Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 821 03. 11. 2011 1Eingegangen: 03. 11. 2011 / Ausgegeben: 06. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mittel wird das Land Baden-Württemberg in den kommenden beiden Jahren für Lärmschutzmaßnahmen im Wahlkreis Raststatt ausgeben? 2. Wie beurteilt sie die Realisierung einer Südumfahrung des Rastatter Stadtteils Münchfeld? 3. Was gedenkt sie zu tun, um einen angemessenen Lärmschutz für die Anwohner bis zur Realisierung der Südumfahrung zu gewährleisten? 28. 10. 2011 Jägel CDU B e g r ü n d u n g Mit der Inbetriebnahme des BAB-Anschlusses Rastatt-Mitte hat der Verkehr auf der B 3 im Stadtteil Münchfeld zugenommen, und die Lärmbelastung der Anwohner ist dadurch gestiegen. Als Entlastung würde eine seit vielen Jahren in Aussicht gestellte Südumfahrung als Querspange dienen. Wenn die Realisierung dieser Querspange sich zeitlich zu lange hinzieht, ist ein Lärmschutz für die Anwohner unumgänglich. Kleine Anfrage des Abg. Karl-Wolfgang Jägel CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Südumfahrung des Rastatter Stadtteils Münchfeld Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 821 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. November 2011 Nr. 25-39.-B3ACH-WEINH/93*2 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Mittel wird das Land Baden-Württemberg in den kommenden beiden Jahren für Lärmschutzmaßnahmen im Wahlkreis Rastatt ausgeben? Für die kommenden beiden Jahre hat das Regierungspräsidium Karlsruhe Lärm - sanierungsmaßnahmen entlang der B 3 in Rastatt-Münchfeld vorgesehen. Als Voraussetzung zur Realisierung dieser Lärmsanierungsmaßnahmen ist ein schalltechnisches Gutachten erforderlich. Die erforderlichen Mittel für die Lärm - sanierungsmaßnahmen können erst nach Abschluss dieser schalltechnischen Untersuchung abgeschätzt werden. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Realisierung einer Südumfahrung des Rastatter Stadtteils Münchfeld? Im Jahr 2010 wurde eine floristische und faunistische Untersuchung in dem Gebiet zwischen B 3 und B 36 südlich von Rastatt durchgeführt. Auf Grundlage der im 1. Quartal 2011 fertiggestellten Auswertung und Dokumentation der ersten Untersuchungsergebnisse kommen die Umweltgutachter zu der Einschätzung, dass das geplante Vorhaben aufgrund der vorgefundenen und dokumentierten Vegetationsstrukturen, Lebensräume und Artenvorkommen zu erheblichen Konflikten sowohl bezüglich der Umweltschutzgüter als auch der naturschutzrechtlich besonders relevanten Artenschutz- und Natura 2000-Belange führt. Nach derzeitiger gutachterlicher Einschätzung ist davon auszugehen, dass die Realisierung der Querspange naturschutzfachlich äußerst problematisch und naturschutzrechtlich möglicherweise nicht genehmigungsfähig sein wird. Eine endgültige Einschätzung und damit eine belastbare Aussage ist allerdings erst nach der Durchführung der FFH- sowie der artenschutzrechtlichen Ausnahmeprüfung möglich, die voraussichtlich Mitte 2012 abgeschlossen sein werden. 3. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um einen angemessenen Lärmschutz für die Anwohner bis zur Realisierung der Südumfahrung zu gewährleisten? Bis zur Realisierung der Südumfahrung können Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nur umgesetzt werden, wenn die festgelegten Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanierung (in reinen und allgemeinen Wohngebieten 67 Dezibel am Tag und 57 Dezibel in der Nacht bzw. in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 69 Dezibel am Tag und 59 Dezibel in der Nacht oder in Gewerbegebieten 72 Dezibel am Tag und 62 Dezibel in der Nacht) überschritten sind. Als Nachweise hierfür sind die Lärmpegel durch Berechnung zu ermitteln und mit den Lärmsanierungswerten zu vergleichen. Sofern danach Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, haben bauliche Schutzvorkehrungen an der Straße Vorrang vor Schutzmaßnahmen an den Gebäuden, soweit die Kosten hierfür vertretbar sind und nicht außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen. Die Voraussetzungen, Lärmsanierungsmaßnahmen entlang der B 3 in Rastatt- Münchfeld umzusetzen, sind durch ein schallschutztechnisches Gutachten nachzuweisen . Dieses wird zeitnah in Auftrag gegeben. Dr. Splett Staatssekretärin