Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 954 05. 12. 2011 1Eingegangen: 05. 12. 2011 / Ausgegeben: 29. 12. 2011 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Arbeit der „Forensischen Ambulanz Baden“ (FAB) und ihres Trägervereins, der „Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e. V.“? 2. Hält sie die Verteilung der Fördermittel in diesem Bereich für gerecht, die eine regelmäßige Förderung der entsprechenden Einrichtung in Stuttgart beinhaltet, die für den württembergischen Landesteil zuständig ist, nicht aber von BIOS- BW e. V., die den badischen Landesteil abdeckt, in dem sich die meisten großen Vollzugsanstalten Baden-Württembergs befinden, sodass durch die FAB eine Vielzahl von Behandlungen durchgeführt wird? 3. Wie sind ihre Planungen für die Finanzierung der Arbeit des forensischen Opferschutzes in der Zukunft? 4. Wie wäre es möglich, die von BIOS-BW e. V. beantragten und bereits von Verantwortlichen der Vorgängerregierung für die Zukunft zugesagten Mittel von jährlich 150.000 € für das Haushaltsjahr 2012 zu bewilligen, um die Weiterarbeit des Vereins zu sichern? 29. 11. 2011 Dr. Engeser, Schütz CDU Kleine Anfrage der Abg. Dr. Marianne Engeser und Katrin Schütz CDU und Antwort des Justizministeriums Förderung der freien Träger des Opferschutzes in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 954 2 B e g r ü n d u n g Der Verein „Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e. V.“ leistet seit seiner Gründung im Jahr 2008 hervorragende Arbeit im Bereich der psychologischen Behandlung straffällig gewordener Gewalttäter und sogenannter „Tatgeneigter “, also potenzieller Täter. In dieser Arbeit wurden sie bisher vom Land nicht gesondert unterstützt, die von der alten Landesregierung zugesagten Mittel wurden nach Angaben des Vereins bisher nicht ausgezahlt. Der entsprechende Verein in Stuttgart, der für den württembergischen Landesteil zuständig ist, bekommt hingegen regelmäßige Zuwendungen aus Landesmitteln. Die Förderung, die die FAB bereits erhält, fließt größtenteils direkt in die Behandlungen und kann nur zum geringsten Teil für die Verwaltung und für den Aufbau von Strukturen verwendet werden. Die entsprechenden Aufgaben müssen daher bei der FAB – im Gegensatz zu ihrem württembergischen Pendant – bisher in Eigenarbeit von Vereinsangehörigen durchgeführt werden, was keine sichere und zukunftsfeste Organisationsform darstellt. Angesichts der wichtigen Arbeit des Vereins, die potenziellen Opfern viel Leid, der Gesellschaft Straftaten und dem Staat immense Kosten erspart, wäre es angezeigt , BIOS-BW e. V. eine vergleichbare Förderung wie seinem Stuttgarter Pendant zu gewähren. Dies sollte zeitnah geschehen. Angesichts der überschaubaren Antragssumme sollte das möglich sein, zumal die Zusicherung der Förderung durch die alte Landesregierung für BIOS-BW e. V. als Planungsgrundlage diente und die Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Weiterarbeit des Vereins von großer Wichtigkeit für die Betroffenen ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. Dezember 2011 Nr. 4453/0127 beantwortet das Justizministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der „Forensischen Ambulanz Baden “ (FAB) und ihres Trägervereins, der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e. V.? Zu 1.: Die durchweg qualifizierten, kompetenten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forensischen Ambulanz Baden leisten in ihren verschiedenen Arbeitsgebieten gute Arbeit. Sie führen extern Psychotherapien bei Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten durch, leiten dort Therapiegruppen an und behandeln Probanden in der Bewährungshilfe, Strafentlassene sowie Probanden in der Führungsaufsicht in den Räumen der Ambulanz. Diese Maßnahmen werden finanziert aus dem Fonds „Psychotherapie und Bewährung“ sowie aus den für die Führungsaufsicht zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Darüber hinaus engagiert sich die Forensische Ambulanz Baden verdienstvoll in der Kriminalprävention bei Männern, die noch keine Gewalt- oder Sexualstraftaten verübt haben , aber tatgeneigt sind und Hilfe suchen. Anerkennenswert ist auch das Engagement von BIOS in der Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges . Die dabei eingesetzten Gelder stammen meist aus Geldbußen, welche Staatsanwaltschaften und Gerichte dem Verein zuwenden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 954 2. Hält die Landesregierung die Verteilung der Fördermittel in diesem Bereich für gerecht, die eine regelmäßige Förderung der entsprechenden Einrichtung in Stuttgart beinhaltet, die für den württembergischen Landesteil zuständig ist, nicht aber von BIOS-BW, die den badischen Landesteil abdeckt, in dem sich die meisten großen Vollzugsanstalten Baden-Württembergs befinden, sodass durch die FAB eine Vielzahl von Behandlungen durchgeführt wird? Zu 2.: Die Psychotherapeutische Ambulanz der Bewährungshilfe Stuttgart wurde im Jahr 1998 gegründet und Schritt für Schritt ausgebaut. Die Verantwortlichen haben die Planungen stets mit den Fachministerien abgestimmt, sodass im Rahmen der Haushaltsplanung nach und nach Förderungsmöglichkeiten geschaffen werden konnten. Diese Abstimmung war mit BIOS bislang nicht im selben Maße möglich. Würde man die zur Verfügung stehenden Mittel ohne Berücksichtigung der gewachsenen Strukturen aufteilen, so würde das die Arbeit der Stuttgarter Fachambulanz substantiell gefährden. 3. Wie sind die Planungen der Landesregierung für die Finanzierung der Arbeit des forensischen Opferschutzes in der Zukunft? Zu 3.: Für die Förderung der Psychotherapeutischen Ambulanz Stuttgart, deren Träger die Bewährungshilfe Stuttgart e. V. ist, sind im Haushalt 2012 100.000 Euro veranschlagt . In der mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2015 wird dieser Betrag in gleicher Höhe fortgeschrieben. Eine Erhöhung dieses Ansatzes im Rahmen kommender Haushaltsaufstellungen mit dem Ziel der Förderung eines weiteren Projektes wird nur möglich sein, wenn dies aus anderen Bereichen des Justizhaushaltes gegenfinanziert werden kann. Trotz der zu erwartenden engen Limitvorgaben für die Haushaltsaufstellung und der damit verbundenen Einengung des Spielraumes für zusätzliche Aufgaben soll jedoch versucht werden, eine Förderung der „Forensischen Ambulanz Baden“ in kommenden Haushalten unterzubringen . 4. Wie wäre es möglich, die von BIOS-BW e. V. beantragten und bereits von Verantwortlichen der Vorgängerregierung für die Zukunft zugesagten Mittel von jährlich 150.000 € für das Haushaltsjahr 2012 zu bewilligen, um die Weiterarbeit des Vereins zu sichern? Zu 4.: Im Rahmen der Planaufstellung für den Entwurf des Staatshaushaltsplans 2012 war es nicht möglich, zusätzliche Mittel für neue Projekte im Bereich des forensischen Opferschutzes einzustellen. Auch im Haushaltsvollzug sind über die Finanzierung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben hinaus derzeit keine Spielräume erkennbar, um dem Anliegen der Forensischen Ambulanz Baden bereits im Jahr 2012 zu entsprechen. Stickelberger Justizminister