzrechts vor Ort? 04. 02. 2016 Dr. Bullinger FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. Februar 2016 Nr. Z(61)-0141.5/614 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann ist nach ihrer Kenntnis der Ortspolizeibehörde der Stadt Rheinstetten im Landkreis Karlsruhe bekannt, dass das Naturschutzgebiet am Südufer des Epplesees (Schutzgebietsnummer 2.203 Allmendäcker) von bestimmten Kreisen der Freikörperkultur widerrechtlich als Treffpunkt sowie als Grill- und Zeltplatz genutzt wird? 2. Welche weiteren Erkenntnisse hat sie über diese wiederholten Verstöße gegen die Schutzgebietsverordnung? Zu 1. und 2.: Der Epplesee ist einer der beliebtesten und meist frequentierten Badeseen im Landkreis Karlsruhe. Bereits bei Ausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) im Jahre 1996 war eine Bade- und Freizeitnutzung am Südufer des Sees im Geltungsbereich des Naturschutzgebiets vorhanden. Seit 2013 liegen dem Ordnungsamt der Gemeinde Rheinstetten Hinweise und Beschwerden des Anglervereins über das Verhalten von Seebesucherinnen und Seebesuchern vor. Anhand der daraufhin verstärkten behördlichen Kontrolle wurde festgestellt, dass verschiedene Personengruppen das Gebiet zum Feiern, Grillen und Übernachten nutzen. 3. Welche Maßnahmen wurden seitdem ergriffen, um den Schutzzweck des Naturschutzgebiets durchzusetzen? Zu 3.: Den Hinweisen und Beschwerden aus dem Jahr 2013 begegneten die Stadt Rheinstetten gemeinsam mit Polizei und dem Landratsamt Karlsruhe mit folgenden Maßnahmen: – Es wurden Hinweisschilder aufgestellt, Absperrungen errichtet (bspw. Verschluss einer Abfahrtsrampe, Zaun zum Werksgelände, Vertiefen einer Furt) und Maßnahmen zur Umgestaltung des Geländes vorgenommen (bspw. Bepflanzen des Südufers mit Schilf, Wall zum NSG ca. 20 m vom Ufer entfernt). Diese Maßnahmen wurden von verstärkten Kontrollen durch die Polizei und den Ordnungsdienst der Stadt Rheinstetten begleitet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8044 – Im Jahr 2015 kam es zu fünf Anzeigen gegen 35 Personen wegen Zelten, Facebook -Party, Feuer machen, Baden, frei laufenden Hunden und Radfahren. Gegen das widerrechtliche Befahren wird mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen reagiert . Gelegentliche Polizeikontrollen haben im vergangenen Sommer zur Beendigung nächtlicher Feiern am Südufer geführt. Das Landratsamt als zuständige Naturschutzbehörde hat Bußgelder wegen widerrechtlichen Feuermachens verhängt. 4. Welche Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung wurden seitdem im und um das Schutzgebiet durchgeführt? Zu 4.: Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurden die Flächen bis 2013 beweidet . Nach Weggang des Bewirtschafters musste durch alternative Maßnahmen die Offenhaltung und Pflege der Flächen gewährleistet werden. Dazu wurden im Auftrag des Regierungspräsidiums u. a. Maßnahmen zum Zurückdrängen der Gehölze und zur Dezimierung von Neophyten (Goldrute, Traubenkirsche) durchgeführt. Darüber hinaus konnten im Naturschutzgebiet Ausgleichsmaßnahmen, zu denen der am Epplesee tätige Kieswerksbetreiber im Zuge des Kiesabbaus mit Entscheidung vom 14. Mai 2013 verpflichtet ist, realisiert werden. Diese Maßnahmen waren zwischen dem Regierungspräsidium (höhere Naturschutzbehörde), dem Umweltbeauftragten der Stadt, dem Kieswerksbetreiber und dem Landratsamt (untere Naturschutzbehörde) abgestimmt. Im Wesentlichen wurden im Winter 2014/2015 folgende Maßnahmen durchgeführt: – Bekämpfung der Goldrute im Nordwesten des NSG Allmendäcker durch Mahd in regelmäßigen Intervallen in den nächsten Jahren, – Gehölzrodung auf der Westböschung des NSG Allmendäcker, – Beseitigung des Gehölzaufwuchses im Gewässersystem des NSG mit Abtransport des Schnittguts. Noch ausstehende Maßnahmen (Glattziehen der Böschungen, Entfernung des Brombeergestrüpps im nördlichen Bereich der Westböschung) wurden vom Kieswerkbetreiber im Herbst 2015 durchgeführt und von der höheren Naturschutzbehörde abgenommen. Des Weiteren wurden in den vergangenen Jahren auf Flächen des Kieswerks - betreibers weitere Ausgleichmaßnahmen, wie die Sicherung von Orchideenstand - orten und die Anlage von Feuchtbiotopen, durchgeführt. 5. Wie hoch waren jeweils die Kosten für die unter den Fragen 2 und 3 aufgeführten Maßnahmen und wie wurden sie jeweils finanziert? Zu 5.: Die Gemeinde Rheinstetten hat den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Entsorgung von Abfällen nicht gesondert erfasst. Gleiches gilt für die untere Naturschutzbehörde . 6. Welchem konkreten Zweck sollte die örtliche Beweidung durch Longhornrinder und Wasserbüffel dienen? Zu 6.: Eine Beweidung mit Longhornrindern oder Wasserbüffeln ist nicht geplant. Die Beweidung im NSG Allmendäcker soll mit den zur Landschaftspflege sehr gut geeigneten Highland-Rindern fortgeführt werden. Im NSG kommen seltene und stark bedrohte Tier- und Pflanzenarten vor, die auf offene, aber strukturreiche Standorte angewiesen sind. Die im Gebiet heimischen gefährdeten Vogelarten Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8044 4 wie bspw. Feldlerche (Alauda arvensis) und Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) profitieren von den vielfältigen Strukturen und dem facettenreichen Mosaik an Lebensräumen, die durch eine Beweidung entstehen. Offene, schütter bewachsene Bodenstellen dienen bspw. der Feldlerche als Nistplatz und Altgrasstreifen sind für Schwarzkehlchen wichtige Lebensraumrequisiten. Eine angepasste Beweidung mit Rindern kann diese Standortvielfalt effizient und effektiv aufrechterhalten. Darüber hinaus wird die Beweidung auch als geeignete Maßnahme zur Beendigung rechtswidriger Freizeit-Nutzungen angesehen. 7. Welchem Zweck sollte die großräumige Rodung des Baumbestands auf dem Hang an der Westseite des Schutzgebiets dienen? Zu 7.: Es handelt sich um eine Ausgleichsmaßnahme des Kieswerksbetreibers. Diese dient der Bekämpfung von Neophyten und der Offenhaltung der unter Ziffer 4 dargestellten Magerstandorte. 8. Welche Erkenntnisse hat sie über Berichte, denen zufolge im Zuge dieser Maßnahmen zahlreiche bewohnte Kaninchenbauten mit Erdaushub verfüllt und die Kaninchen infolgedessen getötet wurden? Zu 8.: Eine absichtliche Verfüllung von Kaninchenbauten mit Erdaushub hat nach Mitteilung des Regierungspräsidiums nicht stattgefunden. Da Kaninchenbauten über ein weitläufiges Gangsystem mit mehreren Eingängen verfügen, kann auch davon ausgegangen werden, dass im Zuge der Geländearbeiten keine Kaninchen getötet wurden. 9. Insofern sie darüber Erkenntnisse hat: Was konkret tut sie für die Durchsetzung des Naturschutzrechts und des Tierschutzrechts vor Ort? Zu 9.: Die Ortspolizeibehörde der Gemeinde Rheinstetten, die Schutzpolizei, die untere Naturschutzbehörde und die höhere Naturschutzbehörde arbeiten seit vielen Jahren eng und gut bei der Erfüllung der Aufgabe zusammen, am Epplesee den Vorgaben des Ordnungsrechts und des Naturschutzrechts Geltung zu verschaffen. Die Behörden werden auch in Zukunft mit dieser Zielsetzung tätig sein. Dies gilt in besonderem Maß angesichts des hohen Nutzungsdrucks durch zahlreiche Freizeitnutzerinnen und -nutzer. In Vertretung Reimer Ministerialdirektor