Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 928 24. 11. 2011 1Eingegangen: 24. 11. 2011 / Ausgegeben: 20. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Versorgung des Landkreises Waldshut sowie der Städte Rheinfelden und Wehr mit Krankenhausärzten bzw. niedergelassenen Ärzten dar? 2. Besteht eine regionale Über- oder Unterversorgung mit Hausärzten? 3. Wie stellt sich die Versorgung mit Fachärzten in dieser Region dar? 4. Bestehen Unterschiede zur Ärzteversorgung im Landesdurchschnitt? 5. Wie viele in der Region niedergelassene Ärzte werden in den kommenden fünf Jahren altersbedingt ihre Praxis aufgeben – wie viele dieser frei werdenden Praxen können voraussichtlich nachbesetzt werden? 22. 11. 2011 Schreiner CDU Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Ärzteversorgung im Landkreis Waldshut und in den Städten Rheinfelden und Wehr Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 928 2 B e g r ü n d u n g Der Ärztemangel ist ein zentrales Thema der Gesundheitspolitik besonders entlang des Hochrheins bzw. im ländlichen Raum im Besonderen. Der ländliche Raum steht vor größten Herausforderungen eine Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau aufrechtzuerhalten, um die beste medizinische Betreuung für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. Dezember 2011 Nr. 31-01415/15/928 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich die Versorgung des Landkreises Waldshut sowie der Städte Rheinfelden und Wehr mit Krankenhausärzten bzw. niedergelassenen Ärzten dar? a) Krankenhausärzte Nach der Statistik des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg für das Jahr 2010 sind im Landkreis Waldshut 208 Ärzte im Krankenhaus tätig. Für die Stadt Rheinfelden sowie Wehr weist das Statistische Landesamt keine Zahlen hinsichtlich der im Krankenhaus tätigen Ärzte aus. Im Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg ist in der Stadt Rheinfelden ein Krankenhaus mit Versorgungsvertrag über 48 Betten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ausgewiesen. Krankenhausplanerisch ist in der Stadt Wehr kein Krankenhaus vorgesehen. b) Niedergelassene Ärzte In den nach dem Landkreis Waldshut sowie den Städten Rheinfelden und Wehr differenzierenden nachfolgenden Übersichten sind die jeweils insgesamt im niedergelassenen Bereich an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Ärztinnen zum Stichtag 1. Juli 2011 zahlenmäßig abgebildet, aufgeschlüsselt nach zugelassenen und angestellten Leistungserbringern, unabhängig vom vollen oder hälftigen Versorgungsauftrag bzw. Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung . Arztgruppe Waldshut Rheinfelden Wehr zugelassen angestellt zugelassen angestellt zugelassen angestellt Hausärzte 109 8 22 1 8 1 Anästhesisten 3 Augenärzte 8 1 1 1 Chirurgen 4 2 1 Frauenärzte 11 8 5 1 Hals-Nasen-Ohrenärzte 4 1 1 Hautärzte 4 Internisten (fachärztlich) 14 3 Kinder- und Jugendärzte 13 2 1 Nervenärzte, Neurologen, Psychiater 4 Orthopäden 6 2 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 928 2. Besteht eine regionale Über- oder Unterversorgung mit Hausärzten? Nach den vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg in seiner letzten Sitzung am 12. Oktober 2011 getroffenen Feststellungen zum jeweils regionalen Versorgungsstand weist der Landkreis Waldshut bei 166.140 Einwohner und einer Verhältniszahl von 1:1.629 einen Versorgungsgrad von 111,3 % und der Landkreis Lörrach (maßgeblicher Planungsbereich für die Stadt Rheinfelden) bei 222.650 Einwohner und einer Verhältniszahl von 1:1.659 einen Versorgungsgrad von 116,2 % auf. Nach den Regelungen der Bedarfs planung bedeutet dies, dass beide Planungsbereiche für die Arztgruppe „Haus ärzte“ wegen rechnerischer Überversorgung von Zulassungsbeschränkungen betroffen sind. 3. Wie stellt sich die Versorgung mit Fachärzten in dieser Region dar? Ergänzend zu den bereits unter Frage 1 für den Landkreis Waldshut nach Teil - nehmerstatus aufgeschlüsselten Fachdisziplinen gibt die nachstehende Übersicht Auskunft über den zuletzt vom Landesausschuss in seiner Sitzung am 12. Oktober 2011 für die Landkreise Lörrach und Waldshut festgestellten jeweiligen Versorgungsgrad in Prozent für die der Bedarfsplanung unterliegenden Facharztgruppen. Daraus folgt, dass für sämtliche Facharztgruppen nominell eine mehr als ausreichende Versorgung gewährleistet ist und sogar wegen Überversorgung Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind (mit Ausnahme der HNO-Ärzte im Landkreis Lörrach). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass im Landkreis Lörrach noch drei und im Landkreis Waldshut noch zwei Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen niedergelassen sind, deren Arztgruppe nicht der Bedarfsplanung unterliegt. Arztgruppe Lörrach Versorgungsgrad in % Waldshut Versorgungsgrad in % Anästhesisten 114,2 141,6 Augenärzte 119,4 139,6 Chirurgen 146,7 177,4 Internisten (fachärztlich) 153,5 378,1 Frauenärzte 129,4 132,7 Hals-Nasen-Ohrenärzte 109,5 126,8 Hautärzte 110,7 134,6 Kinderärzte 164,9 217,6 Nervenärzte, Neurologen, Psychiater 120,6 114,2 Orthopäden 118,4 123,6 Psychotherapeuten 142,0 270,0 Radiologen 222,1 330,4 Urologen 165,4 209,7 Psychotherapeuten 30 5 1 Radiologen 1 2 1 Urologen 5 2 1 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen 2 Summe 215 27 41 1 15 1 Arztgruppe Waldshut Rheinfelden Wehr zugelassen angestellt zugelassen angestellt zugelassen angestellt Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 928 4 4. Bestehen Unterschiede zur Ärzteversorgung im Landesdurchschnitt? a) Krankenhausärzte Nach den Zahlen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg beträgt die Arzt/Einwohnerrelation bei den im Krankenhaus tätigen Ärzten im Landkreis Waldshut 1:799. Landesweit liegt die Arzt/Einwohnerrelation bei 1:516. Hinsichtlich der Versorgung mit stationären Krankenhausleistungen stehen der Re - gion Hochrhein-Bodensee ausreichend leistungsfähige Krankenhäuser zur Ver - fügung. b) Niedergelassene Ärzte Bei der für den ländlichen Raum vorrangig maßgeblichen Arztgruppe der „Haus - ärzte“ beträgt das Arzt-/Einwohnerverhältnis im Landesdurchschnitt 1:1.510. Im Vergleich dazu weist die Arzt-/Einwohnerrelation im Landkreis Lörrach mit 1:1.400 bzw. im Landkreis Waldshut mit 1:1.420 einen jeweils unter dem Landesdurchschnitt liegenden und damit einen für die Versorgung günstigeren Wert aus. 5. Wie viele in der Region niedergelassene Ärzte werden in den kommenden fünf Jahren altersbedingt ihre Praxis aufgeben – wie viele dieser frei werdenden Praxen können voraussichtlich nachbesetzt werden? In der nachstehenden Übersicht sind für die Landkreise Lörrach und Waldshut die jeweils zugelassenen Ärzte, differenziert nach den Altersgruppen 60 bis 64 Jahre und 65 Jahre und älter, ausgewiesen, die in den kommenden 5 Jahren altersbedingt (Vollendung des 65. Lebensjahres) voraussichtlich ihre Praxis aufgeben: Eine verlässliche Prognose darüber, wie viele dieser frei werdenden Arztsitze über alle Fachdisziplinen voraussichtlich nachbesetzt werden können, ist aufgrund der vielen Unwägbarkeiten kaum möglich. Im Bereich der hausärztlichen Versorgung könnte nach jetzigem Stand jede vierte Praxis von der Schließung betroffen sein. Für eine bessere Einschätzung dieser Frage bleiben die Auswirkungen des zum 1. Januar 2012 in Kraft tretenden Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz ) insoweit abzuwarten, als die dort angelegten Regelungs- und Steuerungsmechanismen vorrangig auf die Sicherung einer wohnortnahen, flächendeckenden medizinischen Versorgung ausgerichtet sind, somit letztendlich auf den Erhalt der für die regionale Versorgung unverzichtbaren Haus- bzw. Facharztpraxen. Arztgruppe Landkreis Lörrach Landkreis Waldshut Zugelassene Zugelassene 60 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter 60 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter Hausärzte 41 10 39 14 Anästhesisten 1 Augenärzte 2 1 3 Chirurgen 1 1 1 Frauenärzte 3 3 4 2 Hals-Nasen-Ohrenärzte 1 2 2 Internisten (fachärztlich) 2 1 3 3 Kinder- und Jugendärzte 2 2 3 Nervenärzte, Neurologen, Psychiater 2 2 2 Orthopäden 1 2 1 Psychotherapeuten 8 6 9 Radiologen 1 Urologen 1 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen 1 Summe 67 28 67 21 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 928 Gleiches trifft sinngemäß auf die – Fragen 1 bis 4 tangierende – Neukonzeption der Bedarfsplanung insgesamt zu, die zukünftig kleinräumiger die Versorgung abbilden und sowohl den demografischen Wandel als auch die Morbidität berücksichtigen soll. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren