Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 843 07. 11. 2011 1Eingegangen: 07. 11. 2011 / Ausgegeben: 09. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Nah- und Fernverkehrsverbindungen bestehen derzeit zwischen dem Landkreis Böblingen und Stuttgart Hauptbahnhof bzw. Stuttgart Flughafen/ Messe sowie in andere Regionen des Landes? 2. Welche Fahrzeiten haben die unter Frage 1 genannten Nah- und Fernverkehrsverbindungen derzeit? 3. Welche Verbesserungen ergeben sich durch die Realisierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm bei den Verbindungen im Regionalverkehr im Landkreis Böblingen? 4. Welche Verbesserungen ergeben sich durch die Realisierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm bei den Verbindungen im Fernverkehr im Landkreis Böblingen? 5. Welche Investitionen in den Nah- und Fernverkehr mit positiven Auswirkungen für die Anbindung des Landkreises Böblingen an die Landeshauptstadt Stuttgart und an andere Regionen des Landes haben in den vergangenen 20 Jah - ren stattgefunden, wie viel Geld wurde dabei investiert, wie wurden die Investitionen jeweils finanziert? 6. Wie haben sich durch die unter Frage 5 genannten Verbesserungen die Fahrgastzahlen entwickelt? Kleine Anfrage der Abg. Sabine Kurtz und Paul Nemeth CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Vorteile von Stuttgart 21 für den Landkreis Böblingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 843 2 7. Welchen Zuwachs erwartet sie im Fahrgastaufkommen in Bezug auf den Landkreis Böblingen durch den Bau von Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen –Ulm? 07. 11. 2011 Kurtz, Nemeth CDU B e g r ü n d u n g Die Verwirklichung von Stuttgart 21 bringt für das Land große Vorteile. Die Vorteile sind gerade im Hinblick auf die Information der Bevölkerung für die Volksabstimmung über das „S 21 Kündigungsgesetz“ von besonderem Interesse. A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. November 2011 Nr. 3-3824.1-0-01/172 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Das Land Baden-Württemberg hat mit Unterstützung der Planungsfirma SMA die Angebotskonzeption 2020 für den Schienenpersonennahverkehr erarbeitet. Reisezeitveränderungen infolge dieser Angebotskonzeption entstehen einerseits durch die neue Infrastruktur der Projekte Stuttgart 21, Neubaustrecke Wendlingen–Ulm und weiterer Aus- und Neubauvorhaben im Land, den Einsatz von moderneren Fahrzeugen sowie andererseits durch geplante Verbesserungen des Verkehrsangebots (z. B. Taktverdichtungen). Die angestrebten Reisezeitveränderungen können daher nicht allein auf einzelne Infrastrukturverbesserungen zurückgeführt werden. Die Realisierbarkeit der Angebotskonzeption 2020 hängt in finanzieller Hinsicht generell von den Ergebnissen der geplanten Ausschreibungen bei der Neuvergabe der Bestellungen im Schienenpersonennahverkehr durch das Land und davon ab, dass von Seiten des Bundes Regionalisierungsmittel in einem bedarfsgerechten Umfang zur Verfügung gestellt werden. Die folgenden Angaben beschreiben den aktuellen Planungsstand des Angebotskonzepts 2020 (Grundtakt ohne ergänzende Züge der Spitzenstunde sowie sonstige ergänzende Einzelzüge). Dabei handelt es sich um ein Zielkonzept, bei dem neben den bereits genannten Projekten insbesondere auch der viergleisige Ausbau der Rheintalbahn, der Bau der Neubaustrecke Frankfurt–Mannheim, die Elektrifizierung der Südbahn und der Ausbau der Gäubahn unterstellt wurde. Die Landesregierung setzt sich für eine zügige Umsetzung dieser weiteren ergänzenden Ausbaumaßnahmen ein. Die beiden erstgenannten Projekte werden mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht bis zum Jahr 2020 realisiert sein, anders als der Name der Konzeption möglicherweise suggeriert. Grundsätzlich ist aber der aktuelle Planungsstand des Angebotskonzepts 2020 nicht mit dem Fahrplan 2020 gleichzusetzen . Falls die derzeitigen Planungen zu Stuttgart 21 nicht umgesetzt werden, wird das Konzept angepasst werden; die Grundstrukturen und hier insbesondere auch die geplanten Taktverbesserungen sind jedoch nicht tangiert. Eine Verbesserung des Fahrplans und des Zugangebots ist bereits schrittweise ab dem Jahr 2016 im Rahmen neuer Verkehrsverträge vorgesehen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 843 1. Welche Nah- und Fernverkehrsverbindungen bestehen derzeit zwischen dem Landkreis Böblingen und Stuttgart Hauptbahnhof bzw. Stuttgart Flughafen/ Messe sowie in andere Regionen des Landes? 2. Welche Fahrzeiten haben die unter Frage 1 genannten Nah- und Fernverkehrsverbindungen derzeit? Zu 1. und 2.: Während der Tagesstunden außerhalb des Berufsverkehrs sind Böblingen, Herrenberg , Gäufelden und Bondorf derzeit durch eine stündlich fahrende RE-Linie sowie Goldberg, Böblingen, Hulb, Ehningen, Gärtringen, Nufringen und Herrenberg durch die halbstündlich fahrende S-Bahn-Linie S 1 mit Stuttgart Hbf verbunden . Die Fahrt dauert ab Bondorf 39 Min. mit dem RE, ab Böblingen 20 Min. mit dem RE und 25 Min. mit der S-Bahn. Der Bahnhof Stuttgart Flughafen/Messe wird von Goldberg, Böblingen, Hulb, Ehningen, Gärtringen, Nufringen und Herrenberg halbstündlich mit der S 1 bis Stuttgart-Rohr und von dort nach einem Umsteigen weiter mit der S 2 erreicht; Fahrzeit ab Böblingen 22 Min. Ab Gäufelden und Bondorf muss zusätzlich in Herrenberg umgestiegen werden. Die Fahrzeit beträgt mit zweimaligem Umstieg ab Bondorf 49 Min. Von Böblingen, Herrenberg, Gäufelden und Bondorf aus bestehen außerdem regelmäßige umsteigefreie Verbindungen mit RE-Zügen nach Freudenstadt, Rottweil und Singen. Der Landkreis Böblingen wird derzeit nicht von Fernzügen der DB angefahren. 3. Welche Verbesserungen ergeben sich durch die Realisierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm bei den Verbindungen im Regionalverkehr im Landkreis Böblingen? Gäufelden und Bondorf hätten außerhalb des Berufsverkehrs nur noch alle 2 Stun den eine umsteigefreie Verbindung nach Stuttgart Hbf, da geplant ist, die RE- Züge von Singen nach Stuttgart zwischen Horb und Herrenberg ohne Halt verkehren zu lassen. Als Ersatz ist geplant, die Stadtbahn-Züge von Freudenstadt über Eutingen hinaus bis Herrenberg fahren zu lassen, wo dann in die RE-Züge nach Stuttgart umgestiegen werden kann. Die Fahrzeit würde sich hierdurch ab Bondorf auf 43 Min. (gegenüber 39 Min. bei der heutigen und der geplanten Direktverbindung) verlängern. Von Böblingen und Herrenberg würde Stuttgart Flughafen/Messe stündlich, von Gäufelden und Bondorf alle 2 Stunden mit durchgehenden RE-Zügen erreicht. Die Fahrzeit würde ab Böblingen 11 Min. und ab Bondorf 30 Min. betragen. Darüber hinaus sieht die Planung neue, heute nicht bestehende umsteigefreie Verbindungen über Stuttgart Hbf hinaus nach Schwäbisch Hall-Hessental vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung ver - wiesen. 4. Welche Verbesserungen ergeben sich durch die Realisierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm bei den Verbindungen im Fernverkehr im Landkreis Böblingen? Im Rahmen der geplanten Wiedereinführung der Neigetechnik-ICEs und einer weiteren Beschleunigung des Fernverkehrs durch zahlreiche punktuelle Ausbaumaßnahmen an der Gäubahn zwischen Herrenberg und Singen ist geplant, die Fernzüge zwischen Zürich und Stuttgart wieder in Böblingen halten zu lassen. Sie sollen außerdem in Stuttgart Flughafen/Messe halten und von Stuttgart Hbf weiter über Aalen nach Nürnberg verkehren. Diese Planungen stehen – mit Ausnahme des Haltes in Stuttgart Flughafen/Messe – jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21. Die Realisierung des Streckenausbaus der Gäubahn wird von der Landesregierung mit Nachdruck verfolgt. Die Finanzierungsverantwortlichkeit für den Ausbau liegt jedoch beim Bund. Die Weiterführung nach Nürnberg ist wegen der geplanten Anschlüsse in Nürnberg an ICE-Züge in Richtung Leipzig–Berlin nur dann möglich, wenn auch die Strecke Stuttgart–Nürnberg auf Teilabschnitten für die Nutzung der Neigetechnik ausgerüstet wird. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Landesregierung keine Aussage zur Realisierbarkeit Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 843 4 dieser Prämisse zum Ausbau der Strecke Stuttgart–Nürnberg treffen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Welche Investitionen in den Nah- und Fernverkehr mit positiven Auswirkungen für die Anbindung des Landkreises Böblingen an die Landeshauptstadt Stuttgart und an andere Regionen des Landes haben in den vergangenen 20 Jahren stattgefunden, wie viel Geld wurde dabei investiert, wie wurden die Investitionen jeweils finanziert? Die auf einzelne Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg entfallenden Zuwendungen aus Bundes- und Landesmitteln für ÖPNV-Investitionen in den vergangenen 20 Jahren können aus der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. Eine Aussage zur Wirkung von Investitionen im Hinblick auf die Anbindung an die Landeshauptstadt Stuttgart und an andere Regionen ist in der für die Antwort zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Darüber hinaus investiert die DB jährlich erhebliche Mittel in die Infrastruktur in Baden-Württemberg. Eine auf einzelne Regionen bezogene Auskunft war der DB in der für die Antwort zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auch im Bereich der nichtbundeseigenen Bahnen (NE) werden z. B. zur Erhöhung der Streckengeschwindigkeit, der Beseitigung von Langsamfahrstellen oder der allgemeinen Verbesserung der Infrastruktur und damit ihres Angebots kontinuierlich Investitionen erforderlich. Die NE im Land investieren in das Instandhaltungs - und Erneuerungsprogramm ihres Schienennetzes durchschnittlich 16 bis 18 Mio. Euro/Jahr. Das Land unterstützt die NE hierbei mit jährlich rd. 10 Mio. Euro. 6. Wie haben sich durch die unter Frage 5 genannten Verbesserungen die Fahrgastzahlen entwickelt? 7. Welchen Zuwachs erwartet sie im Fahrgastaufkommen in Bezug auf den Landkreis Böblingen durch den Bau von Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen –Ulm? Zu 6. und 7.: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Fahrgastzahlen der DB Regio AG waren im Rahmen der für die Antwort zur Verfügung stehenden kurzen Bearbeitungszeit nicht verfügbar. Die in den LT-Drs. 14/1802 bzw. 14/4208 für den Zeitraum 2002 bis 2007 bzw. 2002 bis 2008 aufgezeigten Veränderungen zeigen jedoch eine teils deutliche Steigerung der Fahrgastzahlen auf vielen wichtigen von der DB Regio AG betriebenen Strecken im Land. Auch in den Daten der letzten Jahre für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen wird der Trend einer kontinuierlichen Erhöhung der Fahrgastzahlen im SPNV im Land deutlich. Diese positive Entwicklung kann u. a. auf die in Ziff. 5 genannten Infrastruktur - maßnahmen zurückgeführt werden. Ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen einzelnen Infrastrukturverbesserungen zu Erhöhungen des Fahrgastaufkommens kann jedoch bezogen auf einzelne Strecken oder Teilräume nicht her - gestellt werden. Neben Infrastrukturverbesserungen stellen auch Fahrplanmaßnahmen und punktuelle Verbesserungen im Fuhrpark eine wichtige Erklärungsgröße für bisherige Fahrgaststeigerungen dar. Für die Projekte Stuttgart 21 und Neubaustrecke Wendlingen–Ulm werden Verkehrsverlagerungen zum öffentlichen Verkehr erwartet, die eine Reduzierung im motorisierten Individualverkehr zur Folge haben. Die Verlagerungseffekte sind dabei Folge der neuen Infrastruktur (Reisezeitgewinne) wie auch der geplanten Aufstockung der Zugverbindungen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Infrastruktur stehen. Im Gutachten des IWW/SRF/VWI im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg vom März 2009 werden diese Verkehrsverlagerungen wie folgt angegeben: 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 843 • Rd. 310 Mio. Pkw-km je Jahr im Fernverkehr Stuttgart 21 • Rd. 67 Mio. Pkw-km je Jahr im Regionalverkehr Stuttgart 21 • Rd. 630 Mio. Pkw-km je Jahr im Fernverkehr NBS Wendlingen–Ulm Diese erwartete jährliche Reduktion von 1.007 Mio. Pkw-km entspricht einer Reduktion um 1,2 % der jährlichen Pkw-Jahresfahrleistung in Baden-Württemberg in Bezug auf das Jahr 2009. Davon entfallen 0,45 % auf Stuttgart 21. 0,75 % entfallen auf die Neubaustecke, die auch unabhängig von Stuttgart 21 realisiert werden kann. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 843 6 Anlage: Zuwendungen aus Bundes- und Landesmitteln von 1990 bis 2010 für ÖPNV-Investitionen* Land-/Stadtkreis Infrastruktur-maßnahmen Fahrzeugbeschaffungen Zuwendungen gesamt Alb-Donau-Kreis 3.074.376 € 14.263.300 € 17.337.676 € Baden-Baden 8.153.630 € 5.948.246 € 14.101.877 € Biberach 13.220.418 € 14.449.726 € 27.670.144 € Böblingen 55.959.182 € 44.998.276 € 100.957.459 € Bodenseekreis 14.505.328 € 6.239.569 € 20.744.897 € Breisgau- Hochschwarzwald 26.868.643 € 29.706.402 € 56.575.045 € Calw 31.392.178 € 22.992.113 € 54.384.291 € Emmendingen 8.732.049 € 16.225.274 € 24.957.323 € Enz-Kreis 11.780.371 € 22.989.354 € 34.769.725 € Esslingen 81.554.702 € 56.278.907 € 137.833.609 € Freiburg 137.353.936 € 88.882.694 € 226.236.631 € Freudenstadt 25.046.770 € 13.774.897 € 38.821.667 € Göppingen 13.887.712 € 37.688.775 € 51.576.486 € Heidelberg 90.106.721 € 40.237.576 € 130.344.298 € Heidenheim 3.779.508 € 13.810.772 € 17.590.280 € Heilbronn 95.254.693 € 42.280.130 € 137.534.823 € Heilbronn (Stadt) 32.795.588 € 11.875.634 € 84.574.897 € Hohenlohekreis 10.850.165 € 12.561.174 € 23.411.339 € Karlsruhe 233.682.057 € 66.498.885 € 300.180.942 € Karlsruhe (Stadt) 254.045.564 € 140.540.433 € 394.585.997 € Konstanz 14.027.390 € 26.862.020 € 40.889.409 € Lörrach 40.150.052 € 8.783.800 € 48.933.852 € Ludwigsburg 97.221.522 € 47.869.256 € 145.090.778 € 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 843 Land-/Stadtkreis Infrastruktur-maßnahmen Fahrzeugbeschaffungen Zuwendungen gesamt Main-Tauber-Kreis 2.726.612 € 6.782.786 € 9.509.397 € Mannheim (Stadt) 248.425.571 € 101.463.872 € 349.889.444 € Neckar-Odenwald-Kreis 28.143.282 € 4.542.362 € 32.685.644 € Ortenau-Kreis 20.441.199 € 66.763.455 € 87.204.655 € Ostalbkreis 17.326.071 € 28.534.314 € 45.860.385 € Pforzheim 8.638.249 € 18.058.257 € 26.696.506 € Rastatt 85.035.084 € 26.890.965 € 111.926.049 € Ravensburg 18.000.815 € 17.838.571 € 35.839.385 € Rems-Murr-Kreis 55.146.521 € 53.245.357 € 108.391.878 € Reutlingen 27.546.614 € 28.670.516 € 56.217.130 € Rhein-Neckar-Kreis 48.936.264 € 37.812.713 € 86.748.977 € Rottweil 7.228.662 € 21.707.594 € 28.936.255 € Schwäbisch Hall 8.160.051 € 27.330.718 € 35.490.769 € Schwarzwald-Baar-Kreis 19.124.740 € 22.285.125 € 41.409.865 € Sigmaringen 11.066.879 € 12.954.406 € 24.021.285 € Stuttgart 918.775.750 € 201.835.442 € 1.120.611.192 € Tübingen 21.777.977 € 27.983.160 € 49.761.137 € Tuttlingen 19.287.762 € 18.996.867 € 38.284.628 € Ulm 66.928.050 € 64.302.579 € 131.230.629 € Waldshut 9.871.577 € 12.930.937 € 22.802.514 € Zollernalbkreis 16.157.704 € 22.793.047 € 38.950.751 € Summen: 2.962.187.987 € 1.609.480.255 € 4.611.571.917 € Anmerkung * Statistiken über das tatsächliche Investitionsvolumen werden nicht geführt. Das generierte Investitionsvolumen kann mit dem Faktor 1,5 – bezogen auf die bewilligten Zuwendungen – angenommen werden. Stand: Nov. 2011