Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8093 29. 02. 2016 1Eingegangen: 29. 02. 2016 / Ausgegeben: 01. 04. 2016 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist die Förderung der Rettungsmittel in der Bergrettung gemäß § 30 Rettungsdienstgesetz (RDG) nach ihrer Ansicht auskömmlich? 2. Wie beurteilt sie dies prognostisch für die kommenden fünf Jahre? 3. Wie stellt sich die Finanzierungslage der Bergwacht Schwarzwald und die der DRK-Bergwacht Württemberg im Vergleich zu den Bergwachten der anderen Bundesländer dar, vor allem im Hinblick auf die öffentliche Förderung? 4. Aus welchen „Finanzierungstöpfen“ setzt sich die Förderung und Finanzierung der Bergwachten durch das Land im Einzelnen zusammen (jeweils mit Angabe des Finanzierungstopfes, z. B. Förderung nach dem RDG, Förderung für Mitwirkung am Katastrophenschutz, Förderung als Wander- und Rettungsdienst - organisation usw. sowie der darauf jeweils entfallende Betrag pro Bergwachtorganisation )? 5. Inwieweit ist sie der Auffassung, dass bei einer klimatisch bedingten Abnahme der Rettungsdiensteinsätze der Bergwachten in der Wintersaison eine Anpassung und Erhöhung insbesondere der finanziellen Förderung mit öffentlichen Mitteln des Landes notwendig ist, um die aufgabengerechte Funktionsfähigkeit der Bergwachten Schwarzwald und Württemberg als gesetzliche Leistungsträger im Sinne des Rettungsdienstgesetzes sicherzustellen, vor allem eingedenk der Tatsache, dass die Einsatzfähigkeit der Bergwachten unabhängig von den Einsatzzahlen bzw. der Erträge aus Benutzungsentgelten aufrecht erhalten werden muss? Kleine Anfrage der Abg. Thomas Blenke und Norbert Beck CDU und Antwort des Innenministeriums Finanzierung der Bergwacht in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8093 2 6. Inwieweit ist sie der Auffassung, dass die derzeitige öffentliche Förderung der Bergwachten ausreichend bemessen ist, um die Kosten für die Beschaffung und Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln, insbesondere von Fahrzeugen und die Instandhaltung von baulichen Anlagen der Bergwachten, in einem auskömmlichen Umfang zu decken? 7. Wie beurteilt sie den Stand der technischen Ausrüstung der Bergwacht Schwarz - wald und der Bergwacht Württemberg, insbesondere unter der Maßgabe, dass diese insbesondere dem Stand der Technik und dem Stand der Notfallmedizin entsprechen soll? 8. In welcher Höhe erkennt sie bei den Bergwachten eine Finanzierungslücke bzw. einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf? 9. Wie gedenkt sie, eine solche etwaige Finanzierungslücke der Bergwachten bzw. einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf zu schließen? 29. 02. 2016 Blenke, Beck CDU B e g r ü n d u n g Mit dieser Kleinen Anfrage soll in Fortführung und Ergänzung des Antrags der Abg. Schreiner u. a. CDU, Drucksache 15/5831, die finanzielle Ausstattung der im Land tätigen Bergwachten beleuchtet werden. Diese stellen eine wichtige Säule in der Rettungsorganisation im Land dar und verfügen über spezielle Fähigkeiten, die von Dritten nicht oder nicht ohne Weiteres wahrgenommen werden können. Ihre aufgabengerechte finanzielle Ausstattung ist daher stets zu gewährleisten und ggf. veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. März 2016 Nr. 6-5461.3-15/4/3 beantwortet das Innen - ministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist die Förderung der Rettungsmittel in der Bergrettung gemäß § 30 Rettungsdienstgesetz (RDG) nach ihrer Ansicht auskömmlich? 2. Wie beurteilt sie dies prognostisch für die kommenden fünf Jahre? Zu 1. und 2.: In Erweiterung der Fördertatbestände für die Rettungsdienstorganisationen des bodengebunden Rettungsdienstes erfolgt bei den Organisationen der Berg- und Wasserrettung gemäß § 30 Abs. 1 Rettungsdienstgesetz auch eine Förderung der Rettungsmittel. Das Land berücksichtigt insoweit im Rahmen der Förderprogramme Rettungsdienst seit Jahren Pauschalzuschüsse, die insbesondere für Einsatzfahrzeuge und Funkausstattungen, speziell bei den Bergrettungsorganisationen aber auch für Motorschlitten, Gebirgstragen und Kletterausrüstungsgegenstände eingesetzt werden können. Diese Zuschüsse konnten ungeachtet aller Einsparzwänge auf dem in der Vergangenheit üblichen Niveau gehalten werden und betragen seit 2012 bei der Bergwacht Schwarzwald jährlich 70.000 Euro und beim DRK Baden-Württemberg mit seiner Bergwacht (DRK Bergwacht) jährlich 50.000 Euro. 2016 kann die Rettungsmittelförderung – vorbehaltlich der Zustimmung des Landesausschusses für den Rettungsdienst zum entsprechenden Jahres- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8093 förderprogramm – aufgrund von Sondermitteln für die Berg- und Wasserrettung in Höhe von 150.000 Euro um je 37.500 Euro pro Bergrettungsorganisation erhöht werden. Es handelt sich dabei um eine einmalige Erhöhung. Das Innenminis - terium führt derzeit Gespräche mit den den Berg-Rettungsdienst und den Wasser- Rettungsdienst durchführenden Organisationen, um eine Bedarfs- und Kosten - übersicht als Grundlage zukünftiger Finanzierungsentscheidungen zu erhalten. 3. Wie stellt sich die Finanzierungslage der Bergwacht Schwarzwald und die der DRK-Bergwacht Württemberg im Vergleich zu den Bergwachten der anderen Bundesländer dar, vor allem im Hinblick auf die öffentliche Förderung? Zu 3.: Die Bergwacht in Deutschland gliedert sich in zehn Landesverbände, die sich auf neun von 16 Ländern verteilen. Organisatorisch sind die Bergwachten zumeist dem Deutschen Roten Kreuz angeschlossen. Eine Sonderstellung nimmt die Berg - wacht Schwarzwald ein, die als selbstständiger Verein anstelle des Roten Kreuzes das Grüne Kreuz als Emblem führt. Die Finanzierungssituation der einzelnen Organisationen wird entscheidend durch Art, Inhalt und Umfang der Aufgabenwahrnehmung sowie deren Fähigkeit zur Refinanzierung beeinflusst. Für einen Vergleich der Bergwachten untereinander liegen keine entsprechenden Daten aus den anderen Bundesländern vor. 4. Aus welchen „Finanzierungstöpfen“ setzt sich die Förderung und Finanzierung der Bergwachten durch das Land im Einzelnen zusammen (jeweils mit Angabe des Finanzierungstopfes, z. B. Förderung nach dem RDG, Förderung für Mitwirkung am Katastrophenschutz, Förderung als Wander- und Rettungsdienstorganisation usw. sowie der darauf jeweils entfallende Betrag pro Bergwachtorganisation )? Zu 4.: Die Bergwacht Schwarzwald und die DRK Bergwacht erhalten Mittel einer Landesförderung sowohl für die Durchführung der Bergrettung als gesetzlicher Leis - tungsträger nach § 2 Rettungsdienstgesetz (RDG) als auch für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz des Landes. Außerdem wird den Bergwachten aus Mitteln des Landes eine Förderung als Wander- und Rettungsdienstorganisation („Sportförderung “) gewährt. Für die Aufgabenerfüllung als gesetzlicher Leistungsträger nach dem RDG sind die Bergwachten in das Zuschussverfahren des Rettungsdienstes einbezogen. Hierbei gewährt das Land neben jährlichen Sachkostenzuschüssen zu den Ausbildungs -, Betriebs- und Verwaltungskosten auch Investitionszuschüsse zum Bau von Bergrettungswachen und zentralen Stationen, aber auch – wie bei 1. und 2. bereits dargestellt – Zuschüsse zu den Ausgaben für Rettungsmittel. Im Katastrophenschutz des Landes wirken die Bergwachten mit sechs Bergrettungszügen mit, von denen jeder vom Innenministerium mit einem geländegän - gigen Einsatzfahrzeug ausgestattet ist. Hierfür leistet das Land der Bergwacht Schwarzwald und der DRK Bergwacht Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Aufstellung, Ausbildung, Ausstattung und Unterbringung dieser Einheiten von derzeit 1.700 Euro pro Bergrettungszug und Jahr. Die „Sportförderung“ richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Kultus - ministeriums zur Förderung der Wander- und Rettungsdienstorganisationen vom 10. Juli 2002, zuletzt geändert am 5. November 2013, wonach Rettungsdienst - organisationen wie die Bergwachten Zuwendungen für ihre Einsatzbereitschaft bei Sportveranstaltungen und gegenüber Wanderern erhalten können. Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen nicht nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert werden. Die Mittel zur Förderung der Rettungsdienstorganisationen sind bei Kap. 0460 Tit. 684 77 des Staatshaushaltsplans veranschlagt (2015: 518.000 Euro, 2016: 520.000 Euro). Sie sind jeweils vom „Solidarpakt Sport“ umfasst. Für die Laufzeit des „Solidarpakts Sport III“ ist hiernach von 2017 bis 2021 künftig ein jährlicher Haushaltsansatz von rund 600.000 Euro vorgesehen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8093 4 Im Haushaltsjahr 2015 wurde den Bergwachten im o. g. Rahmen folgende finanzielle Förderung gewährt: 5. Inwieweit ist sie der Auffassung, dass bei einer klimatisch bedingten Abnahme der Rettungsdiensteinsätze der Bergwachten in der Wintersaison eine Anpassung und Erhöhung insbesondere der finanziellen Förderung mit öffentlichen Mitteln des Landes notwendig ist, um die aufgabengerechte Funktionsfähigkeit der Bergwachten Schwarzwald und Württemberg als gesetzliche Leistungs - träger im Sinne des Rettungsdienstgesetzes sicherzustellen, vor allem eingedenk der Tatsache, dass die Einsatzfähigkeit der Bergwachten unabhängig von den Einsatzzahlen bzw. der Erträge aus Benutzungsentgelten aufrecht erhalten werden muss? Zu 5.: Die Fördertatbestände, für die dem Innenministerium Fördergelder für den Rettungsdienst zur Verfügung stehen, sind im Rettungsdienstgesetz (§§ 26, 30) und dem Staatshaushaltsplan abschließend festgelegt. Darüber hinaus stehen dem Innenministerium für freiwillige Leistungen etwa zum Ausgleich von Einnahmeschwankungen keine Ausgabemittel zur Verfügung. Einnahmeschwankungen treten insbesondere bei den Einsätzen im Rettungsdienst auf. Das Innenministerium verkennt nicht die Problematik, die dadurch bei der Finanzierung dieses Bereichs entsteht. Es unterstützt daher die langfristige Zielsetzung der Bergwacht Schwarzwald für eine Umstellung der Kassenfinanzierung auf eine Budgetfinanzierung, um die Vorhalte- und Betriebskosten des Berg-Rettungsdienstes unabhängig von den Einsatzzahlen zu sichern. 6. Inwieweit ist sie der Auffassung, dass die derzeitige öffentliche Förderung der Bergwachten ausreichend bemessen ist, um die Kosten für die Beschaffung und Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln, insbesondere von Fahrzeugen und die Instandhaltung von baulichen Anlagen der Bergwachten, in einem auskömm - lichen Umfang zu decken? Zu 6.: Die in den Antworten zu den Fragen 1., 2. und 4. dargestellte Förderung im Rettungsdienst soll dazu beitragen, die Einsatzfähigkeit der Bergwachten in der Berg rettung zu gewährleisten. Die durch die Förderung des Landes im Rettungsdienst nicht abgedeckten Ausgaben werden insbesondere durch Benutzungsentgelte der Krankenkassen und Unfallversicherungsträger als Kostenträger im Rettungsdienst , aber auch durch kommunale Zuschüsse und Eigenleistungen wie Einnahmen aus Spenden und sonstigen Entgelten gedeckt. Ziel ist es, die Eigenleistungen bei der Finanzierung des Rettungsdienstes zurückzuführen, um finan - ziellen Gestaltungsspielraum zurückzugewinnen. In diesem Sinne ist es zu begrüßen , dass die jüngsten Kostenverhandlungen mit den Krankenkassen über die Bergwacht Rettungsdienst Katastrophenschutz „Sportförderung “ Gesamt Betriebsund Verwaltungs - kostenförderung Ausbildungs - förderung Rettungsmittel - förderung (Beschaffung Einsatzfahrzeuge , Funkgeräte etc.) Schwarzwald 16.500 € 9.300 € 70.000 € 8.500 € 63.207 € 167.507 € DRK- Bergwacht 13.000 € 9.300 € 50.000 € 1.700 € 62.601 € 136.601 € Gesamt 29.500 € 18.600 € 120.000 € 10.200 € 125.808 € 304.108 € 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8093 Erhöhung der Benutzungsentgelte erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Anstelle von 332,00 Euro werden für die Bergung Verletzter seit 1. Januar 2016 nunmehr Benutzungsentgelte in Höhe von 550,00 Euro gezahlt. Ab 1. Januar 2018 wird das Benutzungsentgelt erneut angehoben und wird sich dann pro (abrechenbaren ) Einsatz auf 650,00 Euro belaufen. Das Innenministerium geht davon aus, dass die Fähigkeit zur Selbstfinanzierung der Bergrettung dadurch deutlich verbessert wird. Genaue Prognosen sind derzeit allerdings nicht möglich. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Hierzu gehört auch die Umsetzung der Konzeption über die Durchführung des Berg-Rettungsdienstes in Baden-Württemberg, welche durch den Landesausschuss für den Rettungsdienst am 3. Dezember 2015 beschlossen worden ist. Insbesondere gilt es in diesem Rahmen die bedarfsgemäßen Vorhaltungen im Rettungsdienst zu erörtern . Aus der Sicht des Innenministeriums ist es unabweisbar, gemeinsam mit den Organisationen der Bergwacht eine tragfähige Basis zu definieren, auf der der Finanzbedarf und seine Deckung zuverlässig reflektiert werden kann. Derzeit führt das Innenministerium mit den Trägern des Bergrettungsdienstes hierzu Gespräche. 7. Wie beurteilt sie den Stand der technischen Ausrüstung der Bergwacht Schwarz - wald und der Bergwacht Württemberg, insbesondere unter der Maßgabe, dass diese insbesondere dem Stand der Technik und dem Stand der Notfallmedizin entsprechen soll? Zu 7.: Die technische Ausstattung wird von den Trägern des Bergrettungsdienstes sehr uneinheitlich beurteilt. Während die DRK-Bergwacht den Stand der technischen Ausstattung als gut bezeichnet, sieht die Bergwacht Schwarzwald „insgesamt die Situation wenig erfreulich“. So betrage das Durchschnittsalter der Fahrzeuge 11 Jahre, zwei Fahrzeuge müssten 2016 abgemeldet werden. Auch seien die Akias überaltert und bei den analogen Funkgeräten seien immer mehr Ausfälle zu verzeichnen. Die Hinweise der Organisationen der Bergwacht sind geeignet, die Berechtigung der bei den Antworten zu den Fragen 1. und 6. dargestellten finanziellen Verbesserungen zu unterstreichen, verdeutlichen jedoch auch noch einmal die Notwendigkeit einer umfassenden Bestandsaufnahme, wie sie ebenfalls in der Antwort zur Frage 6. bereits angekündigt ist. Ergänzend sei jedoch noch darauf hingewiesen , dass den Organisationen der Bergwacht im Zuge der Umstellung auf den Digitalfunk speziell für die Beschaffung von Fahrzeugfunkgeräten im Rahmen des Jahresförderprogramms 2014 Fördermittel in Höhe von 90.000 Euro zur Verfügung gestellt worden sind. 8. In welcher Höhe erkennt sie bei den Bergwachten eine Finanzierungslücke bzw. einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf? 9. Wie gedenkt sie, eine solche etwaige Finanzierungslücke der Bergwachten bzw. einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf zu schließen? Zu 8. und 9.: Wie in den vorstehenden Antworten bereits dargelegt wurde, ist die Einnahmen - entwicklung bei den Bergwachten im Fluss. Auch fehlt es insbesondere bei der Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst in Umsetzung der neuen Konzeption über die Durchführung des Berg-Rettungsdienstes in Baden-Württemberg noch an einer definitiven Abstimmung der dazu notwendigen Bedarfsstrukturen. Finanz - prognosen wären beim derzeitigen Stand daher mit großen Unsicherheiten behaftet und kaum belastbar. Gall Innenminister