Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 877 15. 11. 2011 1Eingegangen: 15. 11. 2011 / Ausgegeben: 15. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele landeseigene Forsthäuser im Bereich des Nordschwarzwaldes gibt es? 2. Welche kulturhistorische Bedeutung misst sie diesen, teilweise sehr alten, Forsthäusern zu? 3. Wie viele dieser Einrichtungen werden derzeit (forstwirtschaftlich) nicht genutzt und in welchem Zustand sind diese? 4. Welche Infrastruktureinrichtungen (Wasser, Strom, Telefon, Wege) haben diese Forsteinrichtungen? 5. Können diese Forsthäuser an Private vermietet oder verkauft werden und wenn ja, welche Bedingungen sind daran geknüpft? 6. Gibt es Pläne für die zukünftige Nutzung der Forsthäuser z. B. im Rahmen eines touristischen Hüttenkonzeptes für den evtl. Entwicklungsnationalpark Nordschwarzwald bzw. auch darüber hinaus? 14. 11. 2011 Dr. Murschel GRÜNE Kleine Anfrage des Abg. Dr. Bernd Murschel GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Forsthäuser im Nordschwarzwald Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 877 2 B e g r ü n d u n g Gerade im Nordschwarzwald gibt es zahlreiche forstliche Einrichtungen, die heute wenig oder gar nicht mehr genutzt werden. Oft haben diese Forsthäuser eine bewegte Vergangenheit und Geschichte. Für die Forstverwaltung bedeutet die Unterhaltung dieser Gebäude einen Aufwand. So wurde im Frühjahr das Forsthaus Brotenau bei Kaltenbronn abgerissen, obgleich kurz davor Renovierungsarbeiten am Dach erfolgten. Nicht zuletzt im Zuge der Diskussion um einen Nationalpark Nordschwarzwald gibt es Überlegungen für ein einfaches Hüttenkonzept, welches einfache Einkehrmöglichkeiten für Wanderer schaffen kann. In dieses touristische Konzept müssten die bestehenden Forsthäuser, wie z. B. Dürreych oder Rombachhof eingebunden werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Dezember 2011 Nr. 51-0141.5 beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die folgenden Antworten beziehen sich räumlich auf die Nordschwarzwald- Landkreise Rastatt, Calw und Freudenstadt sowie auf die südlichen Teile des Enzkreises . Unter dem Begriff Forsthäuser werden hier die Dienstsitze oder ehemaligen Dienstsitze von Revierförstern verstanden. Von diesen sind hier diejenigen dargestellt, die sich im Eigentum des Landesbetriebs ForstBW und damit in der Zuständigkeit des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz befinden . Daneben existieren noch ehemalige Revierleiterwohngebäude. Diese Gebäude liegen regelmäßig in bebauten Ortsteilen und sind nach einer Vorgabe des Landtags grundsätzlich für Wohnzwecke zu veräußern. Nach der Begründung zur kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass diese Objekte von der Anfrage nicht erfasst werden, da eine Nutzung für ein Hütten- bzw. ein touristisches Konzept nicht in Betracht kommt. 1. Wie viele landeseigene Forsthäuser im Bereich des Nordschwarzwaldes gibt es? Zu 1.: Nach o. g. Begriffseingrenzung gibt es die drei Forsthäuser – „Grünhütte“ auf Gemarkung Wildbad sowie – „Dürreych“ und „Rombachhof“ auf Gemarkung Gernsbach-Reichental. 2. Welche kulturhistorische Bedeutung misst sie diesen, teilweise sehr alten, Forsthäusern zu? Zu 2.: Eine kulturhistorische Klassifizierung liegt nicht vor. 3. Wie viele dieser Einrichtungen werden derzeit (forstwirtschaftlich) nicht genutzt und in welchem Zustand sind diese? Zu 3.: Das Forsthaus Grünhütte wird als Wandergaststätte genutzt. Das Forsthaus Dürreych ist an einen Betriebsangehörigen zu Wohnzwecken vermietet. Das Forst- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 877 haus Rombachhof wird teilweise forstlich als Schlechtwetterarbeitsplatz und Materiallager genutzt und steht ansonsten leer. Alle Objekte sind in einem ungenügenden (Grünhütte) bis extrem schlechten (Rombachhof) Zustand. In das Forsthaus Grünhütte müssen in den nächsten Jahren aufgrund öffentlichrechtlicher Auflagen Mittel in sehr erheblichem Umfang, insbesondere für die Sanierung der Strom- und Wasserversorgung und aus lebensmittelhygienischen Gründen im Bereich der Küche und der Kühleinrichtungen, investiert werden. 4. Welche Infrastruktureinrichtungen (Wasser, Strom, Telefon, Wege) haben diese Forsteinrichtungen? Zu 4.: Alle Objekte liegen mehrere Kilometer tief innerhalb geschlossener Staatswaldgebiete (Abseitslage). Sie sind nur über nicht gewidmete Waldwege (Privatwege im Eigentum der Staatsforstverwaltung) erreichbar. Anschlüsse an die öffentliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur sind nicht oder nur teilweise vorhanden: Forsthaus Grünhütte: Kein Anschluss an Strom, Wasser, Abwasser. Forsthaus Dürreych: Kein Anschluss an Wasser, Abwasser. Forsthaus Rombachhof: Kein Anschluss an Strom, Wasser, Abwasser, Telefon. 5. Können diese Forsthäuser an Private vermietet oder verkauft werden und wenn ja, welche Bedingungen sind daran geknüpft? Zu 5.: Objekte im Außenbereich oder in Abseitslage, die für privilegierte öffentliche Zwecke (hier: Dienstsitz eines Revierbeamten) errichtet wurden, werden nicht verkauft. Dies trifft für die drei genannten Objekte zu. Entfällt die Privilegierung, ist Rückbau eine zentrale Option. Es sei denn, es lassen sich im Rahmen eines Konzepts sinnvolle und kostendeckende Anschlussnutzungen im Interesse der Allgemeinheit finden (z. B. Stärkung der touristischen Infrastruktur). 6. Gibt es Pläne für die zukünftige Nutzung der Forsthäuser, z. B. im Rahmen eines touristischen Hüttenkonzepts für den evtl. Entwicklungsnationalpark Nordschwarzwald bzw. auch darüber hinaus? Zu 6.: Die Geschäftsleitung des Landesbetriebs ForstBW hat die Forstliche Versuchsund Forschungsanstalt beauftragt, eine Hüttenkonzeption zu erarbeiten. Ergeb - nisse liegen derzeit noch nicht vor. Jedoch ist bereits absehbar, dass für eine touris tische Nutzung in jedem Fall eine stabile und den öffentlich-rechtlichen Auflagen entsprechende Ver- bzw. Entsorgung mit Strom, Wasser und Abwasser zwingende Voraussetzung ist. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz