Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8060 15. 02. 2016 1Eingegangen: 15. 02. 2016 / Ausgegeben: 16. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche sächliche (z. B. Erste-Hilfe-Kästen, Defibrillatoren) und personelle (Aus - bildung/Unterweisung von Mitarbeitern an der Schule) Ausstattung für medizinische Notfallmaßnahmen gibt es an den Schulen des Landes? 2. Wie stellt sich die Befähigung von Schülern (insbesondere Schulsanitätsdienst) zu Maßnahmen der Ersten Hilfe dar? 3. Mit welchen bereits abgeschlossenen, derzeit laufenden und künftig geplanten Maßnahmen sorgt sie für die Umsetzung der Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 5./6. Juni 2014, die vorschlägt, an allen Schulen eine Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen vorzunehmen (Herz-Lungen-Wiederbelebung )? 4. Wann ist – ausgehend vom bisherigen Umfang und den bisherigen Erfahrungen bei entsprechenden Maßnahmen seit dem Herbst 2015 – mit einem flächendeckenden Unterrichtsprogramm zu rechnen? 5. Ist sie bereit, darüber hinaus den Umgang mit Defibrillatoren, die Bewältigung lebensbedrohlicher Situationen wie Herzinfarkt und Schlaganfall oder anderer lebensbedrohlicher Ereignisse als Inhalt einer theoretischen und praktischen Unterweisung für möglichst viele Schüler vorzuschreiben oder anzuregen? 6. Welche sachlichen und personellen Bedingungen müssen mithilfe welchen Auf - wands gegeben sein, um Maßnahmen im Sinne der Fragen 3 und 5 in den Schulunterricht einzuführen? Kleine Anfrage der Abg. Ulrich Müller und Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Verbesserungen im Bereich der Ersten Hilfe in und durch Schulen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8060 2 7. Welche pädagogisch-didaktische Konzeption wird sich nach ihrer Einschätzung empfehlen, um Maßnahmen im Sinne der Fragen 3 und 5 im Schulunterricht umzusetzen und ihren Erfolg bei den Schülern für den Ernstfall länger - fristig zu sichern? 8. Hält sie es für erforderlich, bei Planung und Durchführung mit externen Institutionen (Ärzteverbände, Rettungsorganisationen) zusammenzuarbeiten? 9. Welche unmittelbaren und mittelbaren Effekte erwartet sie, wenn die hier erörterten Maßnahmen flächendeckend eingeführt sind? 10. Sind ihr nationale oder internationale Untersuchungen bekannt, in denen schulische und/oder außerschulische systematische Laienunterrichtung für Erste- Hilfe-Maßnahmen, insbesondere solche lebensrettender Art, dargestellt werden , ggf. mit welchen Effekten in der Rettungskette und bezüglich der Reduzierung von Todesfällen? 15. 02. 2015 Müller, Deuschle CDU B e g r ü n d u n g Das professionelle Rettungswesen hat hierzulande insgesamt einen hohen Stand. Nichtsdestoweniger gibt es immer wieder Situationen, in denen es auch auf den Laienhelfer ankommt. Sei es bei lebensbedrohlichen Situationen, in denen jede Minute zählt, sei es in besonderen Situationen, in denen professionelle Hilfe nicht schnell genug erreichbar ist, sei es zur Überbrückung der Zeit bis zum Eintreffen der professionellen Rettung. Auch Rettungsorganisationen versuchen, diese Situationen zu bewältigen, z. B. durch „First Responder“. Trotzdem bleibt der Laienhelfer wichtig in Hinblick auf die Zunahme älterer Menschen, verstärkte Freizeit - aktivitäten mit ihren Risiken, aber auch die Faktoren, dass viele lebensrettende Maßnahmen im häuslichen Bereich erforderlich sind und es eine Rechtspflicht zur Hilfeleistung gibt. Deshalb gibt es in vielen Ländern Bemühungen (z. B. Skandinavien, aber auch Südtirol), das erste und schwächste Glied in der Rettungskette, den Laienhelfer, also jedermann, in großer Zahl zu Erstmaßnahmen zu befähigen. Dazu gehören Wollen, Wissen und Können und eine gewisse Nachhaltigkeit durch gestuftes und wiederholtes Lernen und Üben. Schulen bieten den Rahmen, solche Unterweisung in der ganzen Breite der Gesellschaft zu verankern. Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, dass die Kultusministerkonferenz – nach Konsultation mit mehreren medizinischen Fachgesellschaften aus dem Bereich der Anästhesiologie und Intensivmedizin (z. B. mit dem Deutschen Rat für Wiederbelebung) – für den Bereich der Herz-Lungen-Wiederbelebung eine Empfehlung zu entsprechenden Maßnahmen an allen deutschen Schulen ausgesprochen hat. Dies veranlasst die Fragesteller, die Landesregierung zu fragen, was sie diesbezüglich zu tun gedenkt , aber auch nach dem bisherigen Stand der Ersten Hilfe an und in Schulen zu fragen und die Perspektive über die Herz-Lungen-Wiederbelebung hinaus zu erweitern . Nach mehreren Vorstößen von einem der Antragsteller im Bildungsausschuss , die abgeblockt wurden, hat das Ministerium im September 2015 mit ersten Maßnahmen des Laien-Reanimationstrainings an Schulen begonnen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8060 A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. März 2016 Nr. 56-6520.1-080/1424/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Innenminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche sächliche (z. B. Erste-Hilfe-Kästen, Defibrillatoren) und personelle (Aus - bildung/Unterweisung von Mitarbeitern an der Schule) Ausstattung für medizinische Notfallmaßnahmen gibt es an den Schulen des Landes? Grundlage für die sächliche Ausstattung für medizinische Notfallmaßnahmen der Schulen bezüglich der Lehrkräfte ist die „Technische Regel für Arbeitsstätten, Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe, ASR A4.3“. Die Arbeitsstättenrichtlinie enthält Regelungen über die nach Betriebsart und Zahl der Beschäftigten bereitzuhaltende Mindestanzahl von Verbandkästen. Die Notwendigkeit medizinischer Geräte, z. B. Automatisierter Externer Defibrillator (AED) oder Beatmungsgerät, als Mittel zur Ersten Hilfe für die Beschäftigten, ist vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung abhängig. Das Kultusministerium hat nach den Gefährdungsbeurteilungen keine Anhaltspunkte dafür, dass an den Schulen Defibrillatoren erforderlich sind. Hinsichtlich der Schülerinnen und Schüler hat der Schulträger nach § 28 der Unfallverhütungsvorschrift „Schulen“ – DGUV Vorschrift 81 (bisher GUV-V S1) dafür zu sorgen, dass die für eine wirksame Erste Hilfe erforderlichen Einrichtungen im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen. Konkretisiert wird diese Regelung durch die DGUV-Informationsschrift „Erste Hilfe in Schulen“ DGUV 202-059 (bisher GUV-SI 8065). Eine Verpflichtung für die Schulträger zur Beschaffung von Defibrillatoren für die Schulen besteht nicht. Auf die bestehende Rechtslage und die aus einer Beschaffung von Defibrillatoren, auch im Wege des Sponsorings sich ergebenden Verpflichtungen für die Schulen nach dem Medizinproduktegesetz und der Medizinprodukteverordnung, wurden die Schulleitungen im April 2015 hingewiesen. Zur Gewährleistung der Ersten Hilfe für die Schülerinnen und Schüler haben sich das Kultusministerium und die Unfallkasse Baden-Württemberg als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Schülerinnen und Schüler darauf verständigt , dass an allgemein bildenden und kaufmännischen Schulen 5 Prozent bzw. mindestens zwei der Lehrkräfte und an gewerblichen, haus- und landwirtschaft - lichen Schulen 10 Prozent der Lehrkräfte als Ersthelferin bzw. Ersthelfer ausgebildet werden. Im Rahmen der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung erlangen die Ersthelferinnen und Ersthelfer neben den Basismaßnahmen der Wiederbelebung auch grundlegende Kenntnisse zur Funktionsweise der Defibrillation, zu den Anwendungsgebieten und Gefahren der Defibrillation sowie zur Einbindung eines AED in den Ablauf der Wiederbelebung. 2. Wie stellt sich die Befähigung von Schülern (insbesondere Schulsanitätsdienst) zu Maßnahmen der Ersten Hilfe dar? Das Programm „Schulsanitätsdienst“ sowie die Maßnahmen innerhalb der Initia - tive „Löwen retten Leben – In Baden-Württemberg macht Wiederbelebung Schule“ erfüllen die Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe sowie die Vorgaben des Deutschen Rates für Wiederbelebung. Der Deutsche Rat für Wieder - belebung ist eine interdisziplinäre und alle in der Notfallmedizin beteiligten Berufsgruppen umfassende Vereinigung, die ihre zentrale Aufgabe in der Aufklärung , Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der Wiederbelebung sieht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe ist ein Zusammenschluss aller in Ers - ter Hilfe ausbildenden Verbände, Arbeiter-Samariter-Bund e. V., Deutsche Lebens- Rettungs-Gesellschaft e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V., Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und Malteser Hilfsdienst e. V. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8060 4 Die Inhalte des „Juniorhelferprogramms“ orientieren sich ebenfalls an diesen Vorgaben. Somit ist ein hoher Standard in der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in Maßnahmen der Ersten Hilfe gesetzt. Die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in Erster Hilfe erfolgt durch entsprechend fortgebildete Lehrkräfte bzw. Fachkräfte der in Erster Hilfe ausbildenden Verbände. Deren Ausbildung entspricht ebenfalls den genannten Standards und Vorgaben. 3. Mit welchen bereits abgeschlossenen, derzeit laufenden und künftig geplanten Maßnahmen sorgt sie für die Umsetzung der Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 5./6. Juni 2014, die vorschlägt, an allen Schulen eine Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen vorzunehmen (Herz-Lungen-Wiederbelebung )? Aufbauend auf den Programmen „Juniorhelferprogramm“ und „Schulsanitätsdienste “ wurde die Initiative „Löwen retten Leben – In Baden-Württemberg macht Wiederbelebung Schule“ entwickelt, die im Schuljahr 2015/2016 startete. Kontakte zwischen Kultusministerium, dem Deutschen Roten Kreuz und der Stiftung Deutsche Anästhesiologie, die bereits vor den veröffentlichten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz bestanden, führten zu dieser Initiative. Das Konzept sieht vor, pro weiterführende Schule (allgemein bildende weiterführende öffentliche und private Schulen sowie sechsjährige Berufliche Gymnasien – ca. 2.600 Schulen im Land) ein Lehrertandem in „Laienreanimation“ zu schulen. An 50 Standorten in Baden-Württemberg finden nacheinander zweistündige Lehrerfortbildungsveranstaltungen statt, in denen Kenntnisse der vereinfachten Laienreanimation praktisch an Übungsmodellen geübt und Hinweise gegeben werden, wie das Thema in der Schule und im Unterricht eingebaut werden kann. Die Lehrkräfte können im Anschluss an die Fortbildung ihr Übungsmodell samt einer Übungs-DVD für die weitere Anwendung mit an die Schule nehmen. Ihre Schule erhält nach erfolgreicher Teilnahme an der Fortbildung eine Tasche mit 15 Übungsmodellen und entsprechendem Zubehör, sodass die vereinfachte Laienreanimation unter Aufsicht der diesbezüglich fortgebildeten Lehrkräfte mit den Schülerinnen und Schülern geübt werden kann. Die Kosten für die Ausstattung der Lehrkräfte und Schulen mit den Übungsmodellen in Höhe von 1,5 Mio. Euro werden vom Kultusministerium getragen. Die Initiative findet in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz, der Stiftung Deutsche Anästhesiologie und dem Berufsverband Deutscher Anästhesisten statt und wird vom Sparkassenverband Baden-Württemberg finanziell unterstützt. Auf regionaler Ebene beteiligen sich zusätzlich, je nach Möglichkeit, die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft und Malteser Hilfsdienst. Seit dem Start des Projektes im September 2016 konnten in 18 Veranstaltungen rund 400 Lehrkräfte und 250 Schulen erreicht werden (Stand 24. Februar 2016). Nach Abschluss der 50 landesweiten Fortbildungsveranstaltungen im Januar 2017 wird auf regionaler Ebene gezielt nachgesteuert, um alle weiterführenden Schulen mit der Fortbildungsmaßnahme und den Materialien zu erreichen. 4. Wann ist – ausgehend vom bisherigen Umfang und den bisherigen Erfahrungen bei entsprechenden Maßnahmen seit dem Herbst 2015 – mit einem flächendeckenden Unterrichtsprogramm zu rechnen? Es ist beabsichtigt, das „Juniorhelferprogramm“ sowie die „Schulsanitätsdienste“ im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weiter zu bewerben und gegebenenfalls auszubauen. Ebenso sollen mit der in Ziffer 3 erläuterten Initiative alle weiterführenden Schulen erreicht werden. Durch Überzeugungsarbeit an den Schulen , eine gute Unterstützung der Arbeit in der Ersten Hilfe sowie durch Fortbildungs - und Vernetzungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den in Erster Hilfe ausbildenden Verbänden wird eine Verbreitung der Programme angestrebt. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8060 5. Ist sie bereit, darüber hinaus den Umgang mit Defibrillatoren, die Bewältigung lebensbedrohlicher Situationen wie Herzinfarkt und Schlaganfall oder anderer lebensbedrohlicher Ereignisse als Inhalt einer theoretischen und praktischen Unterweisung für möglichst viele Schüler vorzuschreiben oder anzuregen? 6. Welche sachlichen und personellen Bedingungen müssen mithilfe welchen Aufwands gegeben sein, um Maßnahmen im Sinne der Fragen 3 und 5 in den Schulunterricht einzuführen? „Löwen retten Leben – in Baden-Württemberg macht Wiederbelebung Schule“ legt ein Fundament, auf dem, wenn die Initiative implementiert und gefestigt ist, aufgebaut werden kann. Zunächst muss für eine gute Verbreitung der Kenntnisse zur Wiederbelebung gesorgt werden. Nach Abschluss der 50 Fortbildungsveranstaltungen im Zuge der Initiative zur Wiederbelebung in Schulen sollen auf regionaler Ebene weitere Fortbildungen zur Thematik angeboten werden. Die Frühdefibrillation stellt eine sinnvolle Ergänzung zu Basisreanimationsmaßnahmen dar. Allerdings setzt die Frühdefibrillation fundierte Grundkenntnisse der Reanimation voraus, sodass ein Schritt nach dem anderen erfolgen muss. Die Fortbildungen zum „Juniorhelferprogramm“ und „Schulsanitätsdienst“ sollen ebenso fortgeführt werden. 7. Welche pädagogisch-didaktische Konzeption wird sich nach ihrer Einschätzung empfehlen, um Maßnahmen im Sinne der Fragen 3 und 5 im Schulunterricht umzusetzen und ihren Erfolg bei den Schülern für den Ernstfall länger - fristig zu sichern? Mit den bereits genannten Programmen für Schulen zur Vermittlung von Maßnahmen zur Ersten Hilfe wurden bislang sehr gute Erfahrungen gemacht, die momentan in die Überarbeitung eines Ausbildungskonzeptes für Reanimationsunterricht in Schulen des Deutschen Rates für Wiederbelebung einfließen. Die Rückmeldungen der Lehrkräfte aus den Fortbildungen zu den genannten Programmen werden bei Arbeitstreffen und durch die Einrichtung gemeinsamer Internetplattformen aufgenommen und fließen in die Weiterentwicklung der Programme und Angebote für Lehrkräfte ein. 8. Hält sie es für erforderlich, bei Planung und Durchführung mit externen Institutionen (Ärzteverbände, Rettungsorganisationen) zusammenzuarbeiten? Es gibt bereits seit Jahren eine fruchtbare und gut eingespielte Kooperation der Schulen mit den Hilfsorganisationen, insbesondere deren Jugendverbänden. Beispielsweise bringen sich das Jugendrotkreuz, die DLRG Jugend, die AS(B) Jugend , die Johanniterjugend, die Malteser Jugend und das THW Jugend in vielfältiger Weise in eine Partnerschaft mit den Schulen ein und vermitteln Fähigkeiten, Kenntnisse und Methodenwissen. So werden durch verschiedene Projekte, wie z. B. der Schulsanitätsdienst (SSD) und das themenorientierte Projekt Soziales Engagement (TOPSE), die Kooperation von Hilfsorganisationen und Schule seit Jahren gefestigt und erfolgreich ausgebaut. Eine enge Zusammenarbeit mit Anästhesistinnen und Anästhesisten, die jede der 50 Fortbildungen im Zuge der Initiative „Löwen retten Leben“ begleiten und sich mit ihrem Fachwissen einbringen, sowie die Kooperation mit den Hilfsorganisationen auf örtlicher Ebene haben sich als äußerst gewinnbringend erwiesen. Eine enge Kooperation verbinden Kultusministerium und Deutsches Rotes Kreuz seit vielen Jahren. Hier arbeiten zwei Lehrkräfte, deren Bezüge Land und DRK zur Hälfte aufbringen. Eine dieser Lehrkräfte ist für die Fortbildungen und die Organisation der Programme „Juniorhelferprogramm“ und der genannten Initia - tive zur Wiederbelebung zuständig. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8060 6 9. Welche unmittelbaren und mittelbaren Effekte erwartet sie, wenn die hier erörterten Maßnahmen flächendeckend eingeführt sind? Zunächst wird eine gesteigerte Sensibilisierung bezüglich der Thematik Wiederbelebung und Erste Hilfe in Schule und Öffentlichkeit erwartet. Langfristig geht das Kultusministerium davon aus, dass Wiederbelebung verstärkt im Unterricht thematisiert wird und somit ein Beitrag dazu geleistet wird, dass mehr Menschen in Deutschland lebensrettende Maßnahmen im Notfall durchführen. 10. Sind ihr nationale oder internationale Untersuchungen bekannt, in denen schulische und/oder außerschulische systematische Laienunterrichtung für Erste-Hilfe-Maßnahmen, insbesondere solche lebensrettender Art, dargestellt werden, ggf. mit welchen Effekten in der Rettungskette und bezüglich der Reduzierung von Todesfällen? Mit einer Rate von ca. 20 Prozent Laienreanimation zählt Deutschland zu den Schlusslichtern der EU-Länder. In Dänemark, das im Jahr 2005 mit dem Erste- Hilfe-Unterricht an Schulen begann, konnte die Wiederbelebungsrate deutlich gesteigert werden (Wissenberg et al., 2013; Gräsner & Bossaert, 2013). Die Maßnahmen an den Schulen allein werden das Problem der niedrigen Wiederbelebungsrate jedoch nicht vollständig auflösen. Die Übung der Wiederbelebung muss auch im Anschluss an die Schulzeit und den Erwerb des Führerscheins eine Fortführung finden. Ein wichtiger Grund, keine Wiederbelebung durchzuführen, ist die Unsicherheit, etwas falsch zu machen. Insofern steigt die Wahrscheinlichkeit , die Technik einzusetzen, wenn die letzte praktische Übungsmöglichkeit nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt (Swor et al, 2006). Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport