Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8091 26. 02. 2016 1Eingegangen: 26. 02. 2016 / Ausgegeben: 29. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Stellen entlang der Bahnstrecken in den o. g. Gebietskörperschaften gibt es nach ihrer Kenntnis Bereiche ohne Netzabdeckung durch das Zugnotrufsystem GSM-R (sogenannte Funklöcher)? 2. Sind diese Bereiche nach ihrer Kenntnis dauerhaft oder nur temporär ohne Funknetzabdeckung? 3. Wie beurteilt sie die Sicherheit im Zugverkehr an Stellen ohne Funknetzabdeckung ? 4. Liegen ihr Informationen vor, welche kurzfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in sogenannten „Funklöchern“ durch die Deutsche Bahn AG geplant sind? 26. 02. 2016 Rivoir SPD Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur GSM-R (Global System for Mobile Communications – Railway) Netzabdeckung im Stadtkreis Ulm, im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Biberach Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8091 2 B e g r ü n d u n g Das Zugunglück von Bad Aibling und Berichte in den Medien, wonach es auch im Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Baden-Württemberg sog. Funklöcher gibt, machen die Aufklärung und eine rasche Beseitung der Missstände zwingend notwendig. A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. März 2016 Nr. 3-3826.4/2 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. An welchen Stellen entlang der Bahnstrecken in den o. g. Gebietskörperschaften gibt es nach ihrer Kenntnis Bereiche ohne Netzabdeckung durch das Zugnotrufsystem GSM-R (sogenannte Funklöcher)? 2. Sind diese Bereiche nach ihrer Kenntnis dauerhaft oder nur temporär ohne Funknetzabdeckung? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die in den o. g. Gebietskörperschaften durchquerenden Bahnstrecken befinden sich im Eigentum der DB Netz AG. Hier hat nicht das Land Baden-Württemberg, sondern der Bund die Eisenbahnaufsicht inne. Auf Nachfrage des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur hat die Deutsche Bahn AG zu den einzelnen Strecken keine Angaben gemacht. Im Übrigen hat die Deutsche Bahn AG Folgendes mitgeteilt: „Die Ausrüstung der Strecken in Baden-Württemberg gewährleistet einen sicheren Eisenbahnbetrieb auf allen Strecken der Deutschen Bahn AG. Der GSM-R Zugfunk auf dem Schienennetz des Landes Baden-Württemberg ist aber durch Störbeeinflussungen öffentlicher Netzbetreiber an einzelnen Stellen nicht nutzbar. Im gesamten GSM-R Netz im Regionalbereich Südwest der DB Netz AG, dessen Zuständigkeitsbereich sich außer auf Baden-Württemberg auch noch auf das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz erstreckt, sind derzeit 48 Störstellen dokumentiert. Für das Land Baden-Württemberg sind es 30 Störstellen mit einer Gesamtlänge von 12,4 km, davon 3 Störstellen > 1 km, 4 Störstellen zwischen 500 m und 1 km und 23 Störstellen < 500 m. Ein Zug mit einer Geschwindigkeit von 120 Km/h durchfährt eine Störstelle mit einer Länge von 1 km in 30 Sekunden . Die Funkversorgung des GSM-R Netzes wird kontinuierlich überwacht, Störstellen werden gemessen, gemeldet und regelmäßig dokumentiert.“ 3. Wie beurteilt sie die Sicherheit im Zugverkehr an Stellen ohne Funknetzabdeckung ? Die Deutsche Bahn AG hat hierzu mitgeteilt: „Der § 16 Abs. 4 Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) regelt die Ausrüs - tung von Eisenbahnstrecken mit Zugfunk. Im Einklang mit diesen gesetzlichen Anforderungen und in Abstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Eisenbahnaufsichtsbehörde sind nach Aussage der Deutschen Bahn AG nahezu alle Strecken der DB Netz AG in Baden Württemberg mit dem Zugfunksystem GSM-R ausgerüstet. Auf den verbleibenden Strecken mit einer Gesamtlänge von ca. 72 km ist entweder behördlich zugelassener analoger Zugfunk (ca. 62 km) vorhanden oder gemäß EBO kein Zugfunk erforderlich (ca. 10 km). Es besteht derzeit keine Veranlassung für eine Nachrüstung dieser Strecken mit GSM-R.“ 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8091 Bei nicht flächendeckender GSM-R-Funkversorgung oder Störungen im Funk - netz, z. B. in Funklücken, kann das öffentliche (Public) Mobilfunknetz Deutschland „P-GSM (D)“ als alternativer Funkweg (Roaming) genutzt werden. Diese Funklücken sind nach Angaben der Deutschen Bahn AG so kurz, dass die Züge sie in wenigen Sekunden durchfahren können, ein Sicherheitsrisiko bestehe in Übereinstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt nicht. 4. Liegen ihr Informationen vor, welche kurzfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in sogenannten „Funklöchern“ durch die Deutsche Bahn AG geplant sind? Nach Mitteilung der Deutschen Bahn AG wäre es durch regulatorische Maßnahmen möglich, Störbeeinflussungen öffentlicher Netzbetreiber auf den GSM-R Zugfunk abzustellen. Mit Blick auf einen qualitativ hochwertigen und so sicher als möglichen Eisenbahnverkehr ist die Landesregierung gerne bereit, die Deutsche Bahn AG bei der Einforderung von solchen regulatorischen Maßnahmen gegenüber der Bundesnetzagentur zu unterstützen und hat dies auch der Deutschen Bahn AG so mitgeteilt. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur