Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8099 08. 03. 2016 1Eingegangen: 08. 03. 2016 / Ausgegeben: 01. 04. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist geplant, die Schutzzone des Black Forest Oberservatory in Schiltach von derzeit drei Kilometer Radius auf sieben Kilometer auszuweiten? 2. Ist es richtig, dass in dieser Schutzzone keine Windräder errichtet werden dürfen? 07. 03. 2016 Beck CDU Kleine Anfrage des Abg. Norbert Beck CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Schutzzone für das Black Forest Observatory (BFO) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8099 2 B e g r ü n d u n g Rund um das Black Forest Observatory in Schiltach gibt es eine Schutzzone. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat diese Schutzzone im Jahr 2012 mit Erlass von seither zehn Kilometer Radius auf drei Kilometer reduziert. Hintergrund war damals, dass mehr Windkraftanlagen ermöglicht werden sollten. Die Forscher des BFO kritisierten damals diese Entscheidung. Derzeit prüft offensichtlich das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, diese Schutzzone von derzeit drei Kilometer Radius auf sieben Kilometer wieder auszudehnen. Wie sieht der derzeitige Sachstand aus? A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. März 2016 Nr. 44-0141.5/69 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist geplant, die Schutzzone des Black Forest Observatory in Schiltach von derzeit drei Kilometer Radius auf sieben Kilometer auszuweiten? Das Black Forest Observatory – Geowissenschaftliches Gemeinschaftsobservatorium Schiltach (BFO) wird als gemeinsames geowissenschaftliches Forschungsobservatorium des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der Universität Stuttgart betrieben. Mit gemeinsamem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 12. Dezember 2012 wurde der Schutzabstand um das BFO von zehn Kilo - metern auf drei Kilometer reduziert. Grundlage hierfür war eine entsprechende Einschätzung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, welche auf einer Stellungnahme der Betreiber (Universität Stuttgart und KIT) beruhte. Aktuell hat das BFO in einem Wind-Flächennutzungsplanverfahren eine Stellung - nahme abgegeben und unter Bezug auf neue Erkenntnisse seine Besorgnis ge - äußert, dass der Betrieb von Windkraftanlagen auch außerhalb der Schutzzone von drei Kilometern Radius zu Beeinträchtigungen des Forschungsbetriebs führen könnte. Die Trägerin der Flächennutzungsplanung hat daraufhin die betroffenen Ministerien um eine Äußerung zu dem Vortrag des BFO gebeten. Eine Stellungnahme wird derzeit erarbeitet. 2. Ist es richtig, dass in dieser Schutzzone keine Windräder errichtet werden dürfen? Bei der Errichtung von Windkraftanlagen ist derzeit eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern um das BFO freizuhalten. Dr. Splett Staatssekretärin