Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8075 17. 02. 2016 1Eingegangen: 17. 02. 2016 / Ausgegeben: 16. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat sie über das Unfallgeschehen an Straßenkreuzungen in Abhängigkeit von deren Ausgestaltung (Ampelanlage, Kreisverkehr, andere Regelungen)? 2. Welche Erkenntnisse hat sie über die Stauanfälligkeit von Straßenkreuzungen in Abhängigkeit von deren Ausgestaltung? 3. Welche Erkenntnisse hat sie über die Verkehrsbelastung an der Einmündung der Landesstraße (L) 185 in die Bundesstraße (B) 31 in Geisingen? 4. Wie viele Unfälle gab es an dieser Einmündung in den vergangenen zehn Jahren ? 5. Was waren die jeweiligen Unfallursachen? 6. Welche Kreuzungsform wäre ihrer Meinung nach am besten geeignet, um einen reibungslosen und risikoarmen Verkehrsfluss an dieser Stelle zu gewährleisten ? 7. Wie ist der Planungsstand für die Ertüchtigung des Verkehrsknotens L 185/B 31? 17. 02. 2016 Reith FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Niko Reith FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Verkehrsknoten Geisingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8075 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. März 2016 Nr. 2-39-B31DON-STOC/4 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat sie über das Unfallgeschehen an Straßenkreuzungen in Abhängigkeit von deren Ausgestaltung (Ampelanlage, Kreisverkehr, andere Regelungen)? Hinsichtlich des Unfallgeschehens und der Verkehrssicherheit sind Kreisverkehre und signalisierte Einmündungen mit separat geführtem Linksabbieger grundsätzlich gleichwertig und nicht signalgeregelten Knotenpunkten deutlich überlegen. 2. Welche Erkenntnisse hat sie über die Stauanfälligkeit von Straßenkreuzungen in Abhängigkeit von deren Ausgestaltung? Signalisierte Knotenpunkte sind leistungsfähiger als nicht signalisierte Knotenpunkte . Durch die Möglichkeit von zusätzlichen Fahrstreifen bei signalgeregelten Knotenpunkten können sehr hohe Kapazitäten bewältigt werden. Bei geringeren Verkehrsmengen ist anstelle eines signalgeregelten Knotenpunktes auch ein Kreisverkehr möglich. 3. Welche Erkenntnisse hat sie über die Verkehrsbelastung an der Einmündung der Landesstraße (L) 185 in die Bundesstraße (B) 31 in Geisingen? Zur Beurteilung der vorhandenen Verkehrsbelastung wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung im Jahr 2014 eine aktuelle Verkehrszählung am Knotenpunkt B 31/L 185 durchgeführt. Die Zählung ergab für den östlichen Ast der B 31 einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von 16.230 Kfz/24 h sowie für den west - lichen Ast von 15.300 Kfz/24 h. Die Landesstraße besitzt eine aktuelle Verkehrsbelastung von 6.700 Kfz/24 h. 4. Wie viele Unfälle gab es an dieser Einmündung in den vergangenen zehn Jahren ? 5. Was waren die jeweiligen Unfallursachen? Zu 4. und 5.: Aus den Unfalllisten der Polizei konnte entnommen werden, dass es in den letzten zehn Jahren zu 54 Unfällen im Kreuzungsbereich der B 31 mit der L 185 gekommen ist. Dabei kam es im Jahr 2013 mit 14 Unfällen zu einer stark überdurchschnittlichen Anzahl von Unfällen. Im Jahr 2015 kam es lediglich zu einem Einbiegeunfall . Die Auswertung des aktuellen 3-Jahreszeitraums von 2013 bis 2015 ergibt insgesamt 19 Unfälle. Dabei verteilen sich die Unfälle gleichmäßig über das ganze Jahr und treten nicht gehäuft bei Helligkeit oder Dunkelheit bzw. bei Nässe oder Trockenheit auf. Geschwindigkeitsüberschreitungen können auch nicht als Un - fall ursache ausgemacht werden. Für den Linkseinbieger (L 185 in B 31) kann insgesamt nach der Analyse davon ausgegangen werden, dass es aufgrund der hohen Verkehrsbelastung für die Wartepflichtigen zu längeren Wartezeiten kommt und diese dadurch bedingt riskant in die B 31 einbiegen. 6. Welche Kreuzungsform wäre ihrer Meinung nach am besten geeignet, um einen reibungslosen und risikoarmen Verkehrsfluss an dieser Stelle zu gewährleis - ten? Im Rahmen der Untersuchung konnte festgestellt werden, dass mit einer Voll - signalisierung sowohl der Sicherheitsstandard als auch die Leistungsfähigkeit des Knotens (Qualitätsstufe B = gut) deutlich verbessert und damit die Unfallhäu- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8075 fungsstelle beseitigt werden kann. Die Qualitätsstufe B bedeutet, dass alle wäh - rend der Sperrzeiten ankommenden Verkehrsteilnehmer/-innen in der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren können. Die Wartezeiten sowie die Rückstaulängen sind auch in den Spitzenzeiten für den gesamten Knotenpunkt kurz. Mit einem vollsignalisierten Knoten kann außerdem die übergeordnete Funktion der Bundesstraße aufrecht erhalten werden. Im Vergleich zur Vollsignalisierung stellt der Kreisverkehr aus Sicht des Flächenverbrauchs und des Eingriffs in die Natur die schlechtere Alternative dar, da der Knoten hierbei umfangreich umgebaut werden muss. In Anbetracht der bereits vorhandenen Knotengeometrie erfordert die Lichtsignalanlage dagegen nur einen geringen Umbauaufwand und könnte daher auch kurzfristig realisiert werden. Mit Einsatz der LED-Technik bei Signalanlagen sind die jährlichen Betriebskosten für Wartung und Strom gegenüber den früher verwendeten Anlagen auf rund ein Drittel zurückgegangen. Die zu erwartenden jährlichen Betriebskosten für eine Lichtsignalanlage betragen ca. 2.500 €. Dem gegenüber stehen die Mehrkosten für die Herstellung eines Kreisverkehres von rund 500.000 €. 7. Wie ist der Planungsstand für die Ertüchtigung des Verkehrsknotens L 185/B 31? Derzeit arbeitet das Regierungspräsidium Freiburg an einer Entwurfsplanung. Dr. Splett Staatssekretärin