Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8092 29. 02. 2016 1Eingegangen: 29. 02. 2016 / Ausgegeben: 29. 03. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Teilnehmer gab es an der „Demo für alle“ gegen den neuen Bildungsplan der grün-roten Landesregierung am letzten Februarwochenende 2016? 2. Welche Organisationen (auch aus Steuergeldern finanzierte) hielten Gegen - demonstrationen/-veranstaltungen ab? 3. In welcher Art und Form gab es Behinderungen, Ausschreitungen oder Rechtsverstöße , die jeweils von Teilnehmern der unter Ziffer 1 oder 2 genannten Veranstaltungen begangen wurden? 4. Wie hat die Polizei hierauf jeweils reagiert? 5. Wie viele Polizeikräfte wurden für welche Aufgaben eingesetzt? 6. Inwiefern wurden Polizeibeamtinnen/-beamte bei dem Einsatz verletzt (unter Angabe der Ursache, Zuordnung des Tatverdächtigen und Schwere der Verletzung )? 7. Inwiefern wurden Teilnehmer der unter Ziffer 1 und 2 genannten Organisationen sowie unbeteiligte Personen verletzt (unter Angabe der Ursache, Zuordnung des Tatverdächtigen und Schwere der Verletzung)? 8. Welche Kosten sind für die öffentliche Hand entstanden (für den Polizeieinsatz , für sonstige öffentliche Aufgaben, für Veranstaltungen von aus Steuergeldern finanzierten Organisationen)? Kleine Anfrage des Abg. Thomas Blenke CDU und Antwort des Innenministeriums Erneute gewalttätige Störungen linker Gruppierungen gegen die „Demo für alle“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8092 2 9. Wie beurteilt sie den Twitterbeitrag einer Person namens „Hirschbambule“, welcher Teilnehmer der „Demo für alle“ in weiteren Beiträgen in verleumderischer Weise eindeutig in die Nähe von nationalsozialistischem Gedankengut gerückt hat vor dem Hintergrund, dass der Ministerpräsident bei einer „Grundsatzrede“, die praktisch zeitgleich mit dem Twittereintrag stattfand (zitiert nach Südwestpresse vom 29. Februar 2016) davor warnte, jeden der „zornig ist und sich eine andere Politik wünscht pauschal als Rassisten und Nazi zu klassifizieren“? 10. Wie ist der Beitrag des Twitter-Teilnehmers „Hirschbambule“ strafrechtlich zu bewerten? 29. 02. 2016 Blenke CDU B e g r ü n d u n g Laut Presseberichten ist es anlässlich der neuesten „Demo für alle“ erneut zu teilweise gewalttätigen Ausschreitungen von linken Gegendemonstranten gekommen , die die Teilnehmer der „Demo für alle“ bei der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit behinderten. Erneut sind dabei auch Polizeibeamte verletzt worden. Die Umstände müssen aufgeklärt werden. Des Weiteren wirft ein Beitrag der grünen Landtagsfraktion auf Twitter Fragen auf. Dort hatte ein Teilnehmer namens „Hirschbambule“ ein Bild gepostet, das vermeintliche Teilnehmer der „Demo für alle“ in einem Aufmarsch in rechts - extremer Auftrittsform zeigt. Dieses Bild wurde von der grünen Landtagsfraktion zunächst auf Twitter geteilt. Nachdem sich das Bild als Fälschung herausstellte, wurde es zurückgenommen. Was jedoch bleibt ist, dass der Teilnehmer „Hirsch - bambule“ Teilnehmer an der „Demo für alle“ im gleichen zeitlichen Zusammenhang eindeutig und verleumderisch in die Nähe von Nationalsozialisten rückt. So wird ein Bild einer Frau mit Gasmaske, die einen Kinderwagen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs in einer kriegszerstörten Stadt schiebt, mit den Worten kommentiert : „Rottweil: Deutsche Mütter machen sich auf den langen Weg nach Stuttgart“. In einem weiteren Beitrag schreibt „Hirschbambule“: „Warum mit Inzest nicht zu spaßen ist, können Sie heute um 14.00 Uhr auf dem Schillerplatz erfahren. Betroffene Landwirte bringen Exponate mit“. Ein weiteres Bild zeigt zwei junge Frauen, erkennbar in der Zeit des Nationalsozialismus, die vor einer Schautafel „Bilder deutscher Rassen“ stehen mit dem Kommentar „Die Referenten der Demo für alle gehen nochmal die letzten Details durch“. Diese beispielhafte Aufzählung zeigt, dass es dringend der Aufklärung bedarf, ob und inwieweit sich die Landtagsfraktion der Grünen mit dieser Volksverhetzung identifiziert. Wie kann eine demokratisch legitimierte Fraktion des Landtags von Baden-Württemberg sich in ihrer Öffentlichkeitsarbeit solcher offenkundig extremistischer Quellen bedienen? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8092 A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. März 2016 Nr. 3-1134.2/547 beantwortet das Innenminis - terium in Abstimmung mit dem Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Teilnehmer gab es an der „Demo für alle“ gegen den neuen Bildungsplan der grün-roten Landesregierung am letzten Februarwochenende 2016? Zu 1.: An der „Demo für alle“ auf dem Schillerplatz mit anschließendem Aufzug nahmen nach hier vorliegenden Erkenntnissen ca. 4.500 Personen teil. 2. Welche Organisationen (auch aus Steuergeldern finanzierte) hielten Gegen - demonstrationen/-veranstaltungen ab? Zu 2.: Die Kundgebung „Bündnis Vielfalt für Alle“ auf dem Kleinen Schlossplatz wurde durch Bündnis 90/Die Grünen angemeldet. Veranstalter war das „Bündnis Vielfalt für Alle“ stellvertretend für die anderen beteiligten Organisationen. An der Kundgebung nahmen insgesamt ca. 300 Personen teil. Die anderen sieben Gegendemonstrationen wurden durch eine Privatperson angemeldet . Es wurde jedoch nur die Versammlung zum Thema „Kein Platz für rechte Hetze – weder in Stuttgart noch anderswo!“ am Schlossplatz mit ca. 600 Teilnehmern durchgeführt. 3. In welcher Art und Form gab es Behinderungen, Ausschreitungen oder Rechtsverstöße , die jeweils von Teilnehmern der unter Ziffer 1 oder 2 genannten Veranstaltungen begangen wurden? 4. Wie hat die Polizei hierauf jeweils reagiert? Zu 3. und 4.: Bei der Kundgebung zum Thema „Kein Platz für rechte Hetze – weder in Stuttgart noch anderswo!“ auf dem Schlossplatz (im Bereich des Fahnenrondells) fanden sich ca. 600 Personen ein, wobei rund 100 bis 150 Personen dem gewaltbereiten linksextremen Spektrum zuzuordnen waren. Im weiteren Ablauf kam es nach hier vorliegenden Erkenntnissen zu folgenden Vorkommnissen: – Gegen 13:45 Uhr verlegte ein großer Teil der Versammlungsteilnehmer in Richtung Schillerplatz, um den Bildungsplangegnern den Zugang zur Versammlungsörtlichkeit zu erschweren. Hierbei kam es zu ersten Auseinandersetzungen mit den Teilnehmern der „Demo für alle“. Im Bereich eines Zugangs zum Schillerplatz mussten Einsatzkräfte aufgrund massiver Störungen von Personen aus dem linksextremen Spektrum kurzfristig Pfefferspray einsetzen. In der weiteren Folge zersplitterten sich die Teilnehmer der Gegenversammlung überwiegend in Kleingruppen, um die „Demo für alle“ zu stören. – Gegen 14:25 Uhr wurde auf dem Cannstatter Wasen die Seitenscheibe eines Reisebusses, welcher zuvor Bildungsplangegner in die Innenstadt beförderte, von zwei maskierten Personen mit Steinen beworfen und beschädigt. – Ungefähr fünf Minuten später kam es zu einer versuchten Körperverletzung zum Nachteil eines Polizeibeamten, als dieser von einer vollen Bierdose am Helm getroffen wurde. – Kurze Zeit später wurde eine Person aus dem linksextremen Spektrum festgenommen , da diese eine Polizeibeamtin getreten hatte. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8092 4 – Um 14:40 Uhr wurde an der Gitterlinie zur Seite Marktplatz Pyrotechnik gezündet , um die Versammlung auf dem Schillerplatz zu stören. – Der Aufzug der „Demo für alle“ kam aufgrund von Blockaden mehrfach kurzfristig zum Stehen. Auf Höhe des Wilhelmsplatzes versuchten gegen 15:40 Uhr mehrere Gruppierungen des linksextremen Spektrums, sich mit Gewalt Zugang zur Versammlungsstrecke zu verschaffen. Hierbei rannten rund 30 bis 40 Personen auf eine Polizeiabsperrung zu und wollten diese überrennen. Es kam zum Einsatz von unmittelbarem Zwang (einfache körperliche Gewalt, Schlagstock und Pfefferspray), wobei mehrere Polizeibeamte sowie Versammlungsgegner verletzt wurden. – Um 16:00 Uhr wurde bekannt, dass unbekannte Täter auf dem Parkplatz des Landtages zwei Busse beschädigt hatten. An einem Bus wurde die Frontscheibe , bei dem anderen eine Seitenscheibe eingeschlagen. – Nach Beendigung der Versammlungen kam es im Bereich des Hauptbahnhofs bzw. der Arnulf-Klett-Passage gegen 17:45 Uhr zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrationsteilnehmern beider Lager. Durch das sofortige Einschreiten der Einsatzkräfte konnten die Auseinandersetzungen schnell beendet werden. Hierbei wurden insgesamt sieben Personen festgenommen und zuständigkeitshalber an die Bundespolizei übergeben. Insgesamt wurden vom Polizeipräsidium Stuttgart bislang sieben Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung (1), gefährlicher Körperverletzung (2), Diebstahl (1) und Sachbeschädigung (3) sowie von der Bundespolizeiinspektion Stuttgart acht Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs eingeleitet . Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Bei der Kundgebung „Bündnis Vielfalt für alle“ kam es zu keinen besonderen Vorkommnissen. 5. Wie viele Polizeikräfte wurden für welche Aufgaben eingesetzt? Zu 5.: Insgesamt wurde der Einsatz mit 651 Polizeibeamtinnen/-beamten sowie zehn Tarifbeschäftigten bewältigt. Hiervon waren 603 im unmittelbaren Zusammenhang mit den Versammlungen sowie 58 in den Bereichen Führung und Führungsstab , Verkehr und einsatzbegleitender Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. 6. Inwiefern wurden Polizeibeamtinnen/-beamte bei dem Einsatz verletzt (unter Angabe der Ursache, Zuordnung des Tatverdächtigen und Schwere der Verletzung )? Zu 6.: Nach derzeitigem Sachstand wurden insgesamt sechs Polizeibeamtinnen/-beamte bei dem Einsatz – wie nachfolgend aufgeführt – verletzt: – Fingerfraktur nach Sturz, Einlieferung ins Krankenhaus, dienstunfähig; – Schock durch Pfefferspray, Einlieferung ins Krankenhaus, dienstunfähig; – ambulante Versorgung vor Ort wegen Pfefferspray, keine Dienstunfähigkeit; – Prellung Ringfinger, keine Dienstunfähigkeit; – Stauchung der linken Hand, Prellung Ellenbogen, keine Dienstunfähigkeit; – Verletzung nach Tritt in den Lendenbereich, keine Dienstunfähigkeit. Die Verletzungen resultieren aus den Auseinandersetzungen auf Höhe des Wilhelmplatzes gegen 15:40 Uhr (siehe Ziff. 3). Die Tatverdächtigen sind dem gewaltbereiten linksextremen Spektrum zuzuordnen. Aktuell werden noch umfangreiche Ermittlungen geführt. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8092 7. Inwiefern wurden Teilnehmer der unter Ziffer 1 und 2 genannten Organisationen sowie unbeteiligte Personen verletzt (unter Angabe der Ursache, Zuordnung des Tatverdächtigen und Schwere der Verletzung)? Zu 7.: Nach aktuellem Sachstand meldeten sich 15 verletzte Demonstrationsteilnehmer bei den vor Ort eingesetzten Rettungskräften. Acht Personen wurden vor Ort ambulant erstbehandelt und anschließend wieder entlassen. Sieben weitere Verletzte mussten aufgrund der nachfolgend aufgeführten Verletzungen in nahegelegene Krankenhäuser verbracht werden: – 2 x Augenverletzungen (Pfefferspray), – 1 x Krampfanfall, – 2 x Kopfplatzwunde, – 2 x Handverletzungen nach Schlagstockeinsatz. Die Verletzungen resultieren ebenfalls aus den Auseinandersetzungen auf Höhe des Wilhelmplatzes gegen 15:40 Uhr (siehe Ziff. 3). 8. Welche Kosten sind für die öffentliche Hand entstanden (für den Polizeieinsatz, für sonstige öffentliche Aufgaben, für Veranstaltungen von aus Steuergeldern finanzierten Organisationen)? Zu 8.: Für diesen Einsatz liegen die Polizeikosten bei rd. 267.000 Euro1. Für den Rettungsdienst , Bevölkerungsschutz sowie die Feuerwehr sind Kosten in Höhe von ca. 10.000 Euro angefallen. Eine Aussage hinsichtlich angefallener Kosten für aus Steuergeldern finanzierte Organisationen kann nicht getroffen werden, da diesbezüglich keine Informationen vorliegen. 9. Wie beurteilt sie den Twitterbeitrag einer Person namens „Hirschbambule“, welcher Teilnehmer der „Demo für alle“ in weiteren Beiträgen in verleumderischer Weise eindeutig in die Nähe von nationalsozialistischem Gedankengut gerückt hat vor dem Hintergrund, dass der Ministerpräsident bei einer „Grundsatzrede“, die praktisch zeitgleich mit dem Twittereintrag stattfand (zitiert nach Südwestpresse vom 29. Februar 2016) davor warnte, jeden der „zornig ist und sich eine andere Politik wünscht pauschal als Rassisten und Nazi zu klassifizieren“? 10. Wie ist der Beitrag des Twitter-Teilnehmers „Hirschbambule“ strafrechtlich zu bewerten? Zu 9. und 10.: Eine strafrechtliche Prüfung der unter dem Twitteraccount „Hirschbambule“ einsehbaren Einträge durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben. Gall Innenminister _____________________________________ 1 Gemäß VwV Kostenfestlegung vom 13. Oktober 2015, GABl. 2015, 811.