Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8063 16. 02. 2016 1Eingegangen: 16. 02. 2016 / Ausgegeben: 16. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie mit Bezug auf die Drucksachen 15/7913 und 15/7936 den Vorschlag von betroffenen Pendlern, in Einzelfällen auf von Verspätungen regelmäßig betroffenen Strecken die Nutzung von Intercity-Zügen für Reisende mit Regionalbahntickets generell kostenfrei zu öffnen? 2. Wird sie sich für diesen Vorschlag im Sinne der Pendler im öffentlichen Nahverkehr bei der Deutschen Bahn AG einsetzen? 3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht sie, das bestehende Fahrgastrecht, demzufolge Pendler im Falle einer Verspätung zunächst die Fahrkarte für einen höherwertigen Zug selbst zahlen und später einen Antrag auf Erstattung stellen müssen, benutzerfreundlich zu vereinfachen? 4. Wird sie sich für eine solche benutzerfreundliche Verbesserung des bestehenden Fahrgastrechts im Sinne der Pendler bei der Deutschen Bahn AG einsetzen? 16. 02. 2016 Dr. Rülke FDP/DVP B e g r ü n d u n g Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 15/7936 bedarf nach Ansicht des Fragestellers noch einer weiteren Präzisierung. Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Kostenfreie Nutzung von Intercity-Zügen bei Verspätungen des Regionalverkehrs III Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8063 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. März 2016 Nr. 34-3822.5/1715 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie mit Bezug auf die Drucksachen 15/7913 und 15/7936 den Vorschlag von betroffenen Pendlern, in Einzelfällen auf von Verspätungen regelmäßig betroffenen Strecken die Nutzung von Intercity-Zügen für Reisende mit Regionalbahntickets generell kostenfrei zu öffnen? 2. Wird sie sich für diesen Vorschlag im Sinne der Pendler im öffentlichen Nahverkehr bei der Deutschen Bahn AG einsetzen? 3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht sie, das bestehende Fahrgastrecht, demzufolge Pendler im Falle einer Verspätung zunächst die Fahrkarte für einen höherwertigen Zug selbst zahlen und später einen Antrag auf Erstattung stellen müssen, benutzerfreundlich zu vereinfachen? 4. Wird sie sich für eine solche benutzerfreundliche Verbesserung des bestehenden Fahrgastrechts im Sinne der Pendler bei der Deutschen Bahn AG einsetzen ? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Wie bereits in den beiden vorangegangenen Antworten des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (Drucksachen 15/7913 und 15/7936) geschildert, ist bereits heute grundsätzlich die Nutzung der Produktklasse ICE, IC/EC mit einem Ticket der Produktklasse C (Nahverkehrsticket) möglich, wenn zu erwarten ist, dass der Fahrgast am Zielbahnhof mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten ankommen wird. Allerdings ist der Fahrgast in solchen Fällen verpflichtet, bei Weiterreise im Zug einer höherwertigen Produktklasse (ICE, IC/EC anstatt Nahverkehr ), zunächst den Fahrpreis für die benutzte Produktklasse zu zahlen. Die hierbei anfallenden Aufwendungen werden im Rahmen der Geltendmachung der Fahrgastrechte erstattet. Dieses Vorgehen ist in den Ziffern 9.1.1 und 9.1.2 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr ) geregelt. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur stimmt zu, dass diese Regelung für die betroffenen Fahrgäste wenig praktikabel und wenig kundenfreundlich ist. Für die Änderung dieser Bestimmungen sind allerdings die Unternehmen der Deutschen Bahn AG zuständig. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ist bereits auf die Deutsche Bahn zugegangen. Ziel ist es, in weiteren Gesprächen nach einer Lösung zu suchen, die den betroffenen Fahrgästen im Verspätungsfall im Nahverkehr eine gute Regelung bietet. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur