Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8096 03. 03. 2016 1Eingegangen: 03. 03. 2016 / Ausgegeben: 08. 04. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Warum beantwortete sie nicht die in der Kleinen Anfrage 15/8042 gestellte Frage, ob sie die im Umlauf befindlichen Exemplare der „Finanzpolitische[n] Bilanz bei der Polizei BW“ zurückfordern wird? 2. Wie, mit welchen Kommunikationsmitteln und an welche Personen, Organisationen oder andere Stellen hat sie die Bilanz außerhalb der Landespressekonferenz verteilt bzw. in der Kommunikation mit welchen Personen, Organisationen oder anderen Stellen hat sie auf die Bilanz hingewiesen? 3. Hat sie gegenüber den vorgenannten Adressatenkreisen Maßnahmen zur Zurückforderung veranlasst bzw. jeweils um die Vernichtung der Bilanz gebeten? 4. Welche Ereignisse sind nach dem 25. Januar 2016 eingetreten, die eine „Aktualisierung “ der Bilanz erforderten? 5. Wer veranlasste die sogenannte „Aktualisierung“? 6. Welche Person hat die Erstellung der Bilanz angeregt, in Auftrag gegeben oder sonst wie veranlasst? 7. Welche Personen haben in welcher dienstlichen oder außerdienstlichen Funk - tion die Bilanz bis zur Veröffentlichung in der Landespressekonferenz am 25. Januar 2016 zur Kenntnis genommen, geprüft oder genehmigt, mit Angabe, welche der Alternativen jeweils erfüllt wurden? 8. Inwieweit kommunizierten welche Personen mit welchem konkreten Wortlaut und wann im Innenministerium über die Möglichkeit, bei der Bilanz könne es sich um Wahlwerbung handeln? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Umgang mit und Folgen der Kleinen Anfrage „Finanz - politische Bilanz bei der Polizei BW – Verbotene Wahl - werbung für die SPD durch Herrn Innenminister Gall?“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8096 2 9. Mit welchem konkreten Wortlaut äußerte sich der Innenminister vor der Verteilung der Bilanz am 25. Januar 2016 zu dieser Bilanz? 03. 03. 2016 Dr. Rülke FDP/DVP B e g r ü n d u n g Die Stellungnahme der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 15/8042 beantwortet nicht alle in der Anfrage gestellten Fragen. Zudem werfen die Antworten und das Verhalten des Innenministeriums nach der Stellung der Kleinen Anfrage 15/8042 neue Fragen auf. A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. März 2016 Nr. Z-99++-041/90/2 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum beantwortete sie nicht die in der Kleinen Anfrage 15/8042 gestellte Frage, ob sie die im Umlauf befindlichen Exemplare der „Finanzpolitische[n] Bilanz bei der Polizei BW“ zurückfordern wird? 2. Wie, mit welchen Kommunikationsmitteln und an welche Personen, Organisationen oder andere Stellen hat sie die Bilanz außerhalb der Landespressekonferenz verteilt bzw. in der Kommunikation mit welchen Personen, Organisationen oder anderen Stellen hat sie auf die Bilanz hingewiesen? 3. Hat sie gegenüber den vorgenannten Adressatenkreisen Maßnahmen zur Zu - rückforderung veranlasst bzw. jeweils um die Vernichtung der Bilanz gebeten? Zu 1. bis 3.: Die Finanzpolitische Bilanz bei der Polizei Baden-Württemberg war als Anlage zu einer Pressemitteilung elektronisch verfügbar und demnach einem unbestimmten Personenkreis zugänglich. 4. Welche Ereignisse sind nach dem 25. Januar 2016 eingetreten, die eine „Aktualisierung “ der Bilanz erforderten? 5. Wer veranlasste die sogenannte „Aktualisierung“? Zu 4. und 5.: Die Aktualisierung wurde ereignisunabhängig von der Pressestelle des Innenministeriums eigenverantwortlich vorgenommen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8096 6. Welche Person hat die Erstellung der Bilanz angeregt, in Auftrag gegeben oder sonst wie veranlasst? Zu 6.: Die Bilanz wurde von der Zentralstelle des Innenministeriums veranlasst. 7. Welche Personen haben in welcher dienstlichen oder außerdienstlichen Funk - tion die Bilanz bis zur Veröffentlichung in der Landespressekonferenz am 25. Januar 2016 zur Kenntnis genommen, geprüft oder genehmigt, mit Angabe, welche der Alternativen jeweils erfüllt wurden? 8. Inwieweit kommunizierten welche Personen mit welchem konkreten Wortlaut und wann im Innenministerium über die Möglichkeit, bei der Bilanz könne es sich um Wahlwerbung handeln? Zu 7. und 8.: Es ist nicht mehr nachvollziehbar, welche Personen die Bilanz bis zur Veröffent - lichung zur Kenntnis genommen haben. Für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist die Pressestelle des Innenministeriums verantwortlich. 9. Mit welchem konkreten Wortlaut äußerte sich der Innenminister vor der Verteilung der Bilanz am 25. Januar 2016 zu dieser Bilanz? Zu 7. bis 9.: Mit welchem genauen Wortlaut sich der Innenminister zur Bilanz äußerte, ist nicht bekannt. Gall Innenminister