Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8086 18. 02. 2016 1Eingegangen: 18. 02. 2016 / Ausgegeben: 21. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sieht die aus Sicht der Deutschen Bahn kurzfristig zu lösende Prob - lematik der im SMA-Gutachten (SMA und Partner AG) beschriebenen Prob - leme auf dem Streckenabschnitt Stuttgart‒Würzburg (einer IRE-Verbindung Würzburg‒Friedrichshafen) konkret aus? 2. Welche Maßnahmen werden dabei untersucht (Art und Ort von Beschleunigungsmaßnahmen zum Ausgleich des Zeitverlusts durch den Bahnhalt Merk - lingen) und sind Betroffene auf dem Streckenabschnitt Würzburg‒Stuttgart angehört worden? 3. Ist sichergestellt bzw. kann sichergestellt werden, dass eine Fahrtzeitverkürzung zwischen Würzburg und Stuttgart im Bereich des Hauptbahnhofs Stuttgart durch Veränderungen der Ankunfts- und Abfahrtszeiten sich als Zeitvorteil auf der Strecke Stuttgart‒Bodensee fortsetzt? 4. Wie schätzt die Deutsche Bahn ihre Versuche ein, die durch den Bahnhalt Merk lingen entstehenden Probleme auf der Strecke nördlich von Stuttgart zu lösen? 5. Schließt die Suche auf dieser Strecke alternativ als mögliche Problemlösungsstrategie auch eine Suche entlang der Stecke Stuttgart–Bodensee ein? 6. Was geschieht, wenn die genannten Probleme nicht oder nicht rechtzeitig ge - löst werden? Kleine Anfrage des Abg. Ulrich Müller CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Vermeiden negativer Rückwirkungen auf die Südbahn durch den Bahnhalt in Merklingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8086 2 7. Wann wird der Minister für Verkehr und Infrastruktur die Finanzierungsvereinbarung zum Bahnhalt Merklingen mit den betroffenen Kommunen unterzeichnen , insbesondere: In welchem Zusammenhang steht die Lösung der von der SMA beschriebenen Probleme mit der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung ? 18. 02. 2016 Müller CDU B e g r ü n d u n g Minister für Verkehr und Infrastruktur Hermann hat am 20. Januar 2016 zur allseitigen Überraschung angekündigt, die von der SMA beschriebenen betrieb - lichen Probleme für die Südbahn durch den Bahnhalt Merklingen „nördlich von Ulm“ lösen zu wollen, indem die in Merklingen entstehenden Zeitverluste bei den von Würzburg an den Bodensee geplanten Zügen nicht mehr im Südbahnabschnitt ausgeglichen werden sollen. Man kann zweifeln, ob auf diesem Streckenabschnitt gelingt, was auf der Südbahn nicht oder nur mit großem Aufwand möglich ist. Insbesondere müssten Zeitvorteile nördlich von Stuttgart im „durchgetakteten “ Bahnhofsbetrieb des Hauptbahnhofs Stuttgart so unterzubringen sein, dass sie sich auf der Südbahn fortsetzen, denn nur so kann auf diesem Streckenabschnitt die Verzögerung in Merklingen mit der Beschleunigung zuvor kompensiert werden. Alle Beteiligten haben einen Anspruch auf ehrliche, realistische und baldige Antworten : Die Kommunen an der Strecke Würzburg‒Stuttgart, die Deutsche Bahn, die Kommunen, die sich für den Bahnhalt Merklingen stark gemacht haben und die Kommunen der Interessengemeinschaft Südbahn. Es darf der Eindruck nicht entstehen, dass es im Moment nur darum geht, eine schwierige Problemlage ungelöst auf die Zeit nach der Landtagswahl zu verschieben. Insbesondere der Deutschen Bahn und der Interessengemeinschaft Südbahn ist eine alsbaldige Lösung der Problematik zugesagt worden und sie brauchen sie auch, ebenso, wie die Kommunen im Raum Merklingen auf die Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung warten. Die Frage, ob die Probleme durch Beschleunigungsmaßnahmen lösbar sind, erfordert auch keinen allzu großen zeitlichen Aufwand. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8086 A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. März 2016 Nr. 3-3824.5-04/53 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt. V o r b e m e r k u n g Dabei wird darauf hingewiesen, dass die fahrplantechnischen Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind. Das MVI hatte daher um eine Fristverlängerung für die Beantwortung der Kleinen Anfrage gebeten, die jedoch nicht gewährt wurde. Daher geben die folgenden Antworten den aktuellen Erkenntnisstand wieder und stehen unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit. 1. Wie sieht die aus Sicht der Deutschen Bahn kurzfristig zu lösende Problematik der im SMA-Gutachten (SMA und Partner AG) beschriebenen Probleme auf dem Streckenabschnitt Stuttgart‒Würzburg (einer IRE-Verbindung Würzburg‒ Friedrichshafen) konkret aus? 2. Welche Maßnahmen werden dabei untersucht (Art und Ort von Beschleunigungsmaßnahmen zum Ausgleich des Zeitverlusts durch den Bahnhalt Merklingen ) und sind Betroffene auf dem Streckenabschnitt Würzburg‒Stuttgart angehört worden? Zu 1. und 2.: Das MVI hat der DB Netz AG einen Fahrplanvorschlag vorgelegt, der einen Halt am Bahnhof Merklingen vorsieht. In einem ersten Schritt kommt die DB Netz AG zum Ergebnis, dass sich die Fahrzeit des IRE durch einen Halt in Merklingen um 2,5 Minuten verlängert und dass der Bahnhalt auf der Neubaustrecke zwischen Stuttgart und Ulm fahrplantechnisch realisierbar ist. Die Auswirkungen auf die sich anschließende Südbahn Ulm–Friedrichshafen–Lindau werden von der DB Netz AG in einem zweiten Schritt bewertet. Die derzeit untersuchte Konzep - tion sieht vor, dass die fahrplantechnisch hinterlegte Haltezeit in Merklingen ent - sprechend des prognostizierten Fahrgastaufkommens geringfügig reduziert wird, rund eine Minute Haltezeitverlust nordseitig zwischen Merklingen und Heilbronn durch Umwandlung von Standzeiten kompensiert wird und schließlich noch eine Minute auf der Südbahn zwischen Ulm und Lindau zu kompensieren ist. Für die Anlieger der Linie zwischen Würzburg und Stuttgart ergeben sich dadurch keine Veränderungen, weswegen deren Anhörung entbehrlich war. Zu den erforderlichen Maßnahmen zur Kompensation des Haltezeitverlusts wird auf die Stellungnahme zu Ziff. 3 und 4 sowie Ziff. 5 verwiesen. Die Prüfungen der DB Netz AG befinden sich noch in Abstimmung mit dem MVI und sind noch nicht abgeschlossen. 3. Ist sichergestellt bzw. kann sichergestellt werden, dass eine Fahrtzeitverkürzung zwischen Würzburg und Stuttgart im Bereich des Hauptbahnhofs Stuttgart durch Veränderungen der Ankunfts- und Abfahrtszeiten sich als Zeitvorteil auf der Strecke Stuttgart‒Bodensee fortsetzt? 4. Wie schätzt die Deutsche Bahn ihre Versuche ein, die durch den Bahnhalt Merklingen entstehenden Probleme auf der Strecke nördlich von Stuttgart zu lösen? Zu 3. und 4.: Das MVI hat die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg beauftragt, eine konzeptionelle Lösung für die in Richtung Stuttgart weiterzugebende Fahrzeitverlängerung von rd. 1 Minute vorzulegen. Dies ist grundsätzlich möglich und wird auch von der DB Netz AG als konfliktfrei fahrbar bestätigt. Dazu kommt z. B. ei- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8086 4 ne Verkürzung der bislang vorgesehenen Standzeit der IRE-Linie in Heilbronn in Betracht. 5. Schließt die Suche auf dieser Strecke alternativ als mögliche Problemlösungsstrategie auch eine Suche entlang der Stecke Stuttgart–Bodensee ein? Die Weitergabe einer Fahrzeitverlängerung von rd. 1 Minute Richtung Südbahn ist Teil der unter Ziff. 1 und 2 dargestellten Lösungsstrategie. Gegenstand der noch nicht abgeschlossenen Prüfung durch die DB Netz AG sind geringere betriebliche Maßnahmen (Standzeit Friedrichshafen) und geringe Anpassungen der Infrastruktur. Eine Streichung von Bahnhalten ist nicht vorgesehen. 6. Was geschieht, wenn die genannten Probleme nicht oder nicht rechtzeitig ge - löst werden? 7. Wann wird der Minister für Verkehr und Infrastruktur die Finanzierungsvereinbarung zum Bahnhalt Merklingen mit den betroffenen Kommunen unterzeichnen , insbesondere: In welchem Zusammenhang steht die Lösung der von der SMA beschriebenen Probleme mit der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung ? Zu 6. und 7.: Eine Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zum Bahnhalt Merklingen ist nach Klärung der offenen Fragen (Genehmigungsverfahren, Baukosten, Zeitplan ohne Beeinträchtigung der Neubaustrecke) im Sommer 2016 vorgesehen. Das Genehmigungsverfahren wurde zwischenzeitlich eingeleitet. Das MVI geht davon aus, dass bis dahin auch alle fahrplantechnischen Fragen beantwortet sein werden. Alle Beteiligten (DB, Eisenbahn-Bundesamt, Kommunen der Laichinger Alb, Alb-Donau-Kreis und Land) arbeiten mit Hochdruck an der Schaffung der Voraussetzungen. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur