Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 829 03. 11. 2011 1Eingegangen: 03. 11. 2011 / Ausgegeben: 08. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Von wem wird der Abbruch des Stuttgarter Landespavillons veranlasst, von wem umgesetzt und wie wird der Bauablauf mit der Verlegung des Nesenbachdükers genau geplant und abgestimmt? 2. Werden die Gründungspfähle des Landespavillons gezogen bzw. beseitigt und wenn ja, wie? Mit welchem Material und welcher Technik werden ggf. die Fehlstellen im Boden anschließend verfüllt? 3. Welcher Pressluftdruck ist für die Untertagebohrung des Nesenbachdükers vorund ausgeschrieben, und welche Vorkehrungen werden getroffen und vorgeschrieben , um einem unkontrollierten Entweichen der Druckluft durch verti - kale Fehlstellen (vorhandene geologische Störungen und Bohrpfahllöcher) zu begegnen? Welche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen werden der ausführenden Firma auferlegt? 02. 11. 2011 Werner Wölfle GRÜNE Kleine Anfrage des Abg. Werner Wölfle GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Landespavillon und Nesenbachdüker in Stuttgart Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 829 2 B e g r ü n d u n g Mit der Tieferlegung des Nesenbachdükers, die im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 erforderlich werden würde, ginge eine der erheblichen baubedingten Gefährdungen des Mineralwassers einher. Der Düker verliefe noch unter dem geplanten Tiefbahnhof und müsste – so Bahn-Geologe W. L. in der „Schlichtung“ – unter Druckluft gegraben werden, damit ein Aufsteigen von Mineralwasser in höhere Schichten ausgeschlossen werden könne. Zudem befindet sich genau an der geplanten Stelle des Nesenbachdükers eine schwierige Verwerfung in der Deckschicht des Mineralwassers. Diese technische Herausforderung dokumentiert sich darin, dass offenbar bis heute noch keine Vergabe der Anfang 2010 ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen konnte. Erschwert wird der Vortrieb des Nesenbachdükers durch die 63 Betonpfähle, auf denen der Landespavillon gründet. Durch die Bohrarbeiten für den Düker mit der Firsthöhe 224 m über NN würden die Pfähle mit ihrer Unterkante bei ca. 224 m über NN direkt angeschnitten. Ein Ziehen der Pfähle läge nahe. Nicht nur in diesem Fall könnten jedoch die entstehenden vertikalen geologischen Störungen Probleme bereiten: Dann nämlich, wenn die Druckluft durch die Fehlstellen unkontrolliert nach oben entweicht und nicht mehr zur Stabilisierung des Drucks ausreicht. Ein Aufsteigen und Austreten von Mineralwasser könnte dann nicht mehr ausgeschlossen werden, zur Druck - erhöhung müssten dann weitere Druck erzeugende Maschinen beigebracht und installiert werden. Angesichts des einzigartigen Schatzes, den die Stuttgarter Mineralquellen dar - stellen, wollen wir die Ausführung der Arbeiten in guter fachlicher Praxis sichergestellt wissen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. November 2011 Nr. 4-33ST/790 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sowie dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Von wem wird der Abbruch des Stuttgarter Landespavillons veranlasst, von wem umgesetzt und wie wird der Bauablauf mit der Verlegung des Nesenbachdükers genau geplant und abgestimmt? Der Abbruch des Landespavillons ist Gegenstand der Planfeststellung zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.1. Die Abbrucharbeiten werden von der DB-Projekt Bau GmbH veranlasst. Zur Art der Ausschreibung, dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe für den Abbruch und zu den Details der technischen Vorgehensweise hat die Vorhabensträgerin noch keine Vorstellungen gegenüber dem Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart geäußert. Laut Planfeststellungsbeschluss zum PFA 1.1, Ziff. 7.1.15.2 ist die Vorhabensträgerin verpflichtet, die Ausführungsunterlagen zur Herstellung des Nesenbachdükers der zuständigen Überwachungsbehörde vorzulegen. Dem Eisenbahn-Bundesamt sind zur Durchführung der Vollzugs - kontrolle die mit einem Abstimmungsvermerk der sonst zuständigen Behörde versehenen Ausführungspläne rechtzeitig vor Baubeginn zu übergeben. Der Landespavillon wird im Zuge der Baumaßnahme im Auftrag der DB Projekt- Bau GmbH durch eine Fachfirma abgebrochen. Nach Angaben der DB AG hat eine Vergabe noch nicht stattgefunden und ist der Bauablauf von der Herstellung des Dükers entkoppelt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 829 2. Werden die Gründungspfähle des Landespavillons gezogen bzw. beseitigt und wenn ja, wie? Mit welchem Material und welcher Technik werden ggf. die Fehlstellen im Boden anschließend verfüllt? Zu den technischen Einzelheiten des Abbruchs hat sich die Vorhabensträgerin gegenüber dem Amt für Umweltschutz ebenfalls noch nicht geäußert. Hierzu ist sie spätestens im Rahmen der Abstimmung der Ausführungsplanungen verpflichtet. Die DB AG hat dazu mitgeteilt, dass die Gründungspfähle im Boden verbleiben. Nach Auffassung der Bahn ist daher mit der Schaffung von neuen „Fehlstellen“ im Boden nicht zu rechnen. 3. Welcher Pressluftdruck ist für die Untertagebohrung des Nesenbachdükers vor- und ausgeschrieben, und welche Vorkehrungen werden getroffen und vorgeschrieben , um einem unkontrollierten Entweichen der Druckluft durch vertikale Fehlstellen (vorhandene geologische Störungen und Bohrpfahllöcher) zu begegnen? Welche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen werden der ausführenden Firma auferlegt? Für die Baumaßnahme des Nesenbachdükers gelten die Antworten zu den Fragen 1 und 2 sinngemäß. Ob und ggf. welche zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen, wird seitens des Amts für Umweltschutz nach Vorlage und Prüfung der Ausführungsplanung beurteilt werden. Nach Mitteilung der DB AG ist gemäß der Planfeststellung mit einem Überdruck von bis zu maximal 1,7 bar zu rechnen. Der Druck wird immer den örtlichen Erfordernissen angepasst. Während der Vortriebsarbeiten wird der Luftdruck und der Luftverlust ständig, u. a. durch ein numerisches Zweiphasenmodell überwacht . Bei der Gefahr von Ausbläsern (plötzliches Entweichen von Druckluft aus der Arbeitskammer) sind zusätzlich Maßnahmen, zum Beispiel eine vorauseilende Zementinjektion vorgesehen. Insgesamt wurden der Verlegung des Nesenbachkanals als Düker in der Planfeststellung zum Planfeststellungsabschnitt 1.1 unter dem Gesichtspunkt des Heilund Mineralquellenschutzes besonderes Augenmerk gewidmet und im Planfeststellungsbeschluss vom 28. Januar 2005 unter Nebenbestimmung Ziff. 7.1.17.6 dementsprechende Vorgaben für diese Maßnahme gemacht. In den der Planfeststellung zugrundeliegenden Unterlagen sind die Probleme in der Anlage „Düker Nesenbach, Tunnelbautechnisches Gutachten, Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 1.1, Prof. Dr.-Ing. W. Wittke, Januar 2002“ beschrieben. Einzelheiten der Baudurchführung sind im Rahmen der dem Eisenbahnbundesamt vorzulegenden Ausführungsplanung mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft