Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8114 15. 04. 2016 1Eingegangen: 15. 04. 2016 / Ausgegeben: 06. 05. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anhörungstermine finden nach ihrer Kenntnis derzeit in der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Reutlingen/Eningen täglich innerhalb welchen Zeitfensters statt? 2. Aus welchen Erstaufnahmestellen kommen die Antragsteller, die in Reutlingen /Eningen angehört werden? 3. Inwieweit kann bei der Terminvergabe nach ihrer Kenntnis eine erforderliche Anreise aus der jeweiligen Erstaufnahmestelle ‒ insbesondere aus Meßstetten ‒ berücksichtigt werden? 4. Ist ihr bekannt, wie lange die Anreise zur BAMF-Außenstelle Reutlingen/Eningen mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus den in der Antwort auf Frage 2 genannten Erstaufnahmestellen ‒ insbesondere in den Morgenstunden ‒ dauert? 5. Ist ihr bekannt, zu welchem frühestmöglichen Zeitpunkt eine Ankunft in Eningen von Meßstetten aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich ist? 6. Inwieweit kann nach ihrer Kenntnis sichergestellt werden, dass der Flüchtling zur Anhörung als Herzstück des Asylverfahrens möglichst ausgeruht erscheinen kann? 7. Ist eine durch das Land betriebene Unterbringungseinrichtung geplant oder vorstellbar , die für einmalige Übernachtungen vor dem Anhörungstermin in räum - licher Nähe zur BAMF-Außenstelle Reutlingen/Eningen genutzt werden kann? 15. 04. 2016 Glück FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Integration Besondere Herausforderungen bei Anhörungsterminen in der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8114 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. April 2016 Nr. 2-0141.5/15/8114/1 beantwortet das Minis - terium für Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anhörungstermine finden nach ihrer Kenntnis derzeit in der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Reutlingen/Eningen täglich innerhalb welchen Zeitfensters statt? Zu 1.: In der Außenstelle des BAMF in Reutlingen/Eningen erhalten die für den Verfahrensschritt der Anhörung zuständigen Entscheider vom Bundesamt die Vorgabe, durchschnittlich vier Anhörungen pro Tag bzw. 20 Anhörungen in der Woche durchzuführen. Die Anhörungen beginnen in der Regel frühestens ab 8.00 Uhr und enden je nach Bedarf zwischen 15.00 und 17.00 Uhr, in Einzelfällen auch später. 2. Aus welchen Erstaufnahmestellen kommen die Antragsteller, die in Reutlingen /Eningen angehört werden? Zu 2.: Aufgrund der hohen Antragszahlen in den letzten Monaten ist es dem BAMF u. a. aufgrund der unzureichenden Kapazitäten nicht immer gelungen, eine Antrag - stellung sowie Anhörung vor der Zuweisung der Flüchtlinge an die Stadt- und Landkreise zu ermöglichen. Dies hat zur Folge, dass Asylbewerber aktuell in der Regel nicht aus Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) zur Anhörung in die Außenstelle Reutlingen/Eningen geladen werden, sondern aus Unterkünften der vorläufigen Unterbringung in den Stadt- und Landkreisen. 3. Inwieweit kann bei der Terminvergabe nach ihrer Kenntnis eine erforderliche Anreise aus der jeweiligen Erstaufnahmestelle – insbesondere aus Meßstetten – berücksichtigt werden? Zu 3.: Bei den Terminvergaben zur Anhörung werden die jeweiligen Anreisewege der Asylbewerbenden grundsätzlich berücksichtigt. So wird bei längerem Anreiseweg der Termin zur Anhörung in der Regel später als 8.00 Uhr terminiert. 4. Ist ihr bekannt, wie lange die Anreise zur BAMF-Außenstelle Reutlingen/Eningen mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus den in der Antwort auf die Frage 2 genannten Erstaufnahmestellen – insbesondere in den Morgenstunden – dauert? Zu 4.: Die Dauer der Anreise aus den unterschiedlichen Kreisen ist dem BAMF bekannt. Sie fließt grundsätzlich in die Terminierung der Anhörung ein. Durch die BAMF- Außenstelle Reutlingen/Eningen erfolgen in der Regel keine Ladungen an in Landeserstaufnahmeeinrichtungen befindliche Personen. Vgl. die Antwort zu Frage 2. 5. Ist ihr bekannt, zu welchem frühestmöglichen Zeitpunkt eine Ankunft in Eningen von Meßstetten aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich ist? Zu 5.: Ja, um 7.26 Uhr. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8114 6. Inwieweit kann nach ihrer Kenntnis sichergestellt werden, dass der Flüchtling zur Anhörung als Herzstück des Asylverfahrens möglichst ausgeruht erscheinen kann? Zu 6.: Dieser Möglichkeit wird durch entsprechende Terminvergaben des BAMF, vgl. Antwort 1 und 3, in der Regel bestmöglich entsprochen. 7. Ist eine durch das Land betriebene Unterbringungseinrichtung geplant oder vorstellbar, die für einmalige Übernachtungen vor dem Anhörungstermin in räumlicher Nähe zur BAMF-Außenstelle Reutlingen/Eningen genutzt werden kann? Zu 7.: Die Landesregierung plant keine eigene Unterbringungseinrichtung, die explizit für Übernachtungen vor Anhörungsterminen in der BAMF-Außenstelle Reutlingen /Eningen genutzt wird. Im Einzelfall können Übernachtungsmöglichkeiten vor Anhörungsterminen, z. B. in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Meßstetten oder Sigmaringen, geprüft werden. Öney Ministerin für Integration