Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8052 12. 02. 2016 1Eingegangen: 12. 02. 2016 / Ausgegeben: 11. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist sie bereit, nach dem für sie in allen Punkten erfolgreichen Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zugunsten der Planfeststellung des Regierungspräsidiums Tübingen in Bezug auf die Ortsumfahrung Markdorf nunmehr eine Aussage zu treffen, dass sie diese Kreisstraße im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu finanzieren beabsichtigt und gegebenenfalls in welchem Jahr? 2. Sofern zum Zeitpunkt ihrer Antwort die Rechtsmittelfrist gegen das Urteil noch nicht abgelaufen ist bzw. bereits Rechtsmittel eingelegt worden sind: Was hindert sie daran, eine Aussage zur Finanzierung für den Fall zu treffen, dass das Urteil rechtskräftig wird? 3. Würde es die rechtliche Position des Landes in einem allfälligen weiteren Verfahren nicht sogar stärken, wenn sie ihr Interesse am Bestand der Planung auch durch eine Finanzierungszusage unterstreichen würde? 4. Von welchen inhaltlichen (verkehrlichen, fiskalischen, landesentwicklungspoli - tischen) Überlegungen – unabhängig vom endgültigen Ausgang des gerichtlichen Verfahrens – lässt sie sich bei ihrer Entscheidung zugunsten oder zulasten einer Finanzierungszusage im Falle Markdorf leiten? 5. Welche Rolle spielt für sie dabei der Umstand, dass die Straße durch einen Bürgerentscheid ausdrücklich gewollt wurde? 6. Welche Rolle spielt für sie die Reaktion der Bürgermeister von Markdorf, Bermatingen und Salem, die mit dem Urteil Erwartungen an sie verknüpft haben? Kleine Anfrage des Abg. Ulrich Müller CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Finanzierungszusage zur Ortsumfahrung Markdorf Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8052 2 7. Welche Rolle spielt für sie das Recht der Bürger, in einer relevanten Angelegenheit des Wahlkreises noch vor der Wahl reinen Wein eingeschenkt zu bekommen ? 11. 02. 2016 Müller CDU B e g r ü n d u n g Verkehrsminister Hermann hat auf entsprechende Fragen des Fragestellers in der Fragestunde vom 29. Oktober 2015 konsequent jede Aussage zur Finanzierung der Ortsumfahrung Markdorf vermieden und keinerlei Perspektive eröffnet. Begründet wurde dies (auch) mit dem damals beim Verwaltungsgericht Sigmaringen anhängigen Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen. Dieser Grund ist mittlerweile weggefallen. Abgesehen davon ist auch eine Aussage für den Fall des Obsiegens von politischem Wert – im Falle einer Zusage auch für die Landesregierung, weshalb man beim Vermeiden einer Antwort von einer Ablehnung ausgehen muss, die allerdings nicht zum Ausdruck gebracht wird. Die Kleine Anfrage begehrt in dieser Situation Klarheit, dies auch vor dem Hintergrund, dass seit Jahren praktisch keine Mittel mehr für den kommunalen Straßenbau geflossen sind, also sachlich ein erheblicher Nachholbedarf und politisch ein Erwartungsdruck seitens der Bürger entstanden ist, letzterer auch angesichts der bevorstehenden Landtagswahl. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. März 2016 Nr. 2-3932-BSK/25 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist sie bereit, nach dem für sie in allen Punkten erfolgreichen Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zugunsten der Planfeststellung des Regierungspräsidiums Tübingen in Bezug auf die Ortsumfahrung Markdorf nunmehr eine Aussage zu treffen, dass sie diese Kreisstraße im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu finanzieren beabsichtigt und gegebenenfalls in welchem Jahr? 2. Sofern zum Zeitpunkt ihrer Antwort die Rechtsmittelfrist gegen das Urteil noch nicht abgelaufen ist bzw. bereits Rechtsmittel eingelegt worden sind: Was hindert sie daran, eine Aussage zur Finanzierung für den Fall zu treffen, dass das Urteil rechtskräftig wird? 3. Würde es die rechtliche Position des Landes in einem allfälligen weiteren Verfahren nicht sogar stärken, wenn sie ihr Interesse am Bestand der Planung auch durch eine Finanzierungszusage unterstreichen würde? 4. Von welchen inhaltlichen (verkehrlichen, fiskalischen, landesentwicklungspolitischen ) Überlegungen – unabhängig vom endgültigen Ausgang des gerichtlichen Verfahrens – lässt sie sich bei ihrer Entscheidung zugunsten oder zulasten einer Finanzierungszusage im Falle Markdorf leiten? 5. Welche Rolle spielt für sie dabei der Umstand, dass die Straße durch einen Bürgerentscheid ausdrücklich gewollt wurde? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8052 6. Welche Rolle spielt für sie die Reaktion der Bürgermeister von Markdorf, Bermatingen und Salem, die mit dem Urteil Erwartungen an sie verknüpft haben? 7. Welche Rolle spielt für sie das Recht der Bürger, in einer relevanten Angelegenheit des Wahlkreises noch vor der Wahl reinen Wein eingeschenkt zu bekommen ? Die Fragen 1 bis 7 werden wie folgt im Zusammenhang beantwortet: Die Voraussetzungen für eine Aussage über die Förderung der K 7743neu Orts - umgehung Markdorf nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) (Drs. 15/7550) wurden umfassend in der Fragestunde der 141. Plenarsitzung am 29. Oktober 2015 auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ulrich Müller CDU dargelegt. Darüber hinaus wurde zu der im Rahmen der Fragestunde der 141. Plenarsitzung aufgeworfenen Zusatzfrage klargestellt, dass bei der Aufstellung des Förderprogramms 2011 bis 2015 im März 2011 die K 7743neu Ortsumgehung Markdorf vor dem Regierungswechsel aus dem Förderprogramm herausgenommen wurde. Das Vorhaben wurde vom Landkreis als Baulastträger noch nicht wieder zur Programmaufnahme angemeldet und ist demzufolge nicht im LGVFG-Programm 2016 bis 2020 enthalten. Eine erneute Aufnahme in das nächste Programm erfordert gemäß Ziffer 7.3 der derzeit gültigen VwV-LGVFG eine Anmeldung von - seiten des Vorhabenträgers bis zum 31. Oktober 2016. Ein bestandkräftiges Baurecht ist für eine Programmaufnahme nicht notwendig. Noch immer muss von einem Auslaufen der Gelder aus dem Entflechtungsgesetz nach 2019 ausgegangen werden, denn über eine Nachfolgefinanzierung ist im Rahmen der Verhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen noch nicht entschieden . Das Restmittelvolumen bis 2019 ist bereits in großem Umfang durch im Bau befindliche und bewilligte oder bereits im Förderprogramm enthaltene Maßnahmen gebunden. Die Anzahl der vorliegenden Förderanträge, die eine Vielzahl anderer dringender Maßnahmen beinhalten, übersteigt das noch freie Restvolumen bis zum Jahr 2019. Somit ist klar, dass die Chancen für die Ortsumfahrung Markdorf sich deutlich erhöhen würden, wenn die Bundesregierung eine Nachfolgeregelung für das Entflechtungsgesetz auf den Tisch legen würde. Die zur Einschätzung der vorhandenen finanziellen Spielräume benötigten aktuellen Kosten des Vorhabens können – vor dem Hintergrund der in der gültigen Verwaltungsvorschrift verankerten Festbetragsfinanzierung – erst geprüft werden, wenn ein aktueller Antrag des Baulastträgers zur Programmanmeldung vorgelegt wurde. Die Ortsumgehung Markdorf konkurriert mit anderen kommunalen Straßenbauprojekten , die ebenfalls von Bürgerinnen und Bürgern und den Bürgermeister/-innen vor Ort unterstützt werden, um eine Förderung. Erst wenn die aktuellen Kosten für die K 7743neu Ortsumgehung Markdorf und der um eine Programmaufnahme konkurrierenden Projekte bekannt sind und die Kostenentwicklung der laufenden Vorhaben vorliegt, kann eine Aussage über künftig vorhandene finanzielle Spielräume und damit über die Fördermöglichkeiten von Vorhaben getroffen werden. Sollte der Antrag zur Programmaufnahme rechtzeitig eingehen, dürfte dies mit der nächsten Programmfortschreibung der Fall sein. Nach der derzeit gültigen VwV-LGVFG soll das nächste fortgeschriebene Programm zum 1. März 2017 aufgestellt werden. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur