Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8081 18. 02. 2016 1Eingegangen: 18. 02. 2016 / Ausgegeben: 21. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge sind derzeit im Stadtkreis Baden-Baden und im Landkreis Rastatt untergebracht (mit Auflistung aus welchen Staaten diese Menschen jeweils stammen, sowie getrennt nach Geschlechtern, Alter und wie viele Familien sich darunter in dem jeweiligen Stadt- bzw. Landkreis befinden)? 2. Wie hoch ist die jeweilige Anerkennungsquote für Asylbewerber bzw. Flüchtlinge aus den in Frage 1 genannten Ländern? 3. Wie viele Personen ohne abgeschlossenes Asylverfahren befinden sich derzeit in dem Stadtkreis Baden-Baden und dem Landkreis Rastatt? 4. Wie hat sich die Zahl der in den Kommunen des Stadtkreises Baden-Baden und des Landkreises Rastatt lebenden Asylbewerber seit 2013 entwickelt? 5. Welche Zahl an Flüchtlingen wird der Stadtkreis Baden-Baden und der Landkreis Rastatt im Jahr 2016 voraussichtlich aufnehmen müssen? 6. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen befinden sich aktuell im Stadtkreis Baden-Baden und im Landkreis Rastatt und wie hat sich deren Zahl seit 2013 entwickelt? 7. Aus welchen Gründen wurden die unter Frage 6 genannten Personen nicht zurückgeführt? 8. Wie viele Anzeigen und Ermittlungsverfahren wurden durch die Polizei im Stadtkreis Baden-Baden und im Landkreis Rastatt im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern bearbeitet und um welche Delikte handelte es sich hierbei? 18. 02. 2016 Wald CDU Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Integration Flüchtlingssituation im Stadtkreis Baden-Baden und im Landkreis Rastatt Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8081 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. März 2016 Nr. 2-0141.5/15/8081 beantwortet das Minis - terium für Integration im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge sind derzeit im Stadtkreis Baden-Baden und im Landkreis Rastatt untergebracht (mit Auflistung aus welchen Staaten diese Menschen jeweils stammen, sowie getrennt nach Geschlechtern, Alter und wie viele Familien sich darunter in dem jeweiligen Stadt- bzw. Landkreis befinden)? Zu 1.: Im Stadtkreis Baden-Baden waren zum 31. Januar 2016 insgesamt 812 Flücht - linge vorläufig untergebracht, hierunter befanden sich 12 Familien. Die Personen stammen aus folgenden Herkunftsländern: Eine Differenzierung nach Geschlecht, Alter und Anzahl der untergebrachten Familien war mit vertretbarem Aufwand innerhalb der vorgegebenen Frist nicht möglich. Im Landkreis Rastatt befinden sich insgesamt 2.343 Flüchtlinge in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung, wovon 1.423 Personen männlich und 920 weib- Herkunftsland Anzahl Flüchtlinge Afghanistan 13 Ägypten 1 Algerien 1 Angola 4 Armenien 4 Bosnien-Herzegowina 4 China 18 Eritrea 47 Gambia 141 Georgien 5 Guinea 1 Indien 7 Irak 46 Iran 28 Kamerun 82 Kosovo 26 Mazedonien 2 Nigeria 87 Pakistan 3 Palästina 1 Rumänien 1 Russland 8 Serbien 27 Somalia 20 Sri-Lanka 4 Syrien 195 Togo 23 Türkei 8 Staatenlos 5 Summe 812 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8081 lich sind (Stand: 23. Februar 2016). In den Unterkünften sind vorwiegend Fami - lien, Ehepaare und Alleinerziehende mit Kind(ern) untergebracht. Zwei Einrichtungen im Landkreis Rastatt wurden gezielt nur mit weiblichen und männlichen Einzelpersonen belegt (insgesamt 242 Personen). Im Einzelnen stammen die Flüchtlinge aus den folgenden Herkunftsländern: Konkrete Angaben zu Geschlecht, Alter und Anzahl der Familien im Hinblick auf die vorläufig untergebrachten Personen sind innerhalb der vorgegebenen Frist ebenfalls nicht möglich. Herkunftsland Anzahl Flüchtlinge Afghanistan 345 Ägypten 1 Albanien 136 Algerien 23 Armenien 3 China 15 Bosnien-Herzegowina 25 Eritrea 85 Gambia 46 Georgien 22 Indien 25 Irak 269 Iran 103 Kamerun 24 Korea 1 Kosovo 87 Libanon 6 Marokko 1 Mazedonien 32 Nigeria 39 Pakistan 52 Russland 8 Serbien 73 Somalia 43 Sri Lanka 1 Syrien 838 Togo 8 Tunesien 8 Türkei 10 Vietnam 3 Ungeklärt 10 USA 1 Summe 2.343 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8081 4 2. Wie hoch ist die jeweilige Anerkennungsquote für Asylbewerber bzw. Flüchtlinge aus den in Frage 1 genannten Ländern? Zu 2.: Die Gesamtschutzquoten sind in der unten stehenden Tabelle dargestellt. Zur Erläuterung: Die Anerkennungsquote bestimmt sich aus der Anzahl aller positiven Entscheidungen im Verhältnis zu der Anzahl aller Entscheidungen über Asylanträge (sog. Gesamtschutzquote), die bundesweit gestellt wurden. Der Bezugszeitraum ist das Jahr 2015. 3. Wie viele Personen ohne abgeschlossenes Asylverfahren befinden sich derzeit in dem Stadtkreis Baden-Baden oder dem Landkreis Rastatt? Zu 3.: Dazu sind keine statistischen Angaben verfügbar. 4. Wie hat sich die Zahl der in den Kommunen des Stadtkreises Baden-Baden und des Landkreises Rastatt lebenden Asylbewerber seit 2013 entwickelt? Zu 4.: Der Stadtkreis Baden-Baden verzeichnete seit 2013 die folgenden Flüchtlingszahlen : Herkunftsstaat Gesamtschutzquotein Prozent Herkunftsstaat Gesamtschutzquote in Prozent Afghanistan 47,6 Marokko 3,7 Ägypten 42,2 Mazedonien 0,5 Albanien 0,2 Nigeria 6,6 Algerien 1,6 Pakistan 9,8 Angola 43,9 Palästina k. A. Armenien 8,5 Rumänien 0 China 16,9 Russland 2 Bosnien-Herz. 0,2 Serbien 0,1 Eritrea 92,1 Somalia 39,7 Gambia 2,7 Sri Lanka 35,7 Guinea 18,4 Syrien 96 Georgien 0,3 Togo 4,7 Indien 1,8 Tunesien 0,2 Irak 88,6 Türkei 14,7 Iran 59,6 Vietnam 3 Kamerun 1,8 Ungeklärt 80,2 Korea 0 USA 40 Kosovo 0,4 Staatenlos 91,5 Libanon 10 Stand Anzahl Flüchtlinge Ende 2013 ca. 70 Ende 2014 ca. 100 Ende 2015 759 30.01.2016 812 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8081 Die Flüchtlingszahlen im Landkreis Rastatt haben sich seit 2013 wie folgt entwickelt : 5. Welche Zahl an Flüchtlingen wird der Stadtkreis Baden-Baden und der Landkreis Rastatt im Jahr 2016 voraussichtlich aufnehmen müssen? Zu 5.: Für das Jahr 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bisher keine Prognose des bundesweiten Zugangs von Asylbewerbern veröffentlicht. Anhand einer Prognose des Bundesamtes ließe sich mithilfe des Königsteiner Schlüssels der prognostizierte Zugang für Baden-Württemberg bestimmen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt ca. 80.000 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Baden-Württemberg auf die Kreise verteilt. Die Aufnahmequote zum Stand 1. Februar 2016 des Stadtkreises Baden-Baden zur vorläufigen Unterbringung beträgt 0,59 % der Gesamtzahl der in Baden-Württemberg aus den Aufnahmeeinrichtungen zu verteilenden Personen. Die Auf - nahmequote des Landkreises Rastatt zur vorläufigen Unterbringung beträgt zum vorgenannten Stand 2,47 % der Gesamtzahl der im Land aus den Aufnahmeeinrichtungen zu verteilenden Personen. Die genannten Quoten unterliegen einer monatlichen Anpassung. 6. Wie viele vollziehbar ausreisepflichte Personen befinden sich aktuell im Stadtkreis Baden-Baden und im Landkreis Rastatt und wie hat sich deren Zahl seit 2013 entwickelt? Zu 6.: Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer werden abgeschoben, sofern sie ihrer gesetzlichen Pflicht zur Ausreise nicht nachkommen. Sofern eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, ist diese vorüber - gehend auszusetzen (Duldung). Die Zahl der Geduldeten im Stadtkreis Baden-Baden und in den Bezirken der Ausländerbehörden im Landkreis Rastatt in den Jahren 2013 bis 2015 (jeweils zum Stand 31. Dezember) sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich: Stand Anzahl Flüchtlinge 31.12.2013 168 31.12.2014 559 31.12.2015 1.811 23.02.2016 2.343 Baden-Baden Rastatt Landkreis (inkl. Ausländerbehörden der Städte Rastatt, Bühl, Gaggenau) 2013 43 156 2014 70 233 2015 292 552 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8081 6 7. Aus welchen Gründen wurden die unter Frage 6 genannten Personen nicht zurückgeführt? Zu 7.: Eine konkrete zahlen- und quotenmäßige Erhebung der Gründe, welche Abschiebungshindernisse bestehen, ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Maßgebliche Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind: In der überwiegenden Zahl der Fälle scheitert die Vollziehung der Ausreisepflicht an fehlenden Pässen bzw. Identitätspapieren. Dies beruht zum einen darauf, dass vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer keine Pässe und keine sonstigen Identitätspapiere vorlegen, falsche Angaben machen und bewusst ihre Identität verschleiern sowie entgegen der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung an der Beschaffung von Identitätsdokumenten nicht mitwirken, aber auch darauf, dass „unkooperative “ Herkunftsstaaten trotz entsprechender Bemühungen der Betroffenen keine Papiere ausstellen. Ebenfalls sehr häufig werden psychische Erkrankungen geltend gemacht und schließlich sind auch Fälle des Untertauchens häufig. Mitunter sind in ein und demselben Fall auch mehrere Gründe (kumulativ oder zeitlich gestaffelt) gegeben . Petitionen und Verfahren in der Härtefallkommission führen ebenfalls zu einer zeitlichen Verzögerung und betreffen oft auch viele Personen (Familien). Rechtsmittel werden in nahezu allen Fällen eingelegt, führen jedoch vergleichsweise nicht zu zeitlich so gravierenden Verzögerungen wie Passlosigkeit und geltend gemachte Krankheiten (sowie deren Abklärung und diesbezügliche Gerichtsverfahren ). In Dublin-Verfahren (Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen EU-Mitgliedstaates) wird eine zügige Überstellung insbesondere dadurch behindert, dass sich der Asylbewerber seiner Überstellung durch Unter - tauchen entzieht. 8. Wie viele Anzeigen und Ermittlungsverfahren wurden durch die Polizei im Stadtkreis Baden-Baden und im Landkreis Rastatt im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern bearbeitet und um welche Delikte handelte es sich hierbei? Zu 8.: Polizeilich bekannt gewordene Straftaten werden der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt und gleichzeitig mit der Abgabe in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registriert. Im Stadtkreis Baden-Baden wurden im Jahr 2015 insgesamt 338 Fälle erfasst, bei denen Asylbewerber oder Flüchtlinge als Tatverdächtige registriert wurden. Im Landkreis Rastatt lag die Zahl der entsprechenden Fälle bei 642. Die Mehrheit der Straftaten ist in beiden Fällen neben ausländerrechtlichen Verstößen insbesondere den Deliktsbereichen Erschleichen von Leistungen, Ladendiebstahl sowie Körperverletzung zuzuordnen. Im Berichtszeitraum wurden außerdem zwölf Asylbewerber im Stadtkreis Baden- Baden sowie 15 Asylbewerber im Landkreis Rastatt Opfer einer Straftat1, woraus sich gegebenenfalls abhängig vom jeweiligen Straftatbestand weitere polizeilich bearbeitete Ermittlungsverfahren ergaben. Ein deutlicher Schwerpunkt bildete sich hier im Deliktsfeld der Körperverletzung. Die genannten Fall-/ und Opferzahlen für das Jahr 2015 sind insofern unter Vorbehalt zu stellen, als insbesondere Fallzusammenhänge zwischen den registrierten _____________________________________ 1 In der PKS werden Opfer nur bei sogenannten Opferdelikten gem. den „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“ erfasst. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8081 Straftaten unter Beteiligung von Asylbewerbern oder Flüchtlingen und den Opferdelikten bislang nicht bewertet wurden. Insofern ist auch eine Addition der genannten Zahlenwerte unzulässig, da diese unter Umständen zur Verzerrung des Gesamtfallaufkommens führen würde. Auch mit Blick auf Tatörtlichkeiten bleibt die abschließende Bewertung der Fallzahlen abzuwarten. Erkenntnisse unterjähriger Auswertungen des vergangenen Jahres lassen den Schluss zu, dass vor allem Körperverletzungsdelikte innerhalb von Asylunterkünften begangen wurden. Öney Ministerin für Integration