Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8080 18. 02. 2016 1Eingegangen: 18. 02. 2016 / Ausgegeben: 21. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen im Landkreis Ludwigsburg befinden sich in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ des Bedarfsplans des Bundes? 2. Was ist der aktuelle Verfahrensstand hinsichtlich der für Vaihingen-Enzweihingen geplanten Ortsumfahrung der Bundesstraße 10 bzw. des Verkehrsknotens „Vaihinger Eck“? 3. Inwiefern sind die im Jahr 2015 von der Stadt Vaihingen eingebrachten Wünsche bereits in die Planung integriert worden? 4. Wann ist der Beginn des formalen Genehmigungsverfahrens für die Ortsumfahrung zu erwarten? 18. 02. 2016 Haußmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Bundesfernstraßen im Landkreis Ludwigsburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8080 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. März 2016 Nr. 2-3941.0-LB/67 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen im Landkreis Ludwigsburg befinden sich in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ des Bedarfsplans des Bundes? Zu 1.: Im aktuellen Bedarfsplan des Bundes befinden sich im Landkreis Ludwigsburg folgende Bundesfernstraßenmaßnahmen in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“: – B 10 Schwieberdingen–Stuttgart/Zuffenhausen (A81) – B 10 Verlegung in Enzweihingen 2. Was ist der aktuelle Verfahrensstand hinsichtlich der für Vaihingen-Enzweihingen geplanten Ortsumfahrung der Bundesstraße 10 bzw. des Verkehrsknotens „Vaihinger Eck“? 3. Inwiefern sind die im Jahr 2015 von der Stadt Vaihingen eingebrachten Wünsche bereits in die Planung integriert worden? Zu 2. und 3.: Die ursprüngliche und vom Bund bereits mit dem Gesehenvermerk versehene Planung der nördlichen Umfahrung sah im Bereich der Anbindung der K 1648 an die B 10 eine planfreie Ausführung des Knotenpunkts vor. In einem breit angelegten Bürgerdialog wurde von der Straßenbauverwaltung des Landes im Jahr 2013 die Straßenplanung für eine nördliche Umfahrung mit einem plangleichen Knotenpunkt (sich kreuzende Straßen) im Bereich der Anbindung der K 1648 an die B 10 sowie für zwei von der „Schutzgemeinschaft Mittleres Enztal“ vorgeschlagen Tunnelvarianten vor Ort vorgestellt und die Vor- und Nachteile diskutiert. Der Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz hat sich mit Beschluss vom 1. August 2013 für die nördliche Umfahrungsvariante ausgesprochen. Bei einer am 22. September 2013 durchgeführten Bürgerbefragung stimmten 72,6 % für die nördliche Umfahrungsvariante mit einer plangleichen Anbindung der K 1648 an die B 10, 17,6 % für die „Kurztunnelvariante“ und 9,8 % für die Beibehaltung der derzeitigen Straßenführung. Die entsprechend dem Ergebnis des Bürgerentscheids geänderte Planung wurde dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur mit Schreiben vom 7. August 2014 zur Erteilung des Gesehenvermerks vorgelegt. Mit Schreiben vom 20. Februar 2015 hat der Bund jedoch verfügt, dass die Anbindung der K 1648 an die B 10 planfrei (ohne Straßenkreuzung) auszuführen ist. Auf dieser Basis wurde die Planung vom Land dann weitergeführt. Seitens der Stadt wurden gegenüber der Straßenbauverwaltung seitdem keine weiteren Änderungswünsche vorgetragen. 4. Wann ist der Beginn des formalen Genehmigungsverfahrens für die Ortsumfahrung zu erwarten? Zu 4.: Zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens werden derzeit die Planunterlagen , insbesondere die Verkehrsuntersuchung, Straßenplanung, Schallschutz und Landschaftsplanung mit Artenschutz, auf die neuen Gegebenheiten hin überarbeitet. Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wird im Frühjahr 2016 gestellt. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur