Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8047 09. 02. 2016 1Eingegangen: 09. 02. 2016 / Ausgegeben: 21. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche örtlichen Vorschläge und Planungen sind ihr zur Renaturierung der Enz auf dem Abschnitt Vaihingen/Enz-Roßwag bis Besigheim bekannt? 2. Sind ihr die Vorschläge des Bezirksfischereivereins Vaihingen an der Enz bekannt ? 3. Wie bewertet sie die unter Ziffer 1 und Ziffer 2 aufgeführten Vorschläge? 4. Welche Fördermöglichkeiten stehen seitens des Landes für die Umsetzung einzelner Renaturierungsmaßnahmen an der Enz bereit? 09. 02. 2016 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Pläne für Renaturierungen der Enz im Landkreis Ludwigsburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8047 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 16. März 2016 Nr. 5-8960.71/44 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche örtlichen Vorschläge und Planungen sind ihr zur Renaturierung der Enz auf dem Abschnitt Vaihingen/Enz-Roßwag bis Besigheim bekannt? 2. Sind ihr die Vorschläge des Bezirksfischereivereins Vaihingen an der Enz bekannt ? Folgende Vorschläge bzw. Konzeptionen für Strukturverbesserungsmaßnahmen an der Enz im Landkreis Ludwigsburg sind bekannt: • Verbesserung der Gewässerstruktur an der Enz in Vaihingen/Enz im Unter - wasser der Mühle Auch bis Flusskilometer 27+250, erstellt vom Büro Geitz & Partner im Auftrag des Bezirksfischereivereins Vaihingen/Enz vom März 2009. • Fischökologisches Entwicklungskonzept der Enz in Bietigheim, erstellt von Herrn Dr. Kappus im Auftrag des Angelsportvereins Bietigheim vom November 2009. • Fischökologisches Entwicklungskonzept der Enz in Bissingen, erstellt von Herrn Dr. Kappus im Auftrag des Angelsportvereins Bissingen vom Juli 2010. 3. Wie bewertet sie die unter Ziffer 1 und Ziffer 2 aufgeführten Vorschläge? Das Konzept des Bezirksfischereivereins Vaihingen/Enz sieht im Wesentlichen den Einbau von Buhnen, Kiesinseln und Struktursteingruppen im Gewässerbett der Enz auf rd. 1,1 km Länge unterhalb der Mühle Auch auf Gemarkung Vaihingen /Enz vor. Das Konzept wurde mit dem Bezirksfischereiverein Vaihingen/Enz im September 2009 diskutiert. Durch den Einbau der Buhnen, Inseln und Steingruppen kann sich der Wasserstand der Enz erhöhen. Außerdem ist die Enz in diesem Bereich als FFH-Gebiet mit geschützten Lebensraumtypen nach § 32 Naturschutzgesetz ausgewiesen. Daher ist eine hydraulische Untersuchung notwendig , die aufzeigen soll, ob sich die Wasserstände durch die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen aus dem Konzept, bei Hochwasser erhöhen und wie dies ggf. zu verhindern ist. Wegen der Eingriffe in das geschützte Biotop wird zudem eine Erheblichkeits- bzw. eine Verträglichkeitsprüfung nach FFH-Richtlinie sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Wegen der auf rd. 1,0 Mio. Euro geschätzten Kosten, aber auch wegen des Eingriffs in das FFH-Gebiet, der nur schwer ausgleichbar erscheint, sowie aufgrund der beschränkten ökologischen Wirkung hat sich bislang kein Vorhabenträger für diese Maßnahme gefunden. Das Fischereiökologische Entwicklungskonzept des ASV Bietigheim enthält 17 Vorschläge für Maßnahmen im Enzabschnitt vom Freibad bis zur Kläranlage (km 8+800 bis 4+200). Die Maßnahmenvorschläge umfassen z. B. das Einbringen von Raubäumen und Totholz, den Einbau von Steinbuhnen, die Herstellung von Flach - wasserzonen, Habitatverbesserungen im Gewässer, Anlegen von Nebengerinnen und die Herstellung der Durchgängigkeit an einem Wehr. Die Kosten der einzelnen Maßnahmen wurden auf < 1.000 Euro bis rd. 250.000 Euro geschätzt. Das Konzept wurde in drei Besprechungen zwischen den Beteiligten ASV Bietigheim , Stadt Bietigheim-Bissingen, Landratsamt Ludwigsburg und RP Stuttgart hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen diskutiert. Erste Maßnahmen, z. B. das Einbringen von Raubäumen, der Einbau von kiesigen Uferbänken, die Herstellung einer Niedrigwasserrinne und das Entschlammen eines Kanals wurden kurzfristig umgesetzt. Weitere Maßnahmen aus diesem Konzept können bzw. sollen in Zukunft durch die verschiedenen Beteiligten umgesetzt werden. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8047 Das Fischereiökologische Entwicklungskonzept des ASV Bissingen enthält 32 Vorschläge für Maßnahmen im Enzabschnitt vom Freibad bis zum Altwasser beim Fischerheim (km 9+000 bis 14+100). Die Maßnahmenvorschläge umfassen ähnliche Maßnahmen wie das Konzept des ASV Bietigheim. Einzelne Vorschläge aus diesem Konzept wurden in Vor-Ort-Terminen zwischen dem Angelsportverein , der Stadt Bietigheim-Bissingen, dem Landratsamt Ludwigsburg und dem Regierungspräsidium Stuttgart diskutiert. Eine wichtige, seit längerem diskutierte Teilmaßnahme des Konzepts auf Gemarkung Bissingen ist die vom Angelsportverein Bissingen gewünschte Entschlammung des Enzaltarms bei der Insel Wörth sowie die Verhinderung von weiterem Sedimenteintrag. Die Gründe für die Verschlammung sind vielfältig und nur bedingt zu beeinflussen. Eine am Einlauf angebrachte Raubaumsperre um z. B. den Laubeintrag zu verhindern brachte wenig Erfolg. In Kürze wird ein weiterer Versuch unternommen um die Verlandung zu stoppen bzw. zu reduzieren. So soll in der Enz eine Buhne geschüttet werden, um die Strömung stärker auf den Altarm zu richten und dessen Durchströmung zu verbessern. Außerdem soll die vorhandene Furt zu einer Brücke umgebaut werden, sowie der Altarm ausgebaggert und Weiden gepflanzt werden. Da die Enz als FFH-Gebiet 7119-341 ausgewiesen ist, sind gemäß § 34 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz Projekte und Pläne vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen der FFH-Schutzgüter zu prüfen. Hierzu ist für das jeweilige Vorhaben eine FFH-Vorprüfung und – bei Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle – eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen . 4. Welche Fördermöglichkeiten stehen seitens des Landes für die Umsetzung einzelner Renaturierungsmaßnahmen an der Enz bereit? Das wichtigste Förderinstrument stellen die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft vom 21. Juli 2015 dar. Nach Nr. 12.5 bzw. Nr. 15.5 der Förderrichtlinien können Vorhaben zur naturnahen Entwicklung von Gewässern, insbesondere – die Wiederherstellung der Durchgängigkeit und damit zusammenhängende Entschädigungen, – auf die Typologie des Gewässers abgestimmte, naturnahe Umgestaltungen, – die Wiederanbindung von Auen und Altarmen, mit 85 % Landesmitteln gefördert werden. Antragsteller bzw. Fördernehmer kann nach Nr. 3 der Förderrichtlinien jedoch nur eine Gebietskörperschaft (einschließlich deren Eigenbetriebe) oder ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss von Gebietskörperschaften (zum Beispiel Zweckverband, Wasser- und Bodenverband ) oder ein kommunales Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 von Hundert sein. Ein Angelsportverein ist somit nicht antragsberechtigt. In Einzelfällen sind auch Zuschüsse aus Mitteln der Fischereiabgabe möglich. Allerdings zählen Renaturierungen oder Revitalisierungen nicht zu den prioritär förderfähigen Maßnahmen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft