Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 8122 27. 04. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU und Antwort*) des Justizministeriums Tod eines Haftinsassen in der Justizvollzugsanstalt Singen K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnis hat der Justizminister von den Todesumständen eines 73-jährigen Haftinsassen im Singener Seniorengefängnis? 2. Wie wurde auf einen sich im Vorfeld des akuten Infarkts offenbar verschlechternden Allgemeinzustand des Haftinsassen reagiert? 3. Wer ist für die Festlegung der Besuchsfrequenz des Anstaltsarztes von ‒ laut Presseberichten – einem Besuch je Woche verantwortlich? 4. Wann wurde der Justizminister in welcher Weise über den Todesfall und seine Umstände informiert? 5. Welche Veränderungen haben sich im Singener Seniorengefängnis infolge des Abschlussberichts der Expertenkommission des Justizministeriums vom 14. September 2015 ergeben? 6. Welche Kenntnis hat der Justizminister über die Umstände, insbesondere den Grund der Verlegung des Gefangenen O. B. aus dem Singener Seniorengefängnis in die Justizvollzugsanstalt Bruchsal? 7. Welche Veränderungen in den Vollzugsstandards ergeben sich für den Häftling O. B. als Folge der Verlegung vorübergehend bzw. auf Dauer? Eingegangen: 27. 04. 2016 / Ausgegeben: 10. 05. 2016 *) Mit Schreiben vom 6. Mai 2016 teilt das Justizministerium mit, dass leider aufgrund des unmittelbar bevorstehenden Endes der Wahlperiode keine Antwort mehr erfolgen konnte. Die Kleine Anfrage gilt somit durch Ablauf der Wahlperiode als erledigt (Diskontinuität – vgl. § 51 der Geschäftsordnung). Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8122 2 8. In welcher Weise war das Verhalten des Häftlings O. B. „aufwieglerisch“? 9. Mit der Erfüllung welchen Tatbestandsmerkmals des § 6 Justizvollzugsgesetzes (JVollzGB) III wurde die Verlegung des Häftlings O. B. begründet? 10. Sind aufgrund der Eingaben des Häftlings O. B. oder anderer Häftlinge oder derer Angehöriger oder Rechtsanwälte Missstände im Vollzug des Singener Seniorengefängnisses bekannt geworden? 26. 04. 2016 Dr. Lasotta CDU B e g r ü n d u n g Der Sachverhalt wurde durch die Berichterstattung der Zeitung „Südkurier“ vom 26. April 2016 bekannt. Die Kleine Anfrage dient zur Aufklärung des Sachverhalts und dessen Einordnung.