Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 893 18. 11. 2011 1Eingegangen: 18. 11. 2011 / Ausgegeben: 16. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es eine Prioritätenliste der Landesregierung zu Ortsumfahrungen und wenn ja, wie schätzt sie die Priorität der Ortsumfahrung Miedelsbach L 1148 ein? 2. Wie bewertet sie die Dringlichkeit der Ortsumfahrung Miedelsbach L 1148? 3. Wie weit sind die Planungen für die Ortsumfahrung Miedelsbach L 1148 fortgeschritten ? 4. Welche Planungskosten sind bisher entstanden? 5. Wie bewertet sie die Entlastungswirkung der Ortsumfahrung Miedelsbach L 1148 für die Bevölkerung? 6. Wann kann frühestens mit dem Bau der Ortsumfahrung Miedelsbach L 1148 begonnen werden? 16. 11. 2011 Paal CDU Kleine Anfrage des Abg. Claus Paal CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur L 1148 Ortsumfahrung Miedelsbach Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 893 2 B e g r ü n d u n g Die Ortsumfahrung Miedelsbach stellt für die Bevölkerung aufgrund der hohen Verkehrsbelastung ein zentrales Verkehrsprojekt dar. Die Ortsumfahrung Miedelsbach würde eine echte Entlastung für die Bevölkerung bringen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Dezember 2011 Nr. 24-39-L1148/21 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es eine Prioritätenliste der Landesregierung zu Ortsumfahrungen und wenn ja, wie schätzt sie die Priorität der Ortsumfahrung Miedelsbach L 1148 ein? 2. Wie bewertet sie die Dringlichkeit der Ortsumfahrung Miedelsbach L 1148? Die Ortsumfahrung von Miedelsbach wird bei der noch ausstehenden Priorisierung zukünftiger Maßnahmen im Straßenbau überprüft. Entscheidend werden dabei die Ergebnisse einer nach landesweit einheitlichen Kriterien durchzuführenden Bewertung aller Projekte und die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten sein. Das Ergebnis dieser fachlichen und finanziellen Bewertung liegt noch nicht vor. 3. Wie weit sind die Planungen für die Ortsumfahrung Miedelsbach L 1148 fortgeschritten ? Das Vorhaben ist in der Vorplanung. Die Vorplanung wurde auf der Grundlage eines Entwurfes aus dem Jahre 2004 sowie einer Variantenuntersuchung aus dem Jahre 2008 erstellt. 4. Welche Planungskosten sind bisher entstanden? Der derzeitige Ausgabenstand für Planungskosten beträgt circa 335.000 Euro. 5. Wie bewertet sie die Entlastungswirkung der Ortsumfahrung Miedelsbach L 1148 für die Bevölkerung? Je nach gewählter Variante wird für das Prognosejahr 2020 eine Verkehrsentlas - tung von bis zu 86 % in der Ortsdurchfahrt von Miedelsbach erwartet. Damit wäre eine deutliche Entlastung der Anwohner/-innen von den bestehenden Beeinträchtigungen durch Lärm und Abgase möglich. 6. Wann kann frühestens mit dem Bau der Ortsumfahrung Miedelsbach L 1148 begonnen werden? Die in den kommenden Jahren im Landesstraßenbauhaushalt zur Verfügung stehenden Mittel werden für die Weiterführung der begonnenen Maßnahmen und für die Erhaltung benötigt. Derzeit ist nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt Mittel für neue Maßnahmen zur Verfügung stehen. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur