Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 894 20. 11. 2011 1Eingegangen: 20. 11. 2011 / Ausgegeben: 20. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: Sind der Ministerpräsident und alle Mitglieder der Landesregierung bereit, das Ergebnis der Volksabstimmung am 27. November 2011 entsprechend den demokratischen Grundsätzen unserer Landesverfassung zu akzeptieren und den in der Volksabstimmung zum Ausdruck gekommenen Willen des Volkes umzusetzen? 15. 11. 2011 Rombach CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Staatsministeriums Stuttgart 21 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 894 2 B e g r ü n d u n g Der Ministerpräsident hat in diesen Tagen den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG schriftlich aufgefordert, noch vor der Volksabstimmung darüber Auskunft zu geben, wie das Projekt S 21 finanziert wird, sollte es zu einer Überschreitung der bisher kalkulierten Kosten kommen. Genauso wichtig ist die Auskunft des Ministerpräsidenten und der Landesregierung noch vor der Volksabstimmung darüber, ob er, die Mitglieder der Landes - regierung sowie die die Landesregierung tragenden Fraktionen bereit sind, auch ein Abstimmungsergebnis der Bürger gegen das Kündigungsgesetz zu akzeptieren , in diesem Fall an den zwischen Land und Deutscher Bahn AG beschlossenen Verträgen festzuhalten sowie in diesem Falle das Bauprojekt in seiner Realisierung zu unterstützen. Jüngste Äußerungen aus Reihen der GRÜNEN bei einer Diskussionsveranstaltung in Backnang am 8. November 2011 lassen den Schluss zu, dass dort ein Ergebnis der Abstimmung des baden-württembergischen Volkes gegen das Kündigungsgesetz entgegen allen demokratischen Grundsätzen nicht akzeptiert werden würde bzw. ein entsprechender Volksentscheid nicht als Beendigung des auch von Teilen der Landesregierung mitgetragenen Widerstands gegen das Projekt angesehen werden würde. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. Dezember 2011 Nr. I-3824.5 beantwortet das Staatsminis - terium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Justizministerium und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: Sind der Ministerpräsident und alle Mitglieder der Landesregierung bereit, das Ergebnis der Volksabstimmung am 27. November 2011 entsprechend den demokratischen Grundsätzen unserer Landesverfassung zu akzeptieren und den in der Volksabstimmung zum Ausdruck gekommenen Willen des Volkes umzusetzen? Es steht außer Frage, dass die Landesregierung das klare Votum des Souveräns akzeptiert und das Ergebnis der Volksabstimmung umsetzt. Die Landesregierung hat im Übrigen schon mehrfach, bevor das Ergebnis der Volksabstimmung über die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung über die Aus - übung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz) feststand, erklärt, sie werde das Ergebnis der Volksabstimmung akzeptieren und umsetzen. Insoweit wird etwa auf die Stellungnahme der Landesregierung zu Frage 1. des Antrags der Abg. Rudolf Köberle u. a. CDU, Landtags-Drucksache 15/831, verwiesen. Krebs Ministerin im Staatsministerium