Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8085 18. 02. 2016 1Eingegangen: 18. 02. 2016 / Ausgegeben: 21. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat sie über das Interesse der gemeinnützigen Klaus-Tschira-Stiftung an den landeseigenen Grundstücken Flurstück Nummer 2315 und 6617 in Karlsruhe Kenntnis erhalten? 2. Inwieweit wurde die örtliche Bevölkerung über ihr geplantes Vorgehen sowie über die Bauabsichten der Klaus-Tschira-Stiftung vorab in Kenntnis gesetzt? 3. Sollen die neuen Räumlichkeiten ausschließlich für universitäre Zwecke genutzt werden? 4. Inwieweit werden die Interessen der Anwohnerschaft bei der Realisierung des geplanten Bauvorhabens berücksichtigt? 5. Ist eine Verlagerung des Botanischen Gartens des KIT, der derzeit an gleicher Stelle angesiedelt ist, geplant und falls ja, welcher Standort ist hierfür vorge - sehen? 6. Gibt es ggf. die Möglichkeit das Gewächshaus zu erhalten und in das Neubauvorhaben mit einzubeziehen? 7. Was passiert mit dem Pflanzen- und Baumbestand des Botanischen Gartens im Falle einer Verlegung? 8. Bleibt der Zutritt zum Botanischen Garten des KIT auch im Falle einer Verlegung für die Öffentlichkeit zugänglich? 17. 02. 2016 Meier-Augenstein CDU Kleine Anfrage der Abg. Bettina Meier-Augenstein CDU und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Errichtung von Seminar- und Institutsgebäuden des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) in Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8085 2 B e g r ü n d u n g Die Landesregierung plant, die landeseigenen Grundstücke Flurstück Nummer 2315 und 6617 in Karlsruhe mittels Erbbaurecht zur Bebauung freizugeben. Auf dem Gelände sollen Seminar- und Institutsgebäude für das KIT errichtet werden. Bei der Anwohnerschaft trifft das geplante Bauvorhaben auf Skepsis. Die Kleine Anfrage soll Auskunft über den aktuellen Stand der Dinge geben. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. März 2016 Nr. 33KA.U-0/41/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat sie über das Interesse der gemeinnützigen Klaus-Tschira-Stiftung an den landeseigenen Grundstücken Flurstück Nummer 2315 und 6617 in Karlsruhe Kenntnis erhalten? Klaus Tschira hat sich im März 2013 dazu bereit erklärt, auf dem Gelände des Adenauerringes, welches wesentlich durch die beiden Flurstücke 2315 und 6617 geprägt ist, ein Bauprojekt für das KIT zu realisieren. 2. Inwieweit wurde die örtliche Bevölkerung über ihr geplantes Vorgehen sowie über die Bauabsichten der Klaus-Tschira-Stiftung vorab in Kenntnis gesetzt? Das KIT erstellt derzeit eine Masterplanung für alle Standorte in und um Karls - ruhe. Die entwickelten Handlungsempfehlungen betreffen auch das Areal mit den o. g. Grundstücken. Die Stadt Karlsruhe unterstützt die zukunftsorientierte Entwicklung des KIT durch die bauplanungsrechtliche Ertüchtigung von Entwicklungsflächen . Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erfolgte am 14. Oktober 2015 eine Informationsveranstaltung und am 18. Dezember 2015 ein weiteres Bürgerinformationsgespräch. 3. Sollen die neuen Räumlichkeiten ausschließlich für universitäre Zwecke genutzt werden? Die Räumlichkeiten sollen unmittelbar der universitären Lehre, aber auch forschungsnahen Zwecken dienen. 4. Inwieweit werden die Interessen der Anwohnerschaft bei der Realisierung des geplanten Bauvorhabens berücksichtigt? Rückmeldungen der Anwohnerschaft beziehen sich insbesondere auf die Kubatur des geplanten Bauvorhabens sowie auf den Botanischen Garten. Geplant sind gestaffelte Gebäudehöhen von zwei bis fünf Stockwerken. Generell werden die Gebäude nach Osten in Richtung der bestehenden Wohnbebauung eine deutlich geringere Höhe aufweisen. Einzig für die der Stadt zugewandte Gebäudeecke am Durlacher Tor ist eine mit den umliegenden Hochbauten korrespondierende Höhe von neun Stockwerken vorgesehen. Der Abstand der Gebäude auch zu der öst - lichen Wohnbebauung ist deutlich großzügiger als es die allgemeinen Bauvorschriften und die Grundsätze der baulichen Verdichtung erfordern. Wesentlicher Aspekt des städtebaulichen Konzeptes ist eine angemessene freiräumliche Einbindung und Überleitung. Themen wie Dachbegrünung und hochwertige Fassadengestaltung werden aufgenommen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8085 Hinsichtlich des Botanischen Gartens wird auf die Ausführungen unter den Ziffern 5 bis 8 verwiesen. 5. Ist eine Verlagerung des Botanischen Gartens des KIT, der derzeit an gleicher Stelle angesiedelt ist, geplant und falls ja, welcher Standort ist hierfür vorge - sehen? Vorgesehen ist, die Nutzung in die Kornblumenstraße 13 zu verlagern. Das dor - tige Grundstück steht ebenfalls im Eigentum des Landes. Die Verlagerung kann jedoch erst erfolgen, wenn die bauliche Ertüchtigung der Kornblumenstraße abgeschlossen ist. 6. Gibt es ggf. die Möglichkeit das Gewächshaus zu erhalten und in das Neubauvorhaben mit einzubeziehen? Der Landesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass der Gebäudebestand (Gewächshäuser ) nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben ist. Die bisherigen Gewächshäuser haben aus technischen und energetischen Gründen keine Zukunftsperspektive , da sie nicht im Betrieb sanierbar sind. Eine Einbeziehung der Gewächshäuser in das Neubauvorhaben ist daher nicht möglich. 7. Was passiert mit dem Pflanzen- und Baumbestand des Botanischen Gartens im Falle einer Verlegung? Die Verlagerung an den neuen Standort in der Kornblumenstraße wird in enger Abstimmung mit der Leitung des Instituts für Botanik durchgeführt. 8. Bleibt der Zutritt zum Botanischen Garten des KIT auch im Falle einer Verlegung für die Öffentlichkeit zugänglich? Auch am neuen Standort werden die Öffnungszeiten im bisherigen Umfang beibehalten . Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst